Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1876)
- Date
- 1876-08-01
- Page
- Seite 494 (sequence 4)
- Language
- German
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494 nicht zum Ausdruck, sondern wird unzählige Male entstellt und geschmäht, und von Unwiffenheit und Voruriheil in verächtlicher Weise behandelt; es begegnet im geselligen, gewerblichen und bürgerlichen Leben noch immer den größten Schwierigkeiten; wozu endlich noch die allen christlichen Secten und Parteien tief eingewurzelte Neigung zur Proselytenmacher« gegen das Judenthum kommt. Allen Liesen feindlichen Momenten gegenüber hat das Judenthum wahrlich die sorgfältigste Acht auf die religiös-sittliche Erziehung der ihm angehörenden Jugend zu nehmen, und wer hierin gleichgültig ist, hat entweder seine Religion innerlich schon verloren, oder gar kein Berstandniß für deren Bedürfniffe. Noch mehr aber fällt für das bevorstehende Unterrichtsgesetz die Vernachlässigung in's Gewicht, oder sagen wir die Hintenansetzung, welche das Judenthum in Preußen betreffs des Schulwesens erfahren hat. Nicht allein daß die jüdische Schule, wo sie bestand, keine Subvention genoß und meist als Privatschule behandelt wurde, sondern wo die jüdische Jugend die öffentlichen Schulen von der niedersten bis zur höchsten Stufe besuchte, war aus diesen der jüdische Religionsunterricht verbannt, während der Unterricht vom specifischen Confessionalismus und von der Feindschaft gegen das Judenthum durchtränkt war. Auch das blödeste Auge muß daher erkennen, daß unsre Glaubensgenoffenschaft an dem neuen Unterrichtsgesetze das höchste Jntereffe hat, ebenso sehr an deffen Principien und Grundzügen, wie an der Ausgestaltung in den kleinsten Details. Wir können sagen, daß zu einem nicht geringen Theile die Zukunft des Judenthums in Preußen sich an dieses Unterrichtsgesetz knüpfen wird. Muffen wir doch endlich erfahren, was wir dem Staate sind, ob noch immer nur die geduldeten, unberücksichtigten und hintenangesetzten, oder die wirklich gleichgestellten Bürger, die gleichberechtigten Glieder des großen Ganzen! — Hiermit wollen wir noch nicht einmal dem neuen Gesetze seine bestimmten Bahnen vorschreiben; wir mögen unter den verschiedenen Ansichten, die auch in unsrer Mitte über das Schulwesen vorhanden sind, eine Entscheidung noch gar nicht in's Auge faffen; wir greifen dem Gange, welchen das Unterrichtsministerium in seiner Vorlage und die Kammern in ihren Berathungen und Beschlüffen einschlagen werden, bei den Wahlen durchaus nicht vor — wir wollen nur das Eine: die vollständige Parität im Unterrichtsgesetze. Diese wollen und müffen wir bei den Wahlen mit allem Nachdrucke geltend machen und von den Eandidaten klar und unzweideutig ausgesprochen verlangen, wenn wir ihnen unsre Stimmen zuwenden sollen. Mögen diese unsre Stimmen an vielen Orten von geringem, an anderen Orten von größerem Einsiuffe sein: wir sind verpflichtet, sie überall zur Aussprache zu bringen, z. B. in den Wählerversammlungen die Frage anzuregen und unsre Wahl davon abhängig zu machen. Wie gesagt: die Parität im Unterrichtsgesetz muß die Parole sein. Denn wenn z. B. der Confessionalismus, sei es im Gesetze, sei es in einer Wahlerversammlung die Oberhand hätte, so wäre der Grundsatz der Parität noch immer nicht ausgeschloffen, und läge in der Voraussetzung, von welcher wir ausgingen, daß wir als Juden nichts weiter als die völlig gleichartige Behandlung mit unsren christlichen Mitbürgern anstreben. Wir stehen hierbei auch ganz auf dem Standpunkte des gefammten Staatswohls und in keiner Beziehung auf einem particularistischen. Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze ist ein Fundament des modernen Staates, und in allen Berfaffungen, auch der preußischen vom 31. Januar 1850 ausgesprochen und verbürgt. Wer für die Ausführung deffelben kämpft, vertheidigt daher auch ein Grundrecht des ganzen Staates. Jede Verletzung oder Hintenansetzung deffelben ist eine Erschütterung des Grundbaues des Staates. Es giebt keine Partei, groß oder klein im Staate, die nicht früher oder später darunter zu leiden hätte. Wir empfehlen daher dringend unsren Glaubensgevoffen in Preußen, bei den bevorstehenden Wahlen hierfür nach Kräften zu wirken und ihrer Bürgerpflicht in diesem Geiste zu genügen. Die rumänische» Handelsverträge. Wir haben bereits mitgetheilt, daß die Verhandlungen eines Handelsvertrages zwischen Rumänien und Frankreich im Gange sind, und daß das israelitische Centralconsistorium sich veranlaßt gefühlt hat, an das auswärtige Amt ein Gesuch zu richten, jede, die Franzosen jüdischer Religion beschrankende Klausel in dem Vertrage nicht zu gestatten. Es ist bezeichnend genug für das gegenwärtige Frankreich, daß ein solches Gesuch für nöthig gefunden werden konnte. Wenn die Verlockung für Oesterreich in materiellen Jntereffen lag, so besteht sie für Frankreich in der von den Rumänen zur Schau getragenen Vergötterung des französischen Geistes, etwas, wofür man in Frankreich sehr zugänglich ist. Dennoch glauben wir. Laß weder die französische Regierung, noch die Kammern der Vergangenheit Frankreichs so in's Gesicht schlagen können, um dem fernen Rumänien zu bewilligen, was es der benachbarten Schweiz so ausdauernd verweigert hat. Aus Bukarest vom 17. Juli wird geschrieben: die italienische Regierung hat hier den Wunsch ausgebrückt, mit Rumänien einen Handelsvertrag abzuschließen. Richtig wird es wohl heißen müffen: Rumänien hat in Rom diesen Wunsch ausgesprochen, und Italien ist darauf eingegangen. Mögen unsre italienischen Glaubensgenoffen sich dies gesagt sein lassen, und hinsichtlich der confessionellen Beschränkung ihre Pflicht nicht verabsäumen. Daß in der italienischen Deputirlenkammer zwölf Abgeordnete und im Senate zwei Senatoren jüdischer Religion sitzen, flößt uns nach den jüngsten Erfahrungen kein entschiedenes Vertrauen ein. Diese Herren ergreifen nur zu oft die Gelegenheit, ihren nationalen Patriotismus dadurch zu erweisen, daß sie jede Berücksichtigung der Jntereffen ihrer Glaubensgenoffenschaft