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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-08 · Heft 32 (8.8.1876) · p. Seite 511

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 32 (8.8.1876)
Date
1876-08-08
Page
Seite 511 (sequence 5)
Language
German
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511 Art. 218. Niemand kann anders als Vagabund declarirt I babylonischen Talmud in München erhallen hat. Erst vor einigen werden, als durch eine richterliche Sentenz (vom Tribunal). Nur Jahren machte Herr Dr. Z. Frankel, der nach dem Catalog ein diejenigen, die das 16. Lebensjahr überschritten haben, können als Ms. des Jeruschalmi vermuthete, die Entdeckung, daß der Vagabunden declarirt werden. Cod. 11 und 12 der Ministerialbibliothek zu Erfurt die Tos- Der Art. 219 handelt über die einheimischen nationalen sefta enthalte. Herr vr. M. S. Zuckermandel, der sich seit Vagabunden, die der Staat in irgend einer Manastir behufs Jahren mit dem Studium der Tossefta beschäftigt und dem der Erlernung irgend eines Handwerkes unterbringen laßt. kostbare Codex zugänglich gemacht wurde, hat die Handschrift mit Art. 220. Die vom Gesetze declarirten Vagabunden fremder seltenem Fleiße, mit vieler Gründlichkeit und kritischem Geiste Nationalität werden auch des Landes verwiesen werden können, untersucht und das Resultat seiner Prüfung in der angezeigten, Mit welchem Rechte wagt es also eine Polizeibehörde, Perhöchst interessanten Schrift veröffentlicht. Der gelehrte Verfasser sonen, über die noch kein Tribunal ein Vagabundenuriheil gehar sich dieser schwierigen Arbeit mit wahrem wiffenschaftlichen sprechen, als Vagabunden zu behandeln? Eifer und mit außerordentlicher Hingebung unterzogen, und er Schließlich erlaube ich mir, Ihnen für den Amtseifer hat redlich Alles aufgeboten, was zur Beleuchtung und Aufdieses Polizeimannes noch ein FacMm anzuführen: Bor un- Heilung seines Gegenstandes dienen kann. Nicht nur eine sorggefähr zwölf Tagen ergriff der hiesige Polizist einen jüdischen faltige Beschreibung des Codex, der zu den ältesten Haudschriften Soldaten, von Profession Schuster, Namens Schmiel Leib aus der jüdischen Literatur gehört, wird uns hier geboten, sondern Neamtz, der 3 Jahre in der rumänischen Armee gedient und jetzt auch eine reiche, interessante Lese von Varianten, die besonders in der Reserve steht, schickte ihn in's Gefängniß und wollte ihn sehr lehrreich sind. Herr vr. Z. giebt uns eine Reihe von als Vagabunden nach Neamtz < Rumänien) wegschicken. Der grammatischen, lexicographischen, historischen, geographischen, haeingefangene Soldat zeigte seine auf den Dienst bezüglichen Dolachischen und agadischen Varianten, die allesammt mit vieler cumente, aber der Polizist wollte nichts hiervon wissen. Da Sachkenntniß behandelt und wissenschaftlich verwerthet werben — schickte der Commandant des verhafteten Soldaten, dem man I und bemühte sich ferner den Beweis zu liefern, daß uns in der inzwischen dieses berichtet, an den Polizisten behufs Herausgabe des Erfurter Handschrift der Tossefta die ursprünglichsten und correc- Soldaten, aber dieser verweigerte es. Daraufhin mußte der! testen Lesarten erhallen sind, und daß dieselbe das Manuscript Major selber zum Präfecten sich begeben, um ihm die Leviten!der Tossefta der Wiener Hofbibliothek, das man bisher über die ungesetzlichen Handlungen des Polizisten zu lesen. Doch als ein Unicum gehalten, an Alter — eine Notiz über ein Darder Prafect gab vor, nichts hiervon zu wissen, und befahl die lehen, vatirt vom Jahre 12 6 0 — wie an innerm Werth übertrifft. Freilaffung des Soldaten. — Fr. — Von viel größerer Tragweite und bei weitem wichtiger ist aber eine andere, geradezu kühne, ja destructive Behauptung des Verfassers, die derselbe mit einer Begeisterung und Wärme, wie sie nur eine neu auftauchende, große Idee einzustößen vermag,!zu vertheidigen sucht, und die derselbe in der Vorrede mit follgenden Worten einleitet: „Hingegen dürste die andere hier mit Gr. Becskerek, im Juni. Die Erfurter Hand-1Bestimmtheit ausgestellte Behauptung, die ich schon früher ausschrift der Tossefta beschrieben und geprüft von vr. M. S. gesprochen, die durch unsere Handschrift noch vielfach bestätigt Zuckermandel. Berlin, 1876. Louis Gerschel, Verlagsbuchhandwird, von Neuem auf Widerspruch stoßen. Daß nämlich die lung. IX, 116 S. Tossefta der palästinensische Codex der Halacha sei und Man hat in jüngster Zeit erst damit begonnen, dem Taldie Mischna in Babylonien redigirt wurde, stößt eine allmudstudium eine wissenschaftliche und kritische Methode zuzuwenden, gemein angenommene Tradition um, nach welcher der am Ende und schon zeigen sich die erfreulichen Ergebnisse und Fortschritte des 2. Jahrhunderts lebende R. Jehuda Hanaßi der Redacteur dieser rationellen Behandlungsweise, wozu wir vorzüglich die unserer Mischna ist. Daß aber dennoch meine Behauptung Bemühungen zur Herstellung eines kritisch gereinigten Textes der wahr sein kann, dafür wird der Historiker und Literarhistoriker beiden Talmuden zählen. Der blinde, giftige Glaubenshaß, der mehr als einen Beleg bringen können. Wer meine Behauptung die Juden Jahrhunderte hindurch mir unmenschlicher Grausamkeit umstoßen will, muß meine Beweise widerlegen, was ohne in den verfolgte, wurde bekanntlich auch auf die gesammte jüv. Literatur I Pilpul zu gerathen, schwer gelingen dürfte. Ich verwahre mich und besonders auf den Talmud ausgedehnt, der so oft zum Feuer-! nur noch einmal gegen den mir enigegengeschleuderten Vorwurf, tode verurtheilt und bis in unserer Zeit, z. B. in Rußland, von daß meine Kritik die alle Grenzen überschreitende Kritik Geiger's der barbarischen Scheere der Censur arg verstümmelt wurde. Ja, hinter sich lasse. Wer mich kennt, weiß, daß ich für meine Literarischer Wochenbericht. der Vernichtungskrieg gegen den Talmud ging im Mittelaller so weit, daß sich blos eine einzige vollständige Handschrift des conservativ jüdische Gesinnung schwere Opfer gebracht rc. rc. Einzig und allein von dem Streben geleitet, Klarheit in dem

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