Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1876)
- Date
- 1876-08-15
- Page
- Seite 529 (sequence 7)
- Language
- German
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529 welche fromme Thal hier zu üben ist, durch welche leidende' Menschen dem Leben und ihren Familien wiedergegeben werden! Oesterreich - Ungarn. Bou der Donau, 25. Juli. (Privatmitlh.) Wir in Ungarn sind dieser Tage von einer Entscheidung des Cullusministers Tresort überrascht worden, welche eine Tragweite hat, die er selbst wohl nicht genügend bedacht hat. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus bereits zweimal die Resolution angenommen, die Regierung habe ein Gesetz über völlige Religionsfreiheit vorzulegen. Hiermit hat sich Haus und Regierung beruhigt. Ein Gesetz ist nicht vorgelegt worden. Einstweilen ist daher in Ungarn zwar der Uebertritt zum Christenthum erlaubt, zum Judenthum aber verboten. Neu jedoch ist, daß ein in einem anderen Lande gesetzlich geschehener Uebertritt zum Juventhume in Ungarn ungültig sei. Und dies har Herr v. Tresort aus ministerieller Machtvollkommenheit decrerirt. Ob ein ungarischer Minister hierzu berechtigt ist, wird sich zeigen; denn die Betheiligten, ich meine die Wortführer des Juventhums, werden doch schwerlich unterlassen, diese Angelegenheit vor die Kammern zu bringen. Es wird daraus eine staatsrechtliche Frage, sowie die materielle den Beweis schaffen wird, ob das ungarische Abgeordnetenhaus seine früheren Resolutionen verleugnen oder aufrecht erhalten werde? — Der specielle Fall, welcher diesen ministeriellen Bescheid veranlagte, wird von den Pester Blattern folgendermaßen erzählt: (Eine wichtige ministerielle Entscheidung.) Die Jungfrau Maria S-, römisch-katholischer Consession, wurde von dem Beamten Simon R., mosaischer Consession, Mutter eines Kindes, welches in der katholischen Kirche am Taban in Ofen nach dem Namen der Mutter getauft und immatriculirr wurde. Ein Jahr später begab sich Maria S. nach Wien, wo sie vor dem dortigen Rabbiner zum mosaischen Glauben übertral und ihren bisherigen Taufnamen Maria in Sara verwandelte. Sie kehrte dann wieder nach Ofen zurück, wo sie aus Grund des in möglich war, daß — da der Uebertritt von der katholischen zur mosaischen Consession gesetzmäßig nicht geschehen kann, und wenn ein solcher Uebertritt im Auslande geschah, derselbe hier als ungiltig zu betrachten ist — Maria S. mit Simon R. in Ofen durch den dortigen Rabbiner getraut wurde? Der Magistrat hat in Folge dieses Erlaffes Maria S. und Simon R. protocollarisch vernommen und den Thatbestand in der obenerwähnten Weise dem Cultusminister gemeldet. Der Cultusminister hat nun auf Grund des ihm mitgerheilken Thatbestanves dem Ma- * gistrate zur Kenntniß gebracht, daß er dem Gesetze nach den Religionsüberkritt der Maria S. und deren Ehe mit Simon R. als ungiltig und auch die später geborenen zwei Kinder als illegitim erkläre. Der Magistrat hat demzufolge verfügt, daß die zuletzt geborenen beiden Kinder des erwähnten Paares in die Matrikel der Tabaner römisch-katholischen Kirche nach der gesetzlichen Religion und dem Namen ihrer Mutter eingetragen werden. Diese Entscheidung des Ministeriums lst von großer prin» cipieller Wichtigkeit und hat für die hiesigen Berhältnisie um so größere Bedeutung, als der mitgetheilte Fall nicht vereinzelt steht und hier zahlreiche Ehen unter gleichen Berhältniffen geschloffen wurren. Die Regelung der Religions- und Ehefrage wäre wahrlich dringend geboten. Pest, 29. Juli. Wir haben oben einen Fall angeführt, welchen der Cultusminister v. Tresort benutzte, um jeden, auch im Auslände vollführten Uebertritt zum Judenthume in Ungarn für ungiltig zu erklären, und dabei bemerkt, daß es einer gesetzlichen Regelung der religiösen Berhältnisie für Ungarn dringend bedarf. Jetzt wird telegraphisch gemeldet: Der Cultusminister soll soeben den Gesetzentwurf über die Einführung der Civilehe und die Regelung der Religionsfreiheit vollendet haben. Diese Borlage soll sofort in dev Herbstsession zur Verhandlung gelangen. Ob es sich um die obligatorische Civilehe handelt, wird nicht gesagt. Pest, 31. Juli. < Privatmitth.) Unsere Orthodoxen haben von den Ultramvntanen, die ihnen in ihrem ganzen Gebahren zum Muster dienen, auch das gelernt, daß sie Wahrheiten ver- Wien gewonnenen Zeugnisses, daß sie Jüdin geworden sei, vom! drehen und Thalsachen, die ihnen nicht in den Kram paffen, mit Ofener Rabbiner mit dem Beamten Simon R. getraut wurde.! der ihnen eigenen 'Dreistigkeit rundweg in Abrede stellen. Als Sie wurde dann Mutier von zwei Kindern, die im Bürger-! diese Blätter vor ungefähr einem Jahre die Mittheilung brachten, meisteramte als confessionslos angemelvet und in das diesbezüg-! daß Herr l»r. Hildesheimer von dem ungarischen Ministerium liche Berzeichniß ausgenommen wurden. Bor Kurzem suchte i mit seinem Gesuche wegen Befreiung der fein sogenanntes Rab- Simon R. beim Cultusminister um die Bewilligung an, auch j biner-Seminar besuchenden ungarischen Jünger vom Militärdienste sein erstes außereheliches Kind, welches in der Tabaner römisch-i abschläglich beschieden wurde, da fiel er mir Wuth über diese katholischen Kirche getauft worden war, im Bürgermeisteramte! Zeitung her; es war das eine Thalsache, die sich mit Hildesimmatriculiren und in Folge seiner späteren Ehe legitim erklären' heimer'schen jüdisch-deutschen Phrasen nicht wegleugnen ließ, zu lasten und demselben seinen Familiennamen geben zu dürfen.! Jüngst hat sich der Wiener Rothschild , auf Drängen einiger In Folge des Gesuches hat der Cultusminister die Sladtbehörve j obscurer Rabbinen, in ganz unberufener Weise an den Unierrrchisbefragr: wie es möglich war, daß Maria S., vormals römisch- ( minister v. Tresort mit der Zumuthung gewendet, das projectirte katholisch, in ihrem Trauschein als Sara S. als Jüdin vor- und von Sr. Majestät sanctionirte Rabbiner-Seminar nicht zu komme? Außerdem wünscht der Minister zu wiffen, wie es errichten. Das ist Thatsache. Der Mainzer „Israelit"' weiß