Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1876)
- Date
- 1876-07-18
- Page
- Seite 464 (sequence 6)
- Language
- German
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464 widmet wird, für den jüdischen Religionsunterricht, von welchem schon um der Gebetsprache beim Gottesdienste willen, das Hebräische nicht getrennt werden kann 4), nicht ausreicht, abgesehen davon, daß in der jüdischen Schule der Religionsunterricht dem Lehrpläne organischer eingeordnet werden kann. So sind die Gemeinden genöthigt, neben der Simultanschule doch noch außer den Schulstunden einen besonderen Religionsunterricht herzustellen. Um so mehr haben die Juden bei der Gründung von Simultanschulen das Recht eine volle Berücksichtigung dessen zu fordern, was ihnen ihre Stellung und das religiöse Bedürfniß zur Pflicht macht. In der Thal ist es mit dem religiösen Jndifferentismus in unsrer Zeit schon so weit gekommen, daß die positiven Religionen alle Kräfte anstrengen müssen, um demselben nicht immer größere Ausdehnung zu gestalten. Wir stehen gewiß allen hierarchischen und einseitig kirchlichen Bestrebungen mit größtem Nachdruck gegenüber. Aber daß unsre Zeit eine religiös-sittliche Vertiefung sehr bedarf. Las geht aus den entarteten Zuständen hervor, welche sich sowohl in dem socialistischen Treiben als in der entsetzlichen Gewissenlosigkeit, die im jüngsten Krach zur Erscheinung kam, und in rer Sitten losigkeit, der sich die Jugend in erschreckendem Maße anheimgegeben, kennzeichnet. Wir weisen durchaus zurück, diese Schaven unsrer Zeit für kirchliche und priesterliche Zwecke auszubeuten; aber darum dürfen wir sie nicht übersehen, sondern müssen um so mehr vom wahren humanen und religiösen Gesichtspunkte — beide fallen zusammen — in's Auge gefaßt werden, 'Nichts ist leichter, als „vom hohen Olymp herab" zu rufen: „Weg mit der Confessionsschule, die Simultanschule dafür!" Viel schwieriger ist es, hierbei besonnen und so vorzugehen, daß Nichts geopfert und aufgegeben werde, was für die wahre und dauernde Volksbildung nothwendig ist, sowohl vom intellectuellen als vom religiös-sittlichen Standpunkte. Wir Juden haben es zu oft bitter erfahren, daß man bei solchen Operationen uns zwar heranziehl, aber dann unberücksichtigt läßt, und auf unsre Kosten vorwärts schreitet. Man stellt die Simultanfchule her, nöthigt die Juden an derselben theilzunehmen, erklärt aber dann, daß die Simultanschule den christlichen Charakter behalten müsse, will jüdische Lehrer nicht anstellen, den Sabbath und Festtag auch wider das Verlangen der Eltern unberücksichtigt lassen und den jüdischen Religionsunterricht in den Lehrplan nicht gleich dem der christlichen Consesstonen ausnehmen. Dies können wir nicht zugeben. Dies ist, wo Zwang eintritt. Gewaltthätigkeit, wo es die Juden einräumen, religiöse Leichtfertigkeit, 4) Darin lag ja der Widerspruch, den sich die jüv. Abgeordneten bei den oben erwähnten Verhandlungen zu Schulden kommen ließen. Sie sprachen sich gegen die Reform des jüdischen Gottesdienstes aus, also für Beibehaltung res ganzen hebräischen Gottesdienstes, und traten wiederum der Pflege des Unterrichts in dieser Sprache schnurstracks entgegen. Sollen etwa die Juden dahin gelangen, stundenlang Gebete in einer Sprache zu hören und zu sprechen, von der sie kein Wort verstehen? 1 die der Staat ebenso wenig zulassen kann, wie die Nichterfüllung der Schulpflicht. — Nicht übersehen dürfen wir hier, daß der ganzen Bewegung auch materielle Motive einwohnen. Die Volksschule hat vermehrte Bedürfnisse. Die Zersplitterung in Consessionsschulen erfordert bedeutend größere Mittel. Haben die Juden eine Confessionsschule, so sind sie zu den Schullasten nicht heranzuziehen, wohingegen von der städtischen Commune für die jüdische Schule nichts gezahlt wird. Die jüdischen Zöglinge daher in die bestehenden Schulen hereinzuziehen, und deshalb die Juden an den Schullasten theilnehmen zu lassen, bringt offenbar finanzielle Vortheile für die Communalcasse. Diesem steht aber entgegen, daß die jüdische Gemeinde auch neben der Simultanschule einen Religionslehrer und Borbeier unterhalten muß, dessen Gehalt nicht viel geringer sein würde, wenn er auch den Elementarunterricht in der jüdischen Schule gäbe. Haben nun die Juden die städtischen Schullasten mitzutragen, so werden in kleinern Gemeinden die Mittel nicht vorhanden sein, um den Vorbeter und Religionslehrer zu besolden. Dies ist kein zu unterschätzender Uebelstanv, wenn nicht der Staat und die Commune solchen jüdischen Gemeinden zu Hülfe kommen wollen. Wir haben hiermit die geschichtliche und gegenwärtige Berechtigung der jüdischen Schule dargelegt. Wir haben gezeigt, welchen wesentlichen Nutzen sie den Juden und dem Judeuthume leistet. Wir haben auch den principiellen Vorzug der Simultanschule, sobald sie auf vollständiger Parität auch für die Juden beruht, gewürdigt. Die einfachen Schlüsse daraus sind: wo die Volksschule confessionell ist, hat die jüdische Schule ihr volles Recht und ihre Berechtigung. Wo neben der Simultanschule die Confessionsschule, sei es auch als Privatschule, bestehen bleibt, haben auch die Juden das Recht, eine Confessionsschule, sei es auch als Privatschule, zu unterhalten. Nur wo die Simultanschule durch das Gesetz obligatorisch geworden, hört auch das Recht der Juden auf Confessionsschule auf. Die obligatorische Simultanschule muß vollständig paritätisch sein, hinsichtlich der jüdischen, wie der christlichen Confessionen. Jüdische Lehrer müssen an ihr angestellt werden können, da die Anstellungsfähigkeit nicht mehr nach den Confessionen, sondern nach der Tüchtigkeit zu beurtheilen ist. Nach dem Maße, nach welchem an der Simulanschule der Religionsunterricht für die christlichen Confessionen ertheilt wird, muß er auch für den jüdischen Religionsunterricht hergestellt werden. Auf Verlangen der Eltern müssen die Kinder am Sabbath und den jüdischen Feiertagen dispensirt werden. — Wir sind gewiß, daß der vorurtheilslose Leser dieses Artikels die Einfachheit und Geradheit dieser Forderungen, ja bas Selbstverständliche derselben einsehen und anerkennen wird. Daß man sie unsrerseits noch vertheidigen und geltend machen muß, liegt eben darin, wie schwer man sich immer noch entschließt, den Juden gerecht zu werden.