Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1876)
- Date
- 1876-07-25
- Page
- Seite 476 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227069-3227100--34622-3304513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
476 die Union unmöglich gemacht hatten. Vergleicht man dies mit den Erschütterungen z. B. des kurz nach der Gründung der Union revolutionirlen Frankreichs, mit den 'Verfolgungen der Kirche daselbst 1 793, der klerikalen Herrschaft während der Restauration, dem Morde von Priestern 1848 und 1871, den klerikalen Umtrieben in der jüngsten Zeit, so muß man den Zustand in der Union, wo Staat und Kirche unbedingt getrennt find, glücklich preisen gegen den in Frankreich, wo Napoleon l. die Verbindung zwischen Staat und Kirche wieder hergestellt hat. Das Princip blieb in der Union unangetastet und brachte für den Staat auch nicht die geringste Verlegenheit hervor. Ein Versuch Protestant. Pietisten, die Anerkennung des Christenthums und den Namen seines Stifters in die Verfassung hineinzubringen, fiel der Lächerlichkeit anheim, da das Christenthum einer solchen Anerkennung nicht bedürfe, und die politische Gesetzgebung nicht besten Sache sei. Was hätte man also anzuführen? Man begnügt sich, auf das Wachsthum der katholischen Kirche hinzuweisen und die Uebergriste des Klerus vorauszusagen. Jenes Wachsthum entsteht aber nur aus der wachsenden Anzahl katholischer Einwanderer, namentlich der irischen; aber man vergißt, daß die protestantische fach aus dem Colonialleben hervorgewachsen. Vielmehr waren es nur einige Provinzen wie Rhode-Jsland, in welchen die Trennung von Staat und Kirche vorhanden war; in anderen fanden früher ganz arge kirchliche Verfolgungen statt; erst die Union machte jene zur allgemeinen gesetzlichen Bedingung, und einige Legislaturen fanden sich erst spater, bis 1820, bewogen, confessionelle Vor- und Unrechte aus ihren Verfastungen zu streichen. In allen diesen Thalsachen liegt die sprechendste Widerlegung alles dessen, was, wie wir oben angeführt, zu Gunsten der Verbindung zwischen Staat und Kirche gesagt wird. Die Kirche kann ihre Aufgabe ohne Hülfsmittel vom Staate erfüllen. Das Judenthum hat dies Jahrhunderte hindurch gethan, und seine Hülfsmittel waren doch bei der verhältnißmäßig geringen Zahl seiner Bekenner äußerst schwach. Warum sollte auch eine Dorfgemeinde von 500 Köpfen ihre kirchlichen Anstalten nicht zu erhalten vermögen, wenn dies 50 Juden mit den ihrigen thun? Die Ultramontanen möchten sehr gern die Staatshülfe entbehren , wenn sie damit den Wegfall der Staatshoheit für sich erkaufen könnten. Warum wir dies auseinandergesetzt? Gewiß nicht, weil und jüdische Bevölkerung mindestens in gleichem Maße anwachsen. I wir glauben, daß das besprochene Princip in seiner ganzen Aus- Tie Uebergriffe des ultramontanen Klerus werden aber gerade dadurch begrenzt, daß ihnen keine Wichtigkeit beigelegt wird, daß er keine Eingriffe des Staates zu bekämpfen, keine vom Staate ihni eingeräumten Rechte zu verlieren und wieder zu gewinnen hat, und daß die ganze Atmosphäre des dortigen Lebens so vom Gefühle der persönlichen Freiheit durchdrungen ist, daß sich alle Individuen ihrer Haut von selbst zu wehren wissen, wenn der Klerus ihnen ein Joch aufzuerlegen trachtete. Dabei kann Niemand behaupten, daß in Nordamerika unter riesen Verhältnissen die Kirchlichkeit gelitten hätte, vielmehr kann das amerikanische Volk hierin den Vergleich etwa mit Berlin. Wien und Paris sehr wohl aushalten, obschon der Staat für keine einzige Kirche etwas thut. Besteht die Aufgabe der Kirche in der Verbreitung und Stärkung der Humanität, so löst sie diese in Amerika auch ohne den starken Arm und die Geldmittel des Staates. Es ist in Amerika noch keiner Kirche gelungen, eine politische Partei zu gründen, weil sie eben wegen vermeintlicher Verfolgung keinen Fanatismus zu erregen vermag und bei dem vollen Maße der persönlichen Freiheit die Individuen eine kirchliche Bevormundung in politischer und socialer Beziehung nicht dulden. Die großen politischen Parteien in Nordamerika, die sg. republikanische und demokratische, haben auch nicht die geringste kirchliche Tendenz und Unterlage und jene nur eine kurze Zeit bedrohliche Partei der Natives besaß von derselben nichts. So würde der Beweis gegen das Princip der Trennung von Staat und Kirche aus der nordamerikanischen Union völlig mißlingen, wenn er überhaupt angetreten würde. Dabei ist es völlig unhistorisch, zu sagen, daß die Union bei ihrer Gründung dieses Princip schon vorfand, indem es eindehnung sofort in den europäischen Staaten durchgeführt werden müsse. Wir meinen vielmehr, daß da, wo die Principien der Freiheit noch in sehr beschränktem Maße ihre Verwirklichung gefunden, wo die sg. Volksrechte und Bolksfreiheiten durch sehr restrictive Gesetze umgrenzt sind, wo der Constitutionalismus noch auf sehr schwachen Füßen steht, ganz besonders wo die Achtung vor dem Gesetze weder im Volke noch in den Gesetzgebern die Geister beherrscht, so daß die Gesetze in immerwährender Fluctuation und Umgestaltung sich befinden, wo überhaupt die Bielregiererei zu Hause ist, so daß das Volk alle ordnenden, schützenden und fürsorglichen Maßregeln von der Regierung erwartet und verlangt, das Bewußtsein der Selbsthülfe und des Selbsthandelns in den Individuen sehr schwach ist — daß da ein einzelnes Princip nicht zur unbedingten, vollständigen Geltung und Anwendung kommen könne und dürfe. Die Freiheit ist ebenso wie die menschliche Seele eine Einheit, welche nur in ihrer Anwendung auf die verschiedenen Objecte des Lebens eine besondere Bezeichnung, einen besonderen Namen erhält. Die Freiheit unbedingt nach einer Richtung hin gewähren, während sie in allen anderen äußerst eingeschränkt ist, bringt allerdings Nachtheile und Unzukömmlichkeiten, ja selbst Gefahr herbei. Einem für Selbstleitung und Selbsthülfe noch sehr unreifen Geiste muß die volle Freiheit erst nach einer weiteren Gesammtentwickelung gewährt werden.. Also daß in den europäischen Staaten das Princip der Trennung von Staat und Kirche noch nicht völlig zur Ausführung gebracht, sondern noch in einigen Beziehungen mit den eingewurzelten Zuständen gerechnet wird, widerspricht unsrer Ansicht, durchaus nicht. Wogegen wir streiten, ist nur, daß man auch von liberaler Seite gegenwärtig dieses Princip