Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1876)
- Date
- 1876-07-11
- Page
- Seite 447 (sequence 5)
- Language
- German
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447 Kann dem Staate damit gedient sein, wenn ein Theil seiner Bevölkerung, und sei er auch klein, ohne sittliche Grundlage in das Leben hineinwächst? Ich kann es nicht glauben. Und warum denn solche Maßregeln? Unter den genannten Gemeinden sind welche, die länger als 40 Jahre eine Schule gehabt, die sie aus eigenen Mitteln unterhalten haben und auch ferner unterhalten wollen, ohne von dem Staate eine Beihülfe zu beanspruchen. Erwägt man nun das Drängen der evangel. orthodoxen Geistlichkeit nach consessionellen Schulen, das Protestiren derselben gegen die Simultanschule, das vorsichtige Verhalten des vr. Falk gegen diese Bestrebungen, das Begünstigen der Gründung von altkatholischen Schulen, die in den meisten Fällen ja auch nur einclassig sind, das Fortbestehen der evangelischen Schulen, und seien sie noch so klein, in katholischen Gegenden und umgekehrt, — so muß man unwillkürlich fragen: wo bleibt da die Gleichheit vor dem Gesetze für die Juden? Daß die meisten jüdischen Schulen Privatschulen sind, ist allerdings eine schwere Versündigung, hervorgegangen aus der Engherzigkeit und dem Krämergeiste gar vieler Gemeinden; allein eS ist nicht außer Acht zu lassen, daß die Regierung aus eigner Initiative noch nirgendwo eine öffentliche jüdische Schule geschaffen hat, wohl trägt sie Sorge, daß in der Diaspora öffentliche evangel. Schulen entstehen, die oft nur von sehr wenigen Kindern besucht werden. Beharren die Regierungen in der Rheinprovinz bei solchen Grundsätzen, so ist es Psticht, die jungen Leute, welche sich dem Lehrfach widmen wollen, von diesem Vorhaben abzumahnen; die Seminarien werden dann überflüssig. Alles das mag im Sinne des Herrn Lasker und seiner beiden Genossen sein, aber schwerlich im Sinne der Gemeinden, die auf den Religionsunterricht nicht verzichten wollen, und im Sinne einer erleuchteten Gesetzgebung, die mit gleichem Maße für Alle mißt. Ist der Religionsunterricht ein obligatorischer Unterrichtsgegenstand. so muß er es auch für die Juden sein; ist er nicht obligatorisch, dann muß er auch aus der christlichen Schule. Gegen diese Logik kann der gesunde Menschenverstand schwerlich etwas einwenden, wohl aber eine engherzige Sophistik, die niemals um Gründe verlegen ist." Die ausführliche Besprechung aller dieser Verhältniffe hat daher keine bloß theoretische Bedeutung, sondern steht auf factischem Boden. (Fortsetzung folgt.) Sbe/Ltau^i öwecc&ttc&tew. Deutschland, Grötzingeu (Baden), 28. Juni. (Privatmitth.) Daß im Großherzogthum Baden bei den gesetzgebenden Organen ein anderer Geist herrscht, als in Preußen, dürfte bezeugt werden durch die Verhandlung der zweiten Kammer vom 24. Juni über den Entwurf des Gesetzes, das die Aufbefferung gering besoldeter Kirchendiener für die nächsten 6 Jahre zum Inhalte hat. Zu der Specialberathung über den Gesetzentwurf beantragten nämlich 5 Abgeordnete folgende Resolution: „Die Kammer wolle die Erwartung ausfprechen, Großh. Regierung werde im nächsten Budget die Position für den israelitischen Cultus in einer dem tatsächlichen Bedürfniß entsprechenden Weise erhöhen, um unbemittelten israelitischen Gemeinden zur Bestreitung der Besoldung ihrer Geistlichen Zuschüsse zu gewähren und zwar für die Dauer des sog. Dotationsgesetzes." Nachdem die Regierung sogleich in Aussicht gestellt hatte, für die Aufbefferung der israelitischen Kirchendiener Sorge tragen zu wollen, kam der Antrag am 26. Juni zur Berathung und wurde von der Mehrheit des Hauses angenommen. Bruchsaler. (Näheres in nächster Nummer. Redaction.) Wougrowitz, 27. Juni. (Privatm.) Nach Miltheilung unseres Herrn Localschulinspectors, Pfarrer Kolbe Hierselbst, ist es der Wunsch der Königlichen Regierung zu Bromberg, daß alle jüdischen Schulen in der Provinz Posen unter die Aufsicht der Königl. Kreisschulinspectoren gestellt werden, und ist in diesem Sinne ein Rescript erlassen worden, wonach die Herren Geistlichen aufgefordert werden, das Amt der Schulinspection niederzulegen. Wie es scheint, gehl die Königl. Regierung mit der Absicht um, alle Schulen unter die weltlichen Kreisschulinspectoren zu stellen, was durchaus nicht zum Nachtheile für dieselben wäre, nur ist dabei zu verwundern, daß man gerade mit den jüdischen Schulen anfängt und die evangelischen davon unberührt bleiben. Will man etwa erst mit den jüdischen Schulen Versuche machen, um dann nach den Ergebnissen desselben auch die evangelischen von der geistlichen Schulaufsicht zu befteien, dann wäre zu bedauern, daß die jüd. Schulen zu solchen Experimenten herhalten müffen. Jedenfalls kann die Veränderung der Jnspection mit Freuden begrüßt und als ein Fortschritt in der Schulverwaltung angesehen werden, denn es ist beffer unter einem pädagogisch gebildeten Fachmann zu stehen, als unter einem strengen orthodoxen Geistlichen, der seine pädagogische Weisheit sich nur in einem sechswöchentlichen Cursus angeeignet hat.*) Sp. Königsberg i. Pr., 4. Juni. (Privatm. Verspätet.) Der Vorstand und die Repräsentanten-Versammlung auch der hiesigen >> Bon der Aufsicht der evangelischen Geistlichen unter die Aufsicht der Kreisschulinspectoren über;ugehen, ist allerdings ein Act der Gerechtigkeit und für die jüdischen Schulen von wahrhaftem Nutzen. Redaction.