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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-01 · Heft 31 (1.8.1876) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 31 (1.8.1876)
Date
1876-08-01
Page
Seite 495 (sequence 5)
Language
German
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495 aufgeben. Aber es ist dies eine grundfalsche, wir mochten sagen egoistische Anffaffung. Die Gleichberechtigung ist eine Grundsäule der Verfassung, ein Grundrecht, auf welchem allein jener Abgeordneten Mandat, ihre Beiheiligung an der Gesetzgebung beruht, auf die sie als Personen gar keinen Anspruch hätten. Sie verleugnen also ihr eignes Mandat, indem sie in irgend einer Weise eine confessionelle Beschränkung zugeben. Wir erhalten aus Bukarest unter dem 14. Juli von dem rühmlich bekannten Di*. Beek eine Zuschrift, aus welcher wir folgende Hauptstelle entnehmen: „Wenngleich Sie auch bisher den Verhandlungen zwischen Deutschland und Rumänien in Betreff des Abschlusses einer Handelsconvention jene Aufmerksamkeit zugewendet haben, welche die Wichtigkeit dieser Angelegenheit erheischt und welche Sie allen jenen Fragen, die das Judenthum berühren, angedeihen lasten, so möchte ich mir trotzdem erlauben. Sie zu bitten, recht sehr zu bitten, daß Sie diese Sache, welche für unsere rumänischen Glaubensbrüder eine Lebensfrage ist, von jetzt ab noch eifriger betreiben mögen. Verzeihen Sie, hochgeehrter Herr, meinen Ungestüm, es ist die Angst und Furcht, daß unsere, auf das deutsche Reich gehegte Hoffnung vielleicht ebenso zu Schanden werden soll, wie seinerzeit in Oesterreich, die mich zu dieser Sprache nöthigt. In eingeweihten Kreisen erzählt man sich nämlich, daß der frühere Cultusminister Majorescu, gegenwärtig diplomatischer Agent Rumäniens am Berliner Hof, einige Tage in Bukarest gewesen sein und sich geäußert haben soll, daß es ihm gelingen werde, Deutschland zu denselben Concessionen zu bewegen, welche Oesterreich hinsichtlich seiner jüdischen Unterlhanen Rumänien gemacht hat. Ich brauche nicht weiter auszuführen, welch' verderbliche Folgen diese Nachgiebigkeit Deulfchlands für unsere hierländischen Glaubensgenoffen hätte. Die nächste Folge wäre wohl die, daß auch Frankreich seine Forderung, alle Unterlhanen gleich zu behandeln, fallen ließe. Ich will gar nicht versuchen, zu schildern, welch' traurige Zukunft uns bevorsteht. Alle bisher gegen die Juden geschaffenen Gesetze, die nichts anderes beabsichtigen, als ihnen den Aufenthalt in Rumänien zu verleiben, ja unmöglich zu machen, werden die Sanction dreier großer Reiche erhalten, — dreier Reiche, welche ehedem gegen die ungerechte Behandlung der Juden des Fürfienthums energisch protestirt haben. Die Frage unserer Emancipation wird viele Jahre keinen Anwalt mehr finden können. Vielleicht ist es der hiesigen Regierung gar nicht unlieb, wenn sie durch das Ausland gezwungen wird, die gerechten Forderungen der Juden zu befriedigen, was sie, angesichts der judenfeindlichen Strömung im Lande aus eigenem Antriebe nicht zu thun wagt. Es wäre ungerecht, die Männer der jetzigen Regierung des Fürstenthumes sammt und sonders als Judenfeinde hinzustellen; man darf ihnen vielmehr die Absicht zumuthen, daß sie sehr gerne die Judenfrage in freiheillichem Sinne lösen möchten, nur fehlt ihnen, wie dies auch bei der früher» Regierung der Fall war, der moralische Muth, eine Frage, die so unpopulär bei einer gewiffen Claffe ist, tüchtig anzufaffen und zum Austrag zu bringen." Der Hauptgedanke, welcher in diesem Schreiben ausgesprochen wird, ist also, daß, ohne sich in die inneren Angelegenheiten Rumäniens zu mischen, die Garantiemächte, wenn sie eine Klausel, die ihre eigenen Unterlhanen jüdischer Religion in Rumänien beschränkt, in ihren Handelsverträgen zugestehen, mittelbar zugleich den rumänischen Bedrückungsgesetzen für die rumänischen Juden die Sanction erlheilen, während sie früher gegen diese energisch protestirten. Dies ist allerdings richtig. Jndeß halten wir die Plaudereien des Herrn Majorescu gegenüber den förmlichen Mittheilungen der deutschen officiösen Presse für bedeutungslos. Das Motiv der deutschen Reichsregierung, eine Verletzung der Gleichstellung ihrer jüdischen Bürger nicht zugeben, auch bei dem Reichstage nicht durchsetzen zu können, wurde zu klar ausgesprochen, als daß die officiöse Presse dies ohne oder gar wider Willen der Regierung gesagt hätte, da sie ja die Sache hätte mit Stillschweigen übergehen können. Hatte doch von liberaler Seite in den Zeitungen gar nichts darüber verlautet. Ebenso wenig glauben wir, daß im entgegengesetzten Falle Frankreich sich nach dem Beispiele Deutschlands richten würde; vielmehr möchte es dann sich durch das Festhalten am Standpunkte des Rechtes auszeichnen wollen. Jndeß ist jedenfalls eine fortgesetzte Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit nothwendig, bis sie zu einem günstigen Ziele geführt worden. Soeben wird aus Bukarest versichert, daß „auch die englische Regierung den Wunsch ausgedrückt habe, mit Rumänien einen Handelsvertrag zu schließen". Es versteht sich, daß wir auch hier die Phrase umdrehen müssen. Hinsichtlich Englands hegen wir nicht das geringste Mißtrauen, es werde jede confessionelle Beschränkung nicht mit Entschiedenheit abweisen. Im Nothfalle hätten wir an Sir Francis Golvsmiv einen Mann im Parlamente, der nicht anstehen würde, die Gleichheit vor dem Gesetze zu vertheidigen, und der sicherlich Gehör finden würde. Berlin, 14. Juli 1876. Die Armuth in -er Amsterdamer Iudenschast nnd ein Vorschlag zur Abhulfe. Man erstaunt, zu hören, daß in der Amsterdamer jüdischen Gemeinde zwischen 4—3000 Unterstützungsbedürftige sind, welche, theils aus dem Gemeindesackel, theils durch die Privatwohlthärigkeit der Glaubensgenoffen unterhalten werden. In Anbetracht, daß die Gesammtzahl der Juden in Amsterdam sich auf etwa 36,000 beläuft — 25,000 sog. deutsch-holländische und 5000

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