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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-15 · Heft 33 (15.8.1876) · p. Seite 528

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 33 (15.8.1876)
Date
1876-08-15
Page
Seite 528 (sequence 6)
Language
German
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528 nur für weltliche, sondern auch für alle religiösen Angelegenheiten. Nicht minder bestand nach dem Untergänge des jüdischen Staates ein Patriarchat in Palästina und ein Oberhaupt der Exulanten (Resch-Galutha) für die jüdische Gemeinschaft in Babylonien. Betete man doch bis aus die jüngste Zeit in den Synagogen die „Jekum - Purkan" für diese Centralbehörden! Desgleichen gab es Synoden von Gelehrten, welche Beschlüste faßten, Landjudenschaften, welche Corporationsrechte ausübten. In der Gegenwart finden wir eine ähnliche Kirchenverfastung wie in Württemberg auch in Frankreich, Baden, Kurhesten. Hannover u. s. w., kurz in allen Staaten Europas, deren Regierung die Israeliten emancipirt, gleichgestellt und dem Cultus der Juden dastelbe Wohlwollen und eine ähnliche Unterstützung zugewendet haben, wie der katholischen und der evangelischen Kirche, die ja ebenfalls unter der Aufsicht der Staatsbehörden stehen oder ihr unterworfen werden, wie der „Culturkamps" der Neuzeit uns lehrt und Parochialzwang ansüben. — Der israelir. Leseverein zu Ulm will jedoch nicht nur das Joch des Staats für die jüd. Kirche abschütteln, sondern er will auch die Autonomie der Gemeinde, um die er eben petitionirt, dadurch wieder austösen, daß er „Befreiung von dem Zwang der Gemeinde" beantragt. Dieser Antrag steht, wie schon gesagt, im Widerspruch mir der Vergangenheit und Gegenwart- Israels und mit dem neuesten Gesetze in Preußen, wo der Gemeindeverband sorgfältig gewahrt worden ist. Der Erfüllung dieses Antrags folgte der Austritt der Irreligiösen und Freigeister, der Eigennützigen und Selbstsüchtigen, kurz aller derjenigen, die aus irgend einem unedlen Motive sich von der Steuerlast und der kirchlichen Gemeinschaft lossagen möchten oder aus Eigensinn mit der Central- und Ortsbehörde im Widerspruche leben. Der Annahme dieses Antrags folgte die Zurückziehung jeglichen Staatsbeitrags zu den Kosten der jüdischen Landeskirche und zu den israel. Gottes- und Sckulhäusern (wovon der neueste Sonnlags-Staatsanzeiger gerade Ulm mit 4400 Mark aufzählr) und die Creditlosigkeit der Kirchengemeinde bei Capitalausnahmen, wovon Ulm in neuester Zeit auch Gebrauch gemacht hat, als ihm die Mittel zum Synagogenbau mangelten. Der Leseverein muß diese schweren Folgen seiner „Sätze" gemerkt haben, als er am Ende seiner „Erwägungen" zugiebt, daß „die bloße Aufhebung der bisherigen Organisation des Kirchenwesens nicht genüge, und zur Wahrung manchfacher Bermögensinteresten entsprechende Uebergangsbestimmungen getroffen werden mästen". Allem er konnte die Wege und Mittel nicht bezeichnen, womit die erworbenen Rechte dauernd geschützt, wie der Ausfall gedeckt und der unentbehrliche Credit der Corporation erhalten werden könnte. Dieses Problem ist unlösbar. Die „volle Freiheit", welche diese Ulmer meinen, ist Zügellosigkeit und Willkür, ist das Lohn va-Bohu, welches vor der Schöpfung existirt haben soll. Das württembergische Israel weist in seiner überwiegenden Mehrheit, beß sind wir überzeugt, einen solchen Rückschritt in amediluvranische Zustände mit Indignation zurück und hofft von der Staatsregierung, wie von den Standekammern, daß sie diese Anträge keiner Berücksichtigung würdigen werden." Düsseldorf, 4. August. (Privatmitth.) Wie schwankend die Entschließungen der oberen Behörden hinsichtlich der Simultanschulen in Preußen noch sind, kann man daraus erkennen, daß die Düstelvorfer Regierung den Beschluß der dortigen Stadtverordneten, die Volksschulen der Stadt zu paritätischen umzugestalten, nicht genehmigt und dies mir der Bemerkung moüvirt hat, die Nothwendigkeit zu einer solchen Umgestaltung sei nirgends hervorgetreten, auch würde der Religionsunterricht der evangelischen Schüler durch dieselbe leiden! Auch hieraus ist ersichtlich, wie sehr es fester, unzweideutiger gesetzlicher Bestimmungen bedarf. PoskU, im Juli. Wie eigenthümlich es mit dem Religionsunterricht für Knaben an den höheren Lehranstalten gehalten wird, ist aus Folgendem zu ersehen: Die städtische Realschule l. Ordnung in Posen, wurde im Sommersemester 1874 von 496 Zöglingen besucht, davon waren 182 evangelisch, 161 katholisch, 153 jüdisch. Im Wintersemester 1874/75 besuchten 429 Zöglinge die Realschule; davon waren 159 evangelisch, 128 katholisch, 142 jüdisch. Die jüdischen Zöglinge erhalten von Dr. Lanvsberg Religionsunterricht. Die Schülerzahl am König!. Marien-Gymnasium zu Posen war im Wintersemester 1874/75 66 l; davon waren kathol. 603, evangel. 16, jüdisch 19 und das König!. Friedrich-Wilhelms- Gymnasium zu Posen wurde im Wintersemester 1875/76 von 603 Zöglingen besucht; davon sind 281 evangel., 26 kathol. und 296 jüdisch und an beiden Gymnasien sind die jüdischen Schüler ohne Religionsunterricht. Cvlberg, im Aug. (Privatmitth.) Es wird den Lesern d. Bl. noch erinnerlich sein, daß vor zwei Jahren ein jüdisches Kurhospital allhier eröffnet worden, um bedürftigen Leidenden Aufenthalt und Heilung am hiesigen Kurorte möglich zu machen. Der zweite Jahrestag wurde mit Gottesdienst und Predigt vom hiesigen Rabb. Ur. Goldschmidt feierlich begangen. Allein die Hoffnungen, die der Vorstand aus genügende Unterstützungen gehegt, sind nicht in Erfüllung gegangen. 85 Kranke wurden ausgenommen, unterhalten und viele von ihnen geheilt entlassen. Aber da nur 1000 Mark jährlicher Beiträge dieser segensreichen Heilstätte zugewenvet worden, so mußten nicht allein viele, welche um Aufnahme baten, abgewiesen werden, sondern es blieb noch ein bedeutendes Deficit übrig, abgesehen davon, daß auf dem Grundstück und Gebäude noch bedeutende Schulden lasten, welche, bevor die Anstalt Corporationsrechte erlangen kann, abgezahlt sein mästen. Wir richten daher an alle Menschenfreunde die wärmste Bitte, unsrer Anstalt Beiträge und Gaben zuzuwenben, damit sie erhalten und zu voller Wirksamkeit gebracht werden könne. Wir brauchen wahrlich nicht erst auseinander zu setzen,

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