Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1876)
- Date
- 1876-08-01
- Page
- Seite 492 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227069-3227101--34639-3304531- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
492 Die parlamentarische Verfassung gehört als Staatsidee der neueren Zeit an und ist von der der antiken Welt wie des mittelalterlichen Feudalstaates durchaus verschieden. Mit Ausnahme von Großbritannien ist sie in den europäischen Staaten noch jung, und hat in keinem derselben bereits eine feste historische Wurzel gefaßt. Doch so, wie sie in diesen Staaten bis jetzt, kann sie noch heute nicht als die letzte, alle zukünftigen Zeiten beherrschende Staatsidee angesehen werden. Einen Beweis hierfür liefert schon der Umstand, daß man über einen wesentlichen Theil derselben, das Wahlgesetz noch zu keiner entgülligen Ansicht, welches das richtige Wahlgesetz sei, gekommen ist. Dazu leidet der Parlamentarismus in seiner gegenwärtigen Gestalt an Schwächen, die wir, nicht um Unzufriedenheit zu wecken, sondern um des klaren Bewußtseins willen, uns deutlich machen muffen. Auf einen längeren oder kürzeren Zeitraum werden Volksvertreter gewählt. Die Wahl geschieht in den einzelnen Wahlkreisen theils nach dem allgemeinen Rufe, den der Candidat besitzt, theils auf ein Wahlmanifest oder eine Wahlrede hin, welche die allgemeinen Ansichten und Grundsätze des Candidaten aussprechen in mehr oeer weniger klarer und 'bestimmter Fassung, überall nach der Parteiansicht der Mehrheit, meist auf Empfehlung der Parteiführer; in vielen Fällen gehört der Candidat dem Wahlkreise nicht an. Auf diese so vagen Wahlmotive hin, ist nun der Gewählte während des gesetzlichen Zeitraums völlig souveräner Gesetzgeber. Er ist der Idee nach nicht mehr Vertreter seines Wahlkreises, sondern des zesammten Volkes. Er ist allein an seine individuelle Ansicht und Gewiffcnhaftigkeit gebunden. Seine Wähler haben nicht Las Recht, aus seine Abstimmung einzuwirken. Er ist unverantwortlich, und auf ein etwaiges Mißtrauensvotum seiner Wähler braucht er nicht zu hören. Höchstens können ihn seine Wähler nicht wiederwählen, was durchaus nicht verhindert, daß er in einem anderen Wahlkreise gewählt werde. Es ist also Lurch die Wahl eine Anzahl Individuen zu smrveränen Gesetzgebern erhoben, welche ganz anderen Einflüssen unterworfen sind, als dem der Wünsche und Bedürfnisse ihrer Wähler. Jedermann weiß, daß gegen diese Schwäche des Parlamentarismus das sg. imperative Mandat, nach welchem der Volksvertreter in jeder wichtigen Frage seine Wähler zu befragen und auf ihr Verlangen sein Mandat niedcrzulegcn habe, ein sehr unzukömmliches und wahrhaft verwirrendes Mittel wäre. Nur in der Schweiz besteht die Einrichtung, daß jedes bedeutende Gesetz nach een Beschlüssen der Volksvertretung dem Volke selbst zur einfachen Abstimmung über Ja oder Nein vorgelegt wird. Die zweite Schwäche besteht nun darin, daß diese Abgeordneten über jedweden Gegenstand der Gesetzgebung, und was gehörte jetzt nicht in das Bereich derselben? nach ihrer Mehrheit zu bestimmen haben. Heute sind sie berufen über Steuern, morgen über Wegeordnung, dann wieder über die Rechtsverhältnisse nach allen Seiten hin, über Schulwesen, über industrielle und Arbeitsverhältnisse, über Kanäle und Eisenbahnen, über Städteordnung und Actiengesellschaften und was noch Alles die entscheidenden Gesetze zu votiren. Es ist unmöglich, daß selbst der umfassendste und scharfsichtigste Geist auch nur einige dieser Gegenstände gründlich kennt und den wirklichen Bedürfnissen und richtigen Principien gemäß zu beurtheilen vermag. Auch sind es nicht immer diejenigen, welche wirklich etwas davon verstehen, die zu Wort und Einfluß gelangen. Zumeist werden die Fragen nach der Parteischattirung entschieden, und es existiren dann Parteien, welche aus Opposition ziemlich zu Allem Nein sagen, selbst das Vernünftigste ihrerseits verwerfen. Daher kommt es auch, daß die Reden in den Parlamentern mit geringer Ausnahme für die Abstimmung ganz einflußlos sind, und nur die Bestimmung haben, Ausdruck der Partei für die Welt außerhalb des Parlaments zu sein. Hieraus entspringt wieder eine große Unzuverlässigkeit in der Gesetzgebung; theils gehen die Gesetze nur aus Compromissen der die Mehrheit bildenden Parteien untereinander und mit der Regierung hervor, wodurch Widerspruche, Zweideutigkeiten und Lücken unvermeidlich werden; theils werden, wo ein oftmaliger Wechsel der herrschenden Partei stattfindet, die Gesetze immer wieder modificirt und aufgehoben, wie z. B. in Frankreich die nachfolgende Legislatur das Werk der vorangegangenen wieder beseitigt. Diese überaus nachtheilige Schwäche des Parlamentarismus könnte nur durch zwei Gegenmittel behoben werden, die in Großbritannien wirklich bestehen, nämlich einentheils durch eine historisch tiefgewurzelte Achtung vor dem gültigen Gesetze, eine Achtung, die in allen Parteien, in der Regierung wie im Volke vorherrscht. Aus ihr entspringt die Tendenz, die Gesetze nicht mit einem Male nach der Strömung des Tages völlig umzugestalten, sondern, immer auf dem Boden des bestehenden Gesetzes beharrend eine allmälige Entwickelung anzustreben. Man denke z. -B. nur an die Reform res Wahlrechts in England. Anderntheils besteht das Gegenmittel in einem starken, und doch geordneten und Ausschreitungen vermeidenden öffentlichen Leben. Jede aufkommende Frage wird in England in öffentlichen Meetings behandelt und resolvirt, nicht etwa durch wühlende Demokraten , nicht durch sg. Volksversammlungen, in welchen nur die lautesten Schreier das Wort führen und womöglich zu Gewaltthätigkeiten anreizen, sondern in Meetings, die von den angesehensten und hochgestellten Persönlichkeiten, sowie von den verschiedensten Parteiführern, nach allen Modisicationen der Ansichten berufen werden. Da wird es denn offenbar, wie weit das gesammte Volk nach allen seinen Schichten sich daran betheiligt; da kommen die eigentlichen Motive, Verhältnisse und Ziele zum Ausdruck, und nicht drastische Schlagwörter, einseitige und verworrene Sentenzen beherrschen die Versammlung und machen sich als Velksmeinung geltend. Diese Kundgebungen, unabhängig von den Zeitungen und Pamphleten, geben die richtigen Regulatoren des Parlamentarismus ab. Diese Erwägungen müssen um so vorsichtiger machen bei bevorstehenden Wahlen, und insonders bei den gegenwärtigen.