Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1876)
- Date
- 1876-08-15
- Page
- Seite 530 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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530 nun aus „glaubwürdigster Quelle", daß an dieser Mittheilung kein wahres Wort sei. Wie unlauter die „glaubwürdigsten Quellen" des Mainzer sind, ist zur Genüge bekannt. —. Im Tempel der Altofener israel. Cultusgemeinde wurden in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli aus dem Tabernakel mehrere heilige Gerälhschaften: 2 silberne Thora-Aufsätze (EzChajim), 2 silberne Schauplatten (Zi;> und I silberne Hand <Jav) geraubt. Als des Raubes verdächtig wurde ein Jude verhaftet. Wien, 28. Juli. (Privatmitth.) Unsere österreichischen Staatsmänner haben die Frechheit der Rumänen durch ihre Zugeständnisie geradezu herausbeschworen, und werden die Folgen davon noch schwer zu empfinden haben. So tischte der rothe Bratiano,der einmal wieder auf einem rumänischen Ministerfauteuil fitzt, in der jüngsten Kammerverhandlung über den russischen Handelsvertrag folgendes Geschichtchen auf. Las selbstverständlich ganz und gar erfunden ist: „Die Juden haben in Oesterreich seit 1848 und später seit 1859 alle politischen Rechte; sie sind Herren der Preffe, der Finanzen und in Folge deffen auch zum großen Theil Herren der Politik, denn wer das Recht hat, iu's Parlament zu kommen, oder die Finanzen und die Preffe hat, ist Herr der Politik. Und damit Sie sehen, wie mächtig die Juden in Oesterreich sind, will ich Ihnen Folgendes erzählen: Ich ging gegen 1867 iu's Ausland, und in Wien wurde mir gesagt, daß Herr v. Beust mich zu sehen wünsche, um zu wiffeu, welcher Mensch ich sei, der ich gewagt habe, gegen die Juden aufzutreten, denn er kann es weder mit ihnen, noch mit den Jesuiten aufnehmen. Ich ging nicht zu ihm." Die N. fr. Pr. macht hierzu die Bemerkung, daß Herr Bratiano entweder mystificirt worden, oder seine gehorsame Kammer mystificirt hat. Die Sache ist so grob erfunden, daß wir der letzteren Ansicht beitreten. Aus Mähren, 28. Juli. (Privatmitth.) In den mährischen Gemeinden macht jetzt das Elaborat des Curaloriums des jüdischen Landesmassafondes zu einem Gemeindestatute viel Aufsehen. Als einen besonderen Fehler hebt man hervor, daß das Statut den Rabbinen alle die Rechte nehmen will, welche ihnen der Staat zuenheilt hat, und mit welchen die Gemeinden bis jetzt gut ausgekommen seien. Jetzt rufe man mit Einem Male: „Wir wollen keine Hierarchie!" als ob eine solche rm Judenrhume, besonders unter den gegenwärtigen Berhältniffen möglich wäre. Dahingegen will das Statut alle Macht in die Hände der Vorsteher legen, die in der Regel von Cultus- und Ritusangelegenheiten gar wenig verstehen können. Ob mau hierdurch nicht aus dem Regen in die Traufe käme, ist kaum zweifelhaft: So lange man überhaupt Seelsorger und Religionslehrer will, muß man ihnen nothwendig eine gewiffe Stellung und Autorität einräumen, da sonst ihr Einfluß, deffen man doch zu bedürfen glaubt, gleich Null wird. Es ist merkwürdig, wie sich jetzt auf dem beschränkten Gebiete der jüdischen Gemeinden überall die Gegensätze, wie sie in der großen Welt sich ausfechten, gegenüberfiehen. Mögen sie recht bald zu einer friedlichen Ausgleichung geführt werden. Linz an der Donau, 1. Allg. (Privatmitth.) Sie haben unsrer Gemeinde als einer aufstrebenden stets Ihre Aufmerksamkeit zugewendet, und so gestatten Sie mir wohl, über die Interna unsrer Gemeinde wieder einnal Einiges zu berichten. Noch dazu gilt es den Religionsunterricht der Jugend, sebstverständlich mit dem Unterricht im Hebräischen verbunden, und diesem räumen Sie mit Recht unter den Interessen des Judenthums eine der ersten Stellen ein. Unser neuer Rabbiner, Herr vr. Kurrein, hielt in diesen Tagen einen Vortrag und Bericht, der nicht wenig die Zuhörer in Erstaunen setzte. Er legte dar, wie unter dem ftüheren Rabbiner der Religionsunterricht gänzlich vernachlässigt wurde, und daß sich die Schulcommission gar nicht darum gekümmert hätte. Die Erfolge sind deshalb sehr niederschlagend. Bemerkenswerth sei dabei, daß gerade die Jugend der unteren Claffen am meisten zurück fei und von ihren Eltern am wenigsten zum Besuche des Unterrichts angehalten werde, so baß nur eine sehr geringe Zahl hebräisch, und auch dies nur dürftig zu lesen vermöge. Herr vr. Kurrein drang darauf, daß hiergegen alle möglichen Maßregeln ergriffen werden, und man für den Religionsunterricht die größte Sorge tragen möge. Der Bortrag erwärmte die Gemüther, und man stimmte überein, alle Kräfte für dieses Ziel einzusetzen. Herr vr. Kurrein selbst hat den Religionsunterricht als eine seiner hauptsächlichen Thätigkeiten übernommen, und sehen wir mit neuer Hoffnung auf die Resultate schon der nächsten Zeit. W. Brüx, 13. Juli. (Privatmitth.» Gestatten Sie mir mit Bezugnahme auf die Wiener Correspondenz in Nr. 28 Ihres geschätzten Blattes eine ausführliche Auseinandersetzung der desfallsigen Verhältnisse. Ich glaube, daß die „Juristischen Blätter", welchen der erste Theil der Minheilung entnommen war, den Fall durchaus nicht klar legen. Der § 133 des bürgerl. Gesetzbuches lautet: „Eine giltig geschloffene Ehe der Juden kann mit ihrer wechselseitigen freien Einwilligung vermittelst eines von dem Manne der Frau gegebenen Scheidebriefes getrennt werden." (Der zweite Theil betrifft die vorangehenden Versöhnungsversuche vor dem Rabbiner.» Ueber die Form des Scheibebriefes ist nichts gesagt. Doch hat sich an Gerichtshöfen, in deren Sprengel viele Juden wohnen, also öfter Scheidungen Vorkommen, die Usance herausgebildet, den Rabbiner hinzuzuziehen und den Act nach ritueller Weise vornehmen zu lassen. In Gerichtssprengeln wie in dem unseren, wo seit Jahrhunderten keine oder doch nur sehr wenige Juden wohnten, wenn da jetzt Gelegenheit zu Ehetrennungen ist, entstehen leicht Differenzen zwischen der Anschauung des Gerichts und der religiösen resp. der des einen Gatten.