Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1876)
- Date
- 1876-08-01
- Page
- Seite 497 (sequence 7)
- Language
- German
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497 die Forderungen der Poesie, namentlich die der plastischen Gestaltung, der originellen schöpferischen Fähigkeit und des Reichthums wechselnder Bilder, nicht stellen. Dahingegen weht durch dieselben der Geist des innigsten Familienlebens, aufrichtiger Herzensfrömmigkeit und reiner Sittlichkeit, bei correcter Versification in solchem Maße, baß der gefühlvolle Leser davon oft bewegt, ja sich ergriffen finden wird. Und deshalb ist das Büchlein gerade in unsrer Zeit empfehlenswerth, wo auch die lyrische Poesie in sittlicher Beziehung auf Abwege gerathen ist oder einem mystischen Pietismus huldigt, der den vernünftigen Leser abstößt.') 11 Der Preis der „Dichtungen" ist mit der Photographie des Verfassers 2 M. 5t) Pf., ohne die Photographie 2 M. Die Ausstattung ist trefflich. 5betbiui^| 6u;<xcfeu^ßteu,. Deutschland. Berlin, 20. Juli. lPrivatmitth.) Sie haben in Nr. 29 die Fragen präcisirt, welche in Folge des Austrittsgesetzes von den bestehenden Gemeinden für ihre Einrichtungen und Anstalten berücksichtigt und beantwortet werden muffen. Wir möchten hinzufügen, daß diese Entschließungen durch die gemeinsamen Beschlüße des Vorstandes und der Repräsentanten getroffen werden können, und, da sie lediglich die inneren Angelegenheiten der Gemeinde betreffen, einer Bestätigung seitens des Oberpräsiventen der betreffenden Provinz nicht bedurften. Mit einem Worte: sie können als Reglements, nicht aber als Statuten betrachtet werden. So wenig z. B. eine Synagogenordnung. eine Begräbnißordnung, ein Lehrplan der Religionsschule einer behördlichen Bestätigung bedarf, sondern schon als Beschlüsse des Vorstandes und der Repräsentanten volle Gültigkeit für die Gemeinde haben: ebenso wenig haben Bestimmungen, die in Folge des Austrittgesetzes beschlossen worden, wenn sie in keiner Weise das Gesetz verletzen, eine Bestätigung höhern Ortes nöthig. Wir bemerken dies, nicht bloß, um den Gemeinden Weiterungen zu ersparen, sondern auch, um den Gemeinden die ihnen vom Gesetze zugestandene Autonomie zu wahren. Straßburg, im Juli. Das Budget des Reichslandes für das Jahr 1877 enthält für den israelitischen Cultus die Summe von 141,920 Mark, also 5940 Mark mehr als im Jahre 1576. Die drei Großrabbinen erhalten 12,000 Mark; für die Gemeinderabbinen und Cantoren entfallen im Elsaß 60,080 Mark und in Lothringen 38,160 Mark u. s. w. Dies ist allerdings noch die Frucht des französischen Geistes, der auf diesem Felde sich um so mehr abhebt, je weniger in Deutschland seinem Beispiele gefolgt wird. Ist es der französischen Nation bis jetzt nicht gelungen, eine sichere und unzweideutige Stätte für die Freiheit zu schaffen, wie sie z. B. in England unantastbar besteht: so verstand sie es hingegen die erlangte Gleichheit vor dem Gesetz sich in einem Maße zu bewahren, wie es in England nicht der Fall ist. Posen, 19. Juli. (Privatmitth.- Die Ultramontanen verstehen es! Sie lassen ein lügenhaftes Machwerk wie Rohling's ..Talmudjuden" fabriciren, verbreiten es mit Emsigkeit, daß es in einigen Jahren fünf Auflagen erlebt, und Hunderte von Zeitungsschreibern und Pamphletisten excerpiren und citiren es, als eine unwiderlegbare Beweisführung. Was thun die Juden dagegen? Sie haben doch auch keine geringe Anzahl schreibfertiger Federn — aber diese überlassen es dem vermeintlichen gesunden Menschenverstand, der sich sagen soll: solche scheußliche und abschreckende Grundsätze kann gar keine Religion enthalten, welche durch Jahrtausende eine so lange Reihe unterrichteter, aufgeklärter, denkender und edler Geister bekannte, und der diese mit so vieler Treue und Begeisterung anhingen. Der gesunde Menschenverstand ist eben viel seltener als man es sich denkt, namentlich Vorurtheilen und Gehässigkeiten gegenüber, wie man sie gegen die Juden hegt. Tritt dann aber wirklich ein jüdischer Gelehrter gegen derartige Schmähschriften auf, bemühen sich etwa die Juden, seine Schrift zu verbreiten und in ähnlicher Weise zu benutzen, wie es die Ultramontanen ihrerseits thun? Wir wüßten davon kein Beispiel anzugeben. Nun. wir wollen sehen, ob es einer soeben hier bei Merzbach erschienenen Broschüre: „Prof. Rohling's Falschmünzerei auf talmudischem Gebiet. Nachgewiescn von l)r. Philipp Bloch, Rabbiner zu Posen", anders ergehen wird. Bekanntlich hat in der früher erschienenen Schrift des Dr. Kroner dieser den berufenen Rohling allzumilde behandelt und ihn eines Besseren belehren wollen, der doch gar nicht belehrt sein wollte — gerade wie wenn man einen Falschmünzer dadurch schon zu bessern gedächte, daß man ihm zeige, seine Münze sei falsch. Das wußte er ja selbst am besten. I>r. Bloch geht dem ultramontanen Fälscher härter zu Leibe. Er beweist: 1> der Verfasser des „Talmudjuden" kennt den Talmud gar nicht aus eigener Anschauung; 2) es geht ihm jede Kenntniß der rabbinischen Literatur ab; 3) er hat rabbinische Aussprüche verschnitten, oder für feinen Zweck präparirt; 4) er hat rabbinische Aussprüche aus eigenen Mitteln sabricirt. Für jeden dieser Punkte bringt Herr Bloch einen schlagenden Beweis. Rohling hat nur aus dem berüchtigten Eisenmenger geschöpft, aber auch aus diesem nicht getreulich, sondern mit beliebigen Veränderungen. Allerdings hätten wir gewünscht, daß der Vers, sich nicht aus einen Beweis für jeden Anklagepunkt, so schlagend und unwiderleglich er auch ist, beschränkt; auch daß die Abfaffung noch populärer