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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-07-11 · Heft 28 (11.7.1876) · p. Seite 449

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 28 (11.7.1876)
Date
1876-07-11
Page
Seite 449 (sequence 7)
Language
German
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449 ohne Rücksichtnahme Darauf, ob die betreffende Gemeinde sich dem Verein angeschloffen, bewilligen und die Lehramtsaspiranten verpflichten, nach ihrer auf Vereinskosten erfolgten Ausbildung die nächsten zwei Jahre in einer Gemeinde Ost- oder Westpreußens zu amtiren — also der „ganzen" Provinz ohne Ausnahme unsere Bestrebungen zu Gute kommen lassen, ist noch eine betrachliche Zahl von Gemeinden im Vereine entweder ganz ohne Vertretung, oder doch in einem der Zahl ihrer Mitglieder nicht entsprechendem Verhältnisse vertreten. Und doch hat eine Institution, wie unser Verein sowohl wegen der Eigenthümlichkeit seiner Organisation — in ganz Deutschland erfreut sich keine Provinz einer ähnlichen, wie uns schon oft voll Anerkennung ausgesprochen — als auch wegen der der ganzen Provinz zu Gute kommenden Zwecke auf allseitige Unterstützungen Anspruch." Vereinnahmt wurden im vorigen Jahre 4272 Mark, welche bis auf 900 Mark zum eisernen Fond und 19 Mark Bestand verausgabt wurden. An Stipendien wurden l5 für das ganze Jahr, 10 halbjährlich und 2 Subventionen zum leotsmen physicuai gezahlt. — Ueberblicken wir sämmtliche Wohlthätigkeitsanstalten, von denen wir hier berichtet, so gewahrt man. daß neben der Unterstützung Armer ganz besonders die Richtung hervortritt, der lernenden und zu erziehenden Jugend zu Hülfe zu kommen. Hierin unterscheidet sich unsre moderne Wohlthätigkeit wesentlich von der unsrer Vorfahren — ich meine nicht in der talmudischen Zeit, sondern der letzten Jahrhunderte. Mit Ausnahme einiger Lehrhäuser that man für die Ausbildung der Jugend gar nichts. Jetzt faßt man diese vorzugsweise in's Auge, wohlwiffend, daß hierdurch der Armuth und Noth bei Weitem mehr entgegengearbeitet wird, als durch alle möglichen Armencaffen geschehen könne. Königsberg i. Pr., im Mai. iPrivatmitth.) Herr Rabbiner vr. Bamberger, als Director der Religionsschule der Synagogengemeinde, die im verflossenen Jahre von 300 Zöglingen beiderlei Geschlechts besucht wurde, hat den 10. Bericht über diese Anstalt veröffentlicht. In der Einleitung behandelt er zwei jüngst verfloffene ministerielle Verfügungen. Ueber die elftere, welche dem, an den höheren Lehranstalten eingerichteten jüdischen Religionsunterricht den obligatorischen Charakter entzieht, hat sich die A. Z. d. I. bereits mehrfach ausgesprochen. Dagegen ist von der zweiten, so viel wir uns erinnern, in derselben noch nicht die Rede gewesen, und es möchte daher angemessen sein, die Aeußerungen des vr. Bamberger über dieselbe hier wiederzugeben. „Wir erachten es aber ferner für dringend geboten, die Eltern unserer Zöglinge noch aus eine andere im Laufe der letzten Monate ergangene Verfügung des Herrn Ministers für geistliche rc. Angelegenheiten, „den Schulbesuch der jüdischen Jugend an Sabbath-und Festtagen betreffend, aufmerksam zu machen. Nach derselben haben die Eltern von Schülern jüdischer Confession, welche wünschen, daß ihre Kinder an den Sabbathen und jüdischen Feiertagen vom Schulbesuch oder von anderen Forderungen der Schul-Orvnung dispensirt werden sollen, ihr Gesuch beim Beginn jeden Semesters entweder persönlich oder schriftlich bei dem Director anzubringen,, und zwar mit genauer Angabe des Datums der Feiertage. Darauf hat der Director ihnen gleichfalls schriftlich, event. auf einem besonderen Formular, die erfolgte Dlspensation zu bescheinigen. Dabei soll die Schule ausdrücklich jede Verantwortlichkeit für etwaige aus diesen Versäumnissen entstehende Nachtheile von sich ablehnen, auch darf der Unterricht der andern Schüler dadurch nicht beeinträchtigt werden. In den Jahresberichten ist jedesmal der Umfang der erfolgten Dispensation und deren beobachtete Folgen zu besprechen." Es ist hier nicht der Ort des Weiteren auszusühren, inwieweit dieser ministerielle Erlaß, dem selbstverständlich die vorher eingeholten Gutachten verschiedener Directoren zu Grunde liegen, die ganze Ausnahmestellung illustrirt, in der wir uns trotz aller durch die Verfassung gewährleisteten Gleichstellung nach wie vor befinden und angesichts des seitherigen Status. ,>uo geradezu einen Rückschritt bezeichnet. Was dieselbe mit der einen Hand giebt, nimmt sie mit der anderen wieder. Der Umstand, daß jüdische Familienväter für ihre Kinder eine Dispensation vom Schulbesuche am Sonnabend nachgesucht — wodurch sie doch nur von einem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch machen — müßte der Regierung die Verpflichtung auferlegen, bei der Feststellung des Lectionsplanes demselben Rechnung zu tragen, statt, wie hier geschehen, sich ausdrücklich gegeu jede aus diesen Versäumnissen entstehenden Nachtheile zu verwahren. Aber der Schwerpunkt der Verfügung liegt, da Dispensations-Gesuche für die Sabbathe wohl überall zu den Ausnahmen gehören dürften, in der Forderung, daß jeder jüdische Vater schon am Beginn eines jeden Semesters persönlich oder schriftlich, und zwar mit genauer Angabe des Datums der Feiertage, ein desfallsiges Dispensationsgesuch einreiche. Wer die diesbezüglichen Verhältnisse kennt, wird zugeben, daß durch diese Verordnung die seither stillschweigend gestattete Licenz geradezu beseitigt und diese anscheinende Concession illusorisch gemacht wird. Selbst bei dem wärmsten Interesse, ihren Kindern, die schon den Sabbath ihrer Ausbildung opfern, wenigstens die Theilnahme am Gottesdienste an Festtagen zu sichern, sind die wenigsten Eltern, selbst bei dem besten Willen, im Stande, beispielsweise am Beginn des Sommersemesters irgendwie zu berechnen, ob die hohen Herbstfeiertage noch in das Sommersemester oder in die Ferien oder gar schon in das Wintersemester fallen, oder sich des genauen Datums für dieselben zu vergewissern. Das Bedürfniß dieser Erschwerung überdies ist, wenn man nicht die Zahl dieser Dispensationen, die gar vielen Lehrern ohnehin ein Dorn im Auge, auf ein Minimum beschränken will, schlechterdings nicht abzusehen, da es sich, wenn man diejenigen jüdischen Feiertage, welche in die Ferien, aus Sonntage, oder mit den christlichen Feiertagen

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