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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-08 · Heft 32 (8.8.1876) · p. Seite 510

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 32 (8.8.1876)
Date
1876-08-08
Page
Seite 510 (sequence 4)
Language
German
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510 I. Dimiu, ein von zügellosen Leidenschaften und schnödem Judenhasse durchwühlter jugendlicher Wüstling, sämmtliche paßlose jüd. Individuen, darunter solche, die in einer andern rumänischen Stadt wohnhaft sind und hier in irgend einer Geschäftsangelegenheil verweilten, aufzugreifen, unv schickte auch zu Anfang dieses Monats acht solcher Unglücklichen mit Kelten am Halse nach ihren Bestimmungsorten. Unsere israelitische Gemeinde beeilte sich sofort beim hiesigen ebenfalls neuen Präfecten, Namens Remus Opreanu, Protest einzulegen, aber Herr Opreanu, ein Justizmann, der bis vor Kurzem als Generalprocuror fungirte, scheint ein herzlich schwaches Berständniß für die Administration eines Prafecturamtes zu haben. Denn er beeilte sich die Erledigung unserer Reclamation an jenen Polizisten zu richten, ihm die strengste Anwendung des betreffenden Circulärs empfehlend. — Der Polizist, ermuntert durch diese loyale Resolution seines Vorgesetzten, richtete an die Vertreter unserer Gemeinde aus eigener Machtvollkommenheit eine Weisung, selbe beauftragend ihm binnen 12 Stunden eine Liste mit Namen und Vornamen von allen jüdischen Einwohnern unserer Stadt zu überreichen, auf daß er die Vagabunden von den Nichtvagabunden zu unterscheiden wisse. Wir blieben natürlich dem Herrn Polizisten die Antwort schul dig. — Wir reclamirten vielmehr am 2. dieses über dieses un gesetzliche polizeiliche Unwesen bei cem Minister des Innern, ihn um dessen Abstellung angehend. Aber ein rumänischer Minister, ziften, ihn fragend, mit welchem Rechte er einen türkischen Unterthanen einsperren könne — aufgebracht über diese Frage, ließ der Polizist den Verhafteten frei und sperrte dagegen Leiser sammt Frau ein. Acht Tage saßen die Unglücklichen im Gefangniß und wurden gestern, nach der Aussage eines Augenzeugen, der Mann angekettet an einen Sträfling und die Frau an einen Zigeuner, weggeschickt. Verschlossen steht das Zimmerchen mit den armen Habseligkeiten des erwähnten Ehepaares, denn es wurde ihm nicht einmal Zeit gelassen, noch einmal nach Hause gehen zu können. Mir diesen prompten Vagabundenexpeditionen nicht zufrieden, verbot am 5/17. dieses der loyale Polizist den jüdischen Fleischhackern, das nichtkoschere Fleisch an Christen zu verkaufen. Posten zur Einhaltung dieses Befehles wurden am Fleischmarkte ausgestellt; sämmtliche christliche Fleischhauer legten sofort gegen diese ihr Jnteresie schädigende Maßregel, weil sie mit den jüdischen Fleischhackern in Verbindung stehen, Protest ein. Die Maßregel wurde zwar aufgehoben, aber der Polizist läßt seit einigen Tagen eine von ihm abgesaßte Petition an die Primarie von vielen Christen unterschreiben, um ein Verbot an die Juden, das nichtkoschere Fleisch an Christen zu verkaufen, sondern daß man eS, falls es die Juden selber nicht essen würden, begrabe. — Die Petition bezeichnet das nichtkoschere Fleisch als ungesund und schädlich, und beziehet sich auf ein von der hiesigen Primarie bereits zu den welcher Partei er immer angehören mag, verspürt eine heftige Zeilen Brateanus (1867) auSgearbeiteles diesbezügliches Reg- Abneigung, sobald jüdische Klagen über Gesetzlosigkeit und Rechts Verletzung sein Ohr streifen. Herr Vernescu überging also bis heute unsere Reclamation mit völligem Stillschweigen. Am 5/17. dieses schickte der Polizist wiederum sieben eigenmächtig für Vagabunden erklärte jüdische Personen, mit einem eisernen Halskettenschmuck, wie es nur Verbrechern gebührt, versehen, fort. Aus beifolgendem Berzeichniß ist ersichtlich, daß sämmtliche sieben Personen rumänisch, d. h. in Rumänien wohnhaft sind. Einige von ihnen wohnten hier als Handwerker seit längerer Zeit, Alle haben Beschäftigung, mehrere von ihnen zeigten Zettel vor, daß sie die Steuern hier zu Lande entrichtet haben, aber die Willkürlichkeir kennt keine Rechtfertigung! — Heule wurde neuerdings ein Schuster, Namens Leiser, sammt Frau unter dem Vagabundendeckmantel gekettet weggeschickt. Dieser Unglückliche verdient eine nähere Beachtung. Derselbe ist aus Bukarest, ist rürkischer Unierthan und hat seinen Paß bei der Bukarester Po lizei (sowie es dort üblich) gegen Erhalt einer diesbezüglichen Quittung Hinteriegl. Vor ungefähr 7 Monaten übersiedelre er hierher, und verdiente sich hier redlich als vorzüglicher Schuster sein Brod. Vor ungefähr zehn Tagen kam zu ihm ein Bruder, ebenfalls türkischer Unterlhan, aus Konstantinopel, und wurde sofort, wie er sich auf der Straße gezeigt, vom Polizisten in's Gefangniß geschleppt. Der genannte Leiser, sobald ihm die Nachricht der Verhaftung seines Bruders geworden, ging zum Polilement, welches aber bis heute nicht angewendet wurde. Herr Brateanu, der Columbus der Judenfrage, der gegenwärtig wieder im Rarhe der Krone sitzt, möge bei seinen kopfzerbrecherischen finanziellen Combinationen sich für einen Moment dem reuevollen Nachdenken ob dem Unheile, welches sein hypernational-erfinderischer Geist vor einem Jahrzehnt über tausende von jüdischen Bürgern heraufbeschworen, hingeben, dann wird er staunend bei diesem von ihm entdeckten Meere der Verfolgung eine hochangeschwollene Fluth im Gegensätze zum Stande seiner durstenden in völliger Ebbe sich befindenden Staatscafsen gewahren; möge er daraus erfahren, wie leicht es sei, durch falsche und verkehrte Ideale über Masten Unheil auszustreuen unv verderbend zu wirken, und wie schwer es hingegen sei, mit realen Factoren heil- und segenbringend zu wirken! Um obiges Verfahren recht zu beurcheilen, muß man wiffen, daß nach den rumänischen Gesetzen Jemanden nur der Beschluß eines Tribunals als Vagabunden erklären kann, wie aus folgenden Citaten zu ersehen ist. Ich erlaube mir, folgende über die Vagabunden handelnden Artikel aus dem rumänischen „Code penal" zur gefälligen Beachtung anzuführen: Art. 217. Vagabunden, d. h. Menschen ohne Beschäftigung, sind diejenigen, die weder ein bestimmtes Domicil haben, noch die Mittel besitzen, sich zu ernähren, noch irgend welche Profession oder Handwerk ausüben.

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