Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1876)
- Date
- 1876-07-25
- Page
- Seite 479 (sequence 5)
- Language
- German
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479 mehr als hundert jüdische Männer sich zu versammeln pflegten, so wird es sehr wahrscheinlich, daß die neue Gemeinde schon seit langer als zwei Jahren bestand — zumal die jüdische Einwanderung nach England nie eine sehr lebhafte war — und daß sie sich schon unmittelbar nach Menaffeh-ben-Jsrael's Bemühungen noch unter der Regierung des großen Protectors gebildet hatte. Bei weitem die wichtigsten Theile des Buches sind diejenigen, welche die bisher noch ungeschriebene innere Geschichte der englischen Juden oder vielmehr der Juden in England behandeln. Denn bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts war; die Muttersprache derselben theils die portugiesische, theils die deutsche. Englische Juden giebt es erst seit diesem Jahrhundert. Wir sehen, wie zuerst die Portugiesen der Zahl, dem Reichthum und der geistigen Bedeutung nach überwiegen; wie dann die deutsche Gemeinde mehr und mehr anwachst; wie die Portugiesen durch Abtrünnigkeit, Verarmung, Mangel an Zuzug mehr und mehr zurücktreten; wie sie endlich gezwungen sind, ihre stolze Abgeschlossenheit aufzugeben und sich mit den deutschen Gemeinden j zu verbinden, die zu einer umfasienden, wohlhabenden und hochj geachteten Vereinigung von mehrern Myriaden herangeblüht sind. I Synagoge auf Synagoge entsteht, zuerst in der Hauptstadt allein, dann auch in den Provinzen. Hier möchten wir bemerken, daß Herr Picciotto auf die Geschichte der Provinzialgemeinden etwas mehr Sorgfalt hatte verwenden können. Die geistige Regsamkeit freilich wurde unter der autokrattschen Herrschaft der Vorstande gänzlich niedergehalten, bis die Reformbewegung im Jahre 1840 durch die Errichtung der gemäßigt reformirten „West- London-Stznagoge Britischer Juden" begründet wurde. Die hierdurch zwischen den Neuerern und den Muttergemeinden ausbrechenden Streitigkeiten nennt der Verfasser „die schmerzlichste Episode in der neuern englisch-jüdischen Geschichte"; wir möchten , sie im Gegentheil als ein Erzebniß und Zeichen der größern , intellectuellen Regsamkeit und Begabung der englischen Juden in den neuesten Zeiten und in diesem Sinne als etwas Erfreuliches bezeichnen. Wo Kampf ist, ist Leben. Die englischen Juden haben glücklicherweise aufgehört, nur für Trövel oder Geldhandel Interesse zu hegen. —n—n. öwccc&xic&taii. Deutschland. Paberboru, im Juli. (Privatmitth.) Der 18. Jahresbericht „Ueber die israelit. Waisen-Erziehungsanstalt für Knaben und Mädchen aus Rheinland und Westphalen" ist soeben veröffentlicht worden und erweist den blühenden Zustand, in welchem sich diese Anstalt befindet. Sie feierte, wie schon in diesem Blatte berichtet worden, vor Kurzem ihre 20-jährige Stiftung. Sie hat in diesem Zeittaume, mit 2 Knaben beginnend, 03 Zöglinge ausgenommen, von denen sie gegenwärtig 43 enthalt (22 Knaben und 21 Mädchen). Die Seite 10—12 aufgezählten Legate und Schenkungen des verflossenen Jahres, von denen die meisten für Abhaltung der Jahreszeit Verstorbener bestimmt sind, belaufen sich auf 16,106 Mark, gewiß ein Zeugniß, in welcher Berücksichtigung glücklicher und verdienter Weise das Waisenhaus steht. Die Einnahmen beliefen sich auf 25,864 M., die Ausgaben auf 24,242 M., so daß Bestand 1622 M. verblieb. Unter den Ausgaben sind 3600 M. aufgeführt, die dem eisernen Fond zugefügt wurden. Das Vermögen in Effecten beläuft sich jetzt auf 109,695 Mark. Mögen wir fortwährend auch in Zukunft im Stande sein, solche günstigen Resultate berichten zu können. Berlin, 12. Juli. (Privatmitth.) Man hat sich hier, als die Regierungsvorlage zu dem Austrittsgesetze erschien, gewundert, daß diese sich sorgfältig enthalten hat, über die Verfaffungsverhältniffe der jüdischen Gemeinden Festsetzungen zu bringen. Bestände im preußischen Staate lediglich die durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 gegebene Gemeindeverfaffung, so könnte man jenes Süllschweigen damit erklären, daß die Staatsregierung mit der letzteren zufrieden ist, wie auch viele Gemeinden in ihren Petitionen sich billigend über sie aussprachen. Allein dem ist nicht so. In den neuerworbenen Landestheilen, namentlich in Hannover und Hessen bestehen gesetzliche Bestimmungen über die jüd. Gemeindeverfaffung, welche sehr weit von den ersterwähnten abweichen und die einer Verbesserung sehr bedürfen. Nicht wenige Petitionen zu Gunsten des Austrittsgesetzes kamen aus den genannten Provinzen, weil deren Gemeindeverfaffungen für unsre Zeit untauglich geworden seien. Bei den Unificationsbestrebungen, die auf so vielen staatlichen Gebieten vorherrschen, konnte man deshalb erwarten, daß auch hierüber einheitliche Bestimmungen vorgelegt werden würden, so daß es sich um ein allgemeines Gesetz über die Verfassung der jüdischen Gemeinden handeln werde. Diese Erwartung wurde getäuscht, und man frägt sich, warum dies geschehen? Wir sind überzeugt, daß es bei den betreffenden Ministerien nur an Zeit gefehlt hat, diesen Gegenstand sorgfältig zu prüfen und zu bearbeiten, so daß man nur mit dem Austrittsgesetz dem Drängen der Lasker'schen Resolutionen genügen wollte. Anders aber ist eS mit den Wirkungen dieses Umstandes. Bestanden die Motive in mehrfachen Petitionen nur in den Härten der Berfaffungsbestimmungen in Hannover und Hessen, so läßt er sich voraussetzen, daß der Austritt aus den bestehenden Gemeinden in jenen Provinzen durch dieselben Härten sehr gefördert wird, daß also in dem Wegsall neuer Verfassungsbestim-