Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1876)
- Date
- 1876-07-18
- Page
- Seite 465 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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465 SbeitoU/Cj ducuc&xAA&teAü. Deutschland. Aus dem Großherzogthum Baden, 5. Juli. «Privatm.» Im Folgenven theile ich Ihnen das Nähere aus den Kammerverhandlungen mit, deren Resultat in voriger Nummer schon berichtet worden. In der Sitzung vom 24. Juni c. wurde ein Gesetzentwurf „über die Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener aus Staatsmitteln" berathen. Hierbei wird von den Abgg. Schneider, Bär, Stigler, Huffschmid und Bürklin II. folgende Resolution beantragt: „Die Kammer wolle beschließen: Großh. Regierung wolle in dem nächsten Budget die Position für den israelitischen Cultus in einer dem thatfächlichen Bedürfniß entsprechenden Weise erhöhen, um unbemittelten israel. Gemeinden zur Bestreitung der Besoldung ihrer Geistlichen Zuschüsse zu gewähren, und zwar für die Dauer des heute vorliegenden Dotationsgesetzes." Die Berathung über letztern Antrag wird in Uebereinstimmnng mit den Antragstellern am Schlüsse der Berathung über den ganzen Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der Staatsminister Dr. Jollh hielt eine längere Rede zur Bertheidigung des Gesetzentwurfes. Er sprach über die bekannte These, daß das Princip völliger Trennung von Staat und Kirche in den europäischen Staaten nicht realisirbar sei; er sagte ferner, daß die Kirche die große Aufgabe habe, die Humanität zu verbreiten und zu befestigen, und daß deshalb die Staatsunterstützung für die Kirche nicht nach dem Zahlenverhältniß ihrer Bekenner, sondern nach dem Bedürfniß abzumeffen sei, weil die Kirche in der Lösung dieser ihrer Aufgabe für alle Staatsangehörigen wirke. Im Verlaufe seiner Rede bemerkt er nun: „Uebrigens veranlaßt mich der Versuch, hier Gegensätze zwischen den beiden christlichen Kirchen hervorheben zu wollen, zu einer gelegentlichen Bemerkung über eine dritte Confessionsgemeinschaft. Ich fürchte nämlich, daß meine Bemerkung, die ich eben machte, daß eine kleine Minorität nicht berücksichtigt werden könne, dahin ausgelegt werden könnte, als beziehe sich das auf die Israeliten. Das ist durchaus nicht meine Meinung. Die Großh. Regierung war nicht in der Lage, schon in dem jetzigen Entwurf Vorschläge auch betreffs der Israeliten machen zu können. Hier sind die Aufgaben so schwierig, daß es zweckmäßig schien, erst die Ausführung dieses Gesetzes in der Hand zu haben, um zu sehen, wie sich die Sache stellt. Es ist die Absicht der Großh. Regierung, dann auch entsprechend für die Aufbefferung der israel. Kirchendiener Sorge zu tragen." Die oben gedachte Resolution hatte auch Veranlassung des Präsidenten eine etwas abgeauderte Fassung erhallen, nämlich: „Die Kammer wolle die Erwartung aussprechen: Großh. Regierung werke in dem nächsten Budget die Position für den israelitischen Cultus in einer cem thatfächlichen Bedürfniß entsprechenden Weise erhöhen, um unbemittelten israelitischen Gemeinden zur Bestreitung der Besoldung ihrer Geistlichen Zuschüsse zu gewähren und zwar für die Dauer des sog. Dotationsgesetzes." Abg. Schneider begründet diese Resolution mit dem in der israelitischen Religionsgenvssenschaft ebenso wie in den beiden christlichen Kirchen vorhandenen Bedürfnisse, da der Grundgedanke des soeben angenommenen Gesetzes auch hier zutresse. Abg. Junghanns ist aus Princip gegen jede Dotation, daher auch gegen die vorliegende Resolution, wenn er auch für den Fall, daß die katholische Kirche von der Dotation Gebrauch machte, es nur für billig erachten könne, daß auch die Israeliten einen Beitrag zu den Bedürfnissen ihres Cultus erhielten. Abg. Huffschmid beleuchtet een Nothstand, der insbesondere in vielen Landgemeinden in Folge der Uebersiedelung der wohlhabenderen Israeliten in die großen Städte eingetreten sei, und empfiehlt daher Annahme der Resolution. Staatsminister l>r. Jolly erklärt, er theile die der Resolution zu Grunde liegenden Anschauungen und könne sich auf die bei der allgemeinen Debatte gegebene Ausführung beziehen. Berichterstatter Kiefer ist ebenfalls einverstanden, schon in der Commission habe sich diese Anschauung geltend gemacht. Abg. Lender: Angesichts des Umstandes, daß die kathol. Kirche zweifellos nicht in der Lage sei, die ihr zugedachte Dotation anzunehmen, werde seine Partei gegen die Resolution stimmen, ohne daß man dies jedoch als Intoleranz auslegen dürfe. Nachdem noch Abg. Sartori seine Zustimmung ausgesprochen, tritt die Mehrheit des Hauses der Resolution bei. (Bei der Abstimmung bleibt außer den Mitgliedern der ultramontanen Partei Abg. Krausmann sitzen.» Man erkennt also auch aus dieser Abstimmung, wer unsre principiellen und unversöhnlichen Gegner sind. Hoffen wir nun, daß den Zusicherungen des Staatsministers dem Votum der Kammer auch die That und zwar in nicht allzu ferner Zeit folgen werde. Dresden, im Juli. (Privatmitth.) In der nunmehr geschlossenen Session unsres Abgeordnetenhauses wurde aus den Antrag des Abg. Herrn Emil Lehmann die Eidesformel für die Juden dahin abgeändert, daß sie nicht mehr bedeckten Hauptes zu schwören brauchten, der Eid mit den Worten beginnt: „Ich schwöre bei dem allmächtigen und allwissenden Gotte", und schließt „So wahr mir Gott helfe!" Tauberbischofsheim in Baden, im Juli. «Privatmitth.» Der Oberschulrath, Centralbehörde für Volks- und Mittelschulen, errichtete im Laufe vorigen Sommers zwei Präparandenanftalten im Lance.