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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-15 · Heft 33 (15.8.1876) · p. Seite 527

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 33 (15.8.1876)
Date
1876-08-15
Page
Seite 527 (sequence 5)
Language
German
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527 bildet: „Einige Antithesen zu David Friedrich Strauß' Thesen in „Haben wir noch Religion?" Der Verfaffer widerlegt hier mehrfache Behauptungen Strauß' bezüglich des Judenthums und der positiven Religion überhaupt, und zwar auch durch Aufstellung und Begründung der positiven Gegensätze. Allerdings trägt er hier nicht blos Neues vor, sondern Manches, was in srühern Gegenschriften ausführlicher behandelt worden. Doch sind einige Bemerkungen eigenartig und verdienen Aufmerksamkeit. Die flüssige und markirende Schreibart des Verfassers wird den Lesern das Interesse erhöhen. — De tribus impostoribus. Anno MD1IC. Zweite mit einem neuen Vorwort versehene Auflage von Emil Weller. Heilbronn, Henninger, 1876. Der Herausgeber hat Recht daran gethan, in seinem Vorworte sich auf das bibliographische Material zu beschränken, denn dieses Bruchstück — mehr als solches ist niemals gedruckt worden — an sich hat eben nur als literarische Kuriosität Bedeutung. Es ist 1598 zum ersten Male publicirt worden; über den Verfaffer schwebt noch heute vollständiges Dunkel, da von den Zeirgenoffen und Späteren die verschiedensten Namen als Verfaffer angegeben worden sind. Zu unterscheiden ist es ferner von späteren Machwerken unter demselben Titel, die ganz andere Gegenstände betreffen, z. B. Spinoza, sogar auch medicinische Fragen. Die echte Schrift beginnt die Reihe der antibiblischen Autoren, welche bis auf Strauß, obfchon sie einige glänzende Namen befaßt, doch nur in sehr kleinlicher Auffaffung die h. Schrift behandelt, und nur das negative Verdienst hat, gegen den blöden Buchstabenglauben reagirt, und zu einem beffern und höheren Verständniß der h. Schrift angespornt zu haben. Zu einer gegenständlichen Besprechung oder Widerlegung ist das Fragment für unsre Zeit wohl kaum mehr angelhan. 6U/oda£4cßteu,. Deutschland. Berlin, 31. Juli. (Privatmiltheil.) Der Cultusminister Herr Dr. Falk hat dem Rabbiner Dr. Zuckermandel zum Behufe eines Aufenthalts in Wien, um den Toffeftacodex zu vergleichen, eine Subvention von 400 Mark bewilligt, und zugleich eine Beihülfe zu den Druckkosten versprochen, -wenn die Subscription die Kosten der Veröffentlichung nicht decken sollte. Auö Württemberg, 1. August. «Privarmitth.» Wie vor einigen Jahren von orthodoxer Seite erfolglos gegen die bestehende jüdische Kirchenverfaflung unseres Landes gewühlt wurde, so geschieht dies jetzt wieder von der entgegengesetzten Seite. Ob mit einem günstigeren Erfolge, wird sich zeigen. Wir werden nicht behaupten, daß jene Berfaffung nicht auch ihre Mängel hätte, die eine Berbefferung wünschenswerth machen. Bekanntlich wird aber eine solche am wenigsten erzielt, wenn man alle bestehenden Verhältniffe Umstürzen will. Und dies ist offenbar das Ziel der vom Ulmer Leseverein ausgehenden Aufwiegelung. Man hat den Ausgangspunkt in dem neuen preußischen Austritisgesetze gesucht, will aber weit darüber hinausgehen, da dieses immer noch die bestehende Gemeinde conservirt und den Austritt nur bedingungsweise zuläßt. Die Ulmer wollen aber die Gemeinde überhaupt auflösen. Nicht blos der Landesverband der württembergischen Israeliten soll aufgehoben, sondern die Gemeinde für Anschluß und Austritt völlig freigegeben werden. Der gedachte Verein hat hierzu die israelitischen Borsteherämter, sowie alle einzelnen Israeliten zum Beitritt aufgefordert. Daß es hierbei an Schmähungen auf die israelitische Oberkirchenbehörde nicht fehlt, kann man voraussetzen. Diese soll sich niemals der Erlangung der bürgerlichen Rechte angenommen haben, was entweder eine völlige Unkenntniß der Tharsachen, oder eine absichtliche Entstellung derselben bezeugt. Dann wird ihr vorgeworfen, für die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses nichts gethan zu haben. Auch dies wird durch Alles, was jene Behörde geschaffen, widerlegt. Freilich diese neue Tendenz des Ulmer Lesevereins, die von dessen Petition im Jahre 1864 sich so völlig unterscheidet, und die weder den Gottesdienst noch den Religionsunterricht erhalten, dagegen jedem der mündig wird, überlassen will, ob er einer Gemeinde sich anschließen wolle oder nicht, überhaupt an die Stelle der Ordnung die Verwirrung und das Nichts setzen will, findet an der israelitischen Oberkirchenbehörde einen kräftigen Widerstand, und deshalb will man diese beseitigen. Wir glauben jedoch, daß in der Mehrheit der württembergischen Israeliten noch zuviel religiöser Sinn und gesunder Menschenverstand vorhanden ist, um dem Ulmer Leseverein viele Anhänger zuzuführen. Stuttgart, 4. August. (Privatmitth.) Sie werden bereits davon Kunde bekommen haben, daß von Ulm aus ein neuer Versuch ausgegangen. Den Landes - und Gemeindeverband, überhaupt die gesammte Verfassung Wurtlemberg's aufzuheben, ohne daß man freilich im Stande wäre, irgend Etwas an deren Stelle vorzuschlagen. Die hiesige „Neue Bürgerzeitung" enthält eine Reihe von Artikeln, welche die Behauptungen des Ulmer Lesevereins mit Sachkenntniß und Einsicht widerlegen, und wird wohl folgende Stelle von allgemeinem Interesse sein, um hier wiedergegeben zu werden: „Es ist eine historisch unrichtige Behauptung des israelik. Lesevereins, daß „das Institut der Oberkirchenbehörde kein mit dem Judenthume und seiner Geschichte organisch verwachsenes Glied bilde." Im Gegentheil hatte der jüdische Staat zur Zeit der Richter und der Könige in der ersten wie in der zweiten Tempelperiode seine Orts-, Bezirks- und Centralbehorden nicht

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