Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1876)
- Date
- 1876-07-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Atlg emeine Zeitung des Ju-enlhums. Cm wHarleiisches OrgM für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipp so» in Bonn. Verlag von Baumgartuer's Buchhaudluug in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Marl 50 Pf. pro Hundert berechnet. Diese Zeit»»- «scheint wöchentlich einmal in r bi« ii/2 Bogen. Prei« Siertdiöbrig 3 Mart. Inserate werde» mit 20 Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlnngm. Postämter »nd Zeitnng«-Expeditionen 2» «dactionellea Angelegenheiten wende «an sich an Dr. t. V»Uin»so» in Bon»; hinsichtlich de« Bezug« und der Inserate an «aumginner'» «uchba-dlua, inLeipzig. Inserat«, welche di« voanera- '-:—c~ u-'— in d« daraus folgen- 40* Jahrgang. Leipzig, den 25. Juli 1876. 30. Inhalt. Leitende Artikel: Der Pseudo-Liberalismus und das Iudcntbum. — Literariscker Docken bericht: Vom Rbeinc. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Paderborn. Berlin, Krimmern, Bielefeld, Schweidnitz, Heilbroiin, Auo Rheinland. — Desterreich- Uugarn: Wien, Aus Ungarn. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Rumänien: Bukarest, — Rußland: Brody. — Amerika: Baltimore. — Feuilleton: Zur Bolkscharakteristik. — Nachtrag: Paris, London. — Vermischtes. Seilender CLxhkA. Bonn, 19. Juli. Der Pseu-o-Liberalisums und das Zudenlhum. Der sehr verdienstvolle und hochzuachtende Staatsminister v>. Jolly hat in der Sitzung des Badischen Abgeordnetenhauses vom 24. Juni c. eine mit vielem Beifall aufgenommene Rede gehalten. Er besprach darin das Princip der Trennung von Staat und Kirche als „einen überwundenen Standpunkt"; er führte aus, daß die Kirche die Verbreitung und Stärkung der Humanität zur Aufgabe habe, daß deshalb der Staat ihrer nicht entbehren könue, und ihr, wenn ihr die nöthigen Geldmittel fehlen, dieselben um des allgemeinen Interesses willen gewähren müsse. Es versteht sich, daß schon deshalb der Staat die Oberhoheit und Oberaufsicht über die Kirche nicht aufgeben könnte, denn wo derselbe aus dem Teckel der Steuerpflichtigen Leistungen bietet, muß er auch vie Verantwortlichkeit tragen und Controle üben. Andererseits wird gesagt, daß der Staat nicht dulden könne, wenn die Kirche durch ihre Organe Ausschreitungen vollführe, indem sie in die bürgerlichen Lebenssphären hineingreift und sich anzueignen sucht, was zur Domäne des Staates gehört. Die Trennung von Staat und Kirche sei geradezu staatsgefährlich und die restriclivesten Gesetze seien daher geboten. Diese Auseinandersetzung hat man bereits nicht blos von den Organen der verschiedensten Staatsregierungen, sondern auch von vielen Wortführern derjenigen Partei, welche man in Preußen die nationalliberale nennt, und die sich in allen Ländern vorfindet, des Oesteren und Breiteren gehört. Das Princip der Trennung von Staat und Kirche wird als eine Illusion der jüngsten Vergangenheit, namentlich der vierziger Jahre, bezeichnet und verworfen. Mit dieser letzteren Bezeichnung kommt man allerdings nickt weit mehr; denn nicht Weniges dessen, was man in den vierziger Jahren und weiter hin aussprach und anstrebte, dann aber als gefährliche Chimären behandelte, ist jetzt zur Verwirklichung und Herrschaft gelangt. Woran man aber bei obigen Folgerungen immer wieder anstößt und strauchelt, ist, daß jenes Princip in der nordamerikanischen Union seit so langer Zeit Grundsatz des Staates und eines der wichtigsten Elemente des Volkslebens gewesen ist. Um dies zu entkräften, hört man immer wieder die Behauptung, daß auch in Nordamerika dieses Princip als staatsgesährlich und unmöglich sich erweise und über km; oder lang werde beseitigt werden müssen. Dies ist jedoch eine wohlfeile Prophezeiung. Denn fragen wir nach irgend welchen Thatsachen, auf die sie sich stützt, so muß man die Antwort schuldig bleiben. Die Union besteht jetzt ein ganzes Jahrhundert, und hat in temselben nur eine einzige große Erschütterung erfahren, den unseligen Secessionskrieg. Dieser hatte aber nicht im Entferntesten ein kirchlich religiöses Element, sondern war nur die unvermeidliche Consequenz einer einzigen Prinzipwidrigkeit der Unionsverfassung, der Zulassung von Sklavenstaaten, für welche jedoch die Begründer der Union nicht verantwortlich gemacht werden können, sondern die damaligen Zustände, welche ohne dieses Zugestanbniß