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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-07-11 · Heft 28 (11.7.1876) · p. Seite 453

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 28 (11.7.1876)
Date
1876-07-11
Page
Seite 453 (sequence 11)
Language
German
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453 aufrecht erhalten werden. Dennoch wird die officielle Beseitigung zur Rache an den Ungläubigen sich auf die ihm begegnenden dieser Bestimmung, das Hereinströmen des fremden und namentlichJuden stürzte und zehn Juden und eine Jüdin erheblich Verdes galizischen Proletariats noch mehr ermuthigen. Das Mittel mundete. Nach neuerer Meldung wären zwei der Verwundeten gegen dieses Uebel finden wir in der stricten Application der Gesetze, welche sich auf die Polizei, die öffentliche Sicherheit und gestorben, mehrere andere noch in Lebensgefahr. Die Consuln von Amerika, Italien, England und Spanien haben Bürgschaften namentlich auf die Niederlasiung der Fremden in den städtischen l für das Leben und Eigenthum der Europäer gefordert und be- und ruralen Communen beziehen. Der Handelsminister und alle Handelskammern werden in der Lage sein, jetzt wenigstens die Convention zu studiren. Das Resultat ihrer Berathungea wird einer Centralcommifsion überwiesen werben, welche aus Fachleuten bestehen wird, damit man endlich die Vor- und Nachtherle kennen lerne und im Einvernehmen mit der österreichisch-ungarischen Regierung die nöthigen Morificalionen einführe." Man kann hieraus nur die Folgerung ziehen, daß es die rumänische Regierung an polizeilichen Vexationen gegen die Juden nicht wird fehlen schuldigen den Pascha des Mangels an Wachsamkeit. Amerika. New-Aork, 16. Juni. Wie der „Hebr. Lead." mittheilt, hat der Vorstand der Delegirten der amerikanischen Israeliten (Board of Belegates of American Israeliles) ein Circular an alle israelitischen Gemeinden der Union versandt, in welchem er diese auffordert, am 4. Juli der Feier des hundertjährigen Bestandes laffen. Wir unsrerseits haben in dem rumänisch-österreichischen der Union (s. unsren Leitartikel in Nr. 21) einen besonderen Handelsverträge das Zugeständniß zu Gunsten der rumänischen Gottesdienst abzuhalten, zugleich aber auch, daß jede Gemeinde Polizeimaßregeln für weit wichtiger, d. h. für weil nachtheiliger ihre Geschichte aufzeichne, ihren Ursprung, ihr Wachsthum, ihre für die Juden als die Ausschließung vom Grundbesitz stets an- Entwickelung in Synagoge, Schule und Wohlthatigkeitsanstalten. erkannt. Don letzterem Documente erbittet sich der Board eine Abschrift. Den Gottesdienst hätte wohl jede israelitische Gemeinde von selbst begangen; aber die Aufzeichnung ihrer Geschichte zu be- Auö Marokko, im Juni. Unlängst wurde gemeldet, daß wirken, ist gewiß ein guter Gedanke, reffen Ausführung zu in Alkazar, in der marokkanischen Provinz Fez. am 5. d. ein wünschen wäre. So Etwas ist nicht bloß von historischem Jnmaurifcher Barbier, Namens Schauri, mit einem Dolche in der rereffe, sondern stärkt auch das Bewußtsein der Gemeinde in Hand die Gaffen des Juvenviertels durchlief, unter Aufforderung ihren Angehörigen. Marokko. Feuilleton. Das mos. Gesetz v. die Lebenskraft bei den Juden. Unter dieser Ueberschrist finden wir einen kurzen Aufsatz in einem zu Neufchatel erscheinenden lithographirten Blatte: „ Feudles d'Hygiene ei de Police sanitaire“. Das Blatt erscheint alle Monate einmal, unter der Redaction des Br. Guilleaume und steht bereits im zweiten Jahrgang. Die betreffende Nummer ist bereits vom 1. Juli 1876 datirt. Der Aufsatz enthält nichts Neues, faßt aber die Resultate wiederholter Untersuchungen zusammen, und wird deshalb, hier in wortgetreuer Uebersetzung wiedergegeben, unsre Leser interessiren. „Die Geschichte lehrt uns. wie die jüdische Nation während Jahrhunderte siegreich gegen die Einflüffe gekämpft hat, die ihrer Natur nach bestimmt waren, die Individuen dieser Race zu degeneriren, aber durch Zahlen ist die Widerstandsfähigkeit noch nicht ausgedrückt worden. Ein Mitglied der „Königlichen Gesellschaft" in London, Br. Richardson, hat letzthin intereffante Details über die Sterblichkeit unter den Juden mitgetheilr, verglichen mit der, welche man bei den Individuen, die einer anderen Nationalität oder einer anderen Religion angehören, beobachtet hat. Nach diesen Forschungen zählt man in Preußen: 1 todtgebornen auf 97,75 eheliche Geburten bei israel. Eltern, 1 todtgebornen auf 47,29 eheliche Geburten bei katholischen Eltern, 1 todtgebornen auf 42,47 eheliche Geburten bei protestantischen Eltern. Die unehelichen Geburten sind selten bei den Juden, und die jüdischen Kinder dieser Kategorie bleiben großtentheils leben, wahrend im Allgemeinen die Sterblichkeit der natürlichen Kinder groß ist. Nach den Beobachtungen von Mayer beträgt die Sterblichkeit der jüdischen Kinder unter 5 Jahren 10 Procent, eie der christlichen Kinder 14 Procent. In Frankreich hat nach Neufville die Sterbichkeit in dieser Lebensperiode folgenden Umfang. Auf dieselbe Zahl starben vom 1. bis 5. Jahre: 12,9 jüdische Kinder . und 24.1 christliche Kinder. Diese Widerstandsfähigkeit besteht auch in den anderen Lebensperioden. Folgende Tafel bezeichnet den Unterschied der Lebenskraft zwischen Juden und Christen: In Frankfurt erreichen das Alter von 50 Jahren, 70 Jahren, «tt-r. °-S «°» -er Hälft« der Bevölkerung erreicht wird. Christen 38 °o 13% 36 Jahre, i Juden 54 % 27 % 53 Jahre. 28*

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