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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-07-11 · Heft 28 (11.7.1876) · p. Seite 446

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 28 (11.7.1876)
Date
1876-07-11
Page
Seite 446 (sequence 4)
Language
German
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446 wißheit, ob und wie es zu Stande kommen werde, sind natürlicher Weise seit Jahrzehnten aus dem Unterrichtsgebiete in Preußen außerordentliche Wirrsale eingetrelen. Die Richtungen, welche das jeweilige Unterrichtsministerium verfolgte, waren sehr verschieden, und doch fühlte jedes sich immer wieder durch den Mangel gesetzlicher Bestimmungen in seiner Richtung gehemmt. Ob es der reactionären oder der liberalen Strömung folgte, zu durchgreifenden Umgestaltungen vermochte es nicht zu gelangen. Von diesen Wirrsalen hatte und hat auch die jüdische Schule schwer zu leiden. Geneigt war der jüdischen Schule kein preußisches Unterrichtsministerium. Eine einzige Ausnahme wurde 1833 den verfallenen Zuständen in der Provinz Posen gegenüber gemacht, da es galt, die dortige jüdische Bevölkerung zu einem wesentlich deutschen Elemente heranzubilden. Sonst aber nahm das reactionäre Regime, welches den Confessionalismus auf allen Stufen der Schule zum Ziele hatte, die jüdische Schule mit in den Kauf und gab ihr freien Raum, ohne freilich für sie das Mindeste zu thun. Man unterstellte sie der Aufsicht christlicher Geistlichen, die mit seltenen Ausnahmen der jüdischen Schule sehr befangen gegenüberstanden; man gewährte ihr keine pecuniare Unterstützung; man erklärte sie im Allgemeinen für Prrvatschule, und ließ ihr nur unter großen Schwierigkeiten den Charakter der öffentlichen Schule zuwenden. In letzterem Falle ließ man für die jüdischen Schulen eine, ihrem Umfange nach sehr fragliche städtische Unterstützung zu und unterstellte sie den Schulgesetzen. Gewährte man doch z. B. nicht einmal den Antheil an den Wittwencaffen den jüdischen Lehrern. Um gerecht zu sein, muß man bekennen, daß unsre Glaubensgenoffen selbst keinen geringen Antheil an diesen Zuständen haben. So viel und so oft man ihnen zurief, eine Beffergestaltung anzustreben: man predigte tauben Ohren. Sie wollten aus dem Schlendrian nicht heraus, und hatten keinen rechten Sinn für das Unterrichtswesen. Was half es, ihnen die Nothwendigkeit tüchtiger Seminarien zu demonstriren? Man begründete keine neuen, und stattete die bestehenden nicht mit genügenden Mitteln aus, um tüchtige Leistungen erwirken zu können. Was half es, ihnen zu zeigen, wie sehr sie sich selbst im Lichte ständen, wenn sie ihren Schulen den öffentlichen Charakter nicht zu verschaffen sich bemüheten? Sie ließen sich durch engherzige Motive davon zurückhalten. Gegenwärtig nun drängt die Regierung darauf, die jüdische Schule zu beseitigen und deren Schüler und Schülerinnen den bestehenden Elementarschulen einzuverleiben. Dies legt uns die Pflicht auf, den Gegenstand einer reiflichen Prüfung zu unterziehen, und werden wir hierzu auch durch vielfache Zuschriften gedrängt. Von Liesen letzteren wollen wir, gewissermaßen als Einleitung, nur zwei hervorheben. Der Vorstand einer kleinen Mittelgemeinde Westphalens, welchen die städtische Behörde auffordert, die jüdische Schule mit den christlichen zu einer Simultanschule zu vereinigen, und an den der Landrath die Frage richtet, wie das Amt des Vorbeiers von der Lehrerflelle zu trennen sei, wendet sich an uns um Rath. Wir antworteten ihm, was wir bereits auf ein Dutzend solcher Anfragen erwiedert haben, nämlich, daß im Principe die Vereinigung der jüd. Elementarschule mit den anderen zu einer Simultanschule durchaus zu billigen sei, jedoch unter den folgenden Bedingungen, welche schriftlich eingegangen und von der königl. Regierung genehmigt sein müffen. Nämlich, daß 1) die Simultanschule jeden specifisch confessionellen Character verliert, und der Religionsunterricht an derselben für jede Confession ertheilt wird; 2) der jüd. Lehrer in denselben Verhältniffen wie die christlichen an der Schule angestellt wird, den jüdischen Zöglingen während des christlichen Religionsunterrichtes in einem Schulraume den jüd. Religionsunterricht ertheilt, sowie den weiteren Unterricht in der Religion und im Hebräischen zu Zeiten, wo kein Schulunterricht startfindet, z. B. am Mittwoch und Samstag Nachmittag in einem Schulraume ertheilen darf; 3) auf Verlangen der Eltern die jüd. Zöglinge an Sabbath und Feiertagen dispensirt werden. Die zweite Zuschrift, die wir mittheilen wollen, ist von einem jüdischen Lehrer, der in unsrer Provinz als eine tüchtige Lehrkraft anerkannt ist, an uns gerichtet, und lautet: E . ..., den 26. Juni 1876. Hochgeehrter Herr! Bei dem lebhaften Interesse, welches Sie allen Erscheinungen auf dem Gebiete des Judenthums zuwenden, darf ich es mir wohl gestatten, Ihre Aufmerksamkeit auf Vorgänge zu lenken, die höchst bedenklicher Natur sind und einer öffentlichen Besprechung unterzogen werden müssen. In der Rheinprovinz gehen seit einiger Zeit die Regierungen damit um, die jüd. Privalschulen unter dem Vorwände aufzuheben, daß dieselben kein Bedürfniß mehr seien und die jüdische schulpflichtige Jugend in den christlichen Schulen untergebracht werden könnten. Die Berechtigung zu dieser Maßregel mag formell, aber auch nur formell begründet sein, indessen, wohin wird das führen? Ich glaube nicht, daß in der ganzen Rheinprovinz ein Dutzend öffentliche jüdische Schulen bestehen; es darf mit Sicherheit bchauptet werden, daß 4/s aller Schulen der Provinz — Privatschulen sind, und diese scheinen principiell beseitigt werden zu sollen. Diese Calamität trifft die kleinen Gemeinden aufs Empfindlichste, weil es über ihre Kräfte geht, zu den örtlichen Schullasten beizutragen und einen besonderen Religionslehrer anzustellen, diesehrwenig großen Gemeinden haben entweder eine öffentliche Schule, oder einen besonderen Religionslehrer. Schon sind die Schulen in Kettwig, Rheydt, Kempen, Viersen und Alpen im Reg.-Bezirk Düsseldorf aufgehoben; im Reg.-Bez. Köln soll Deutz unv im Reg.-Bez. Coblenz Kirchberg dasselbe Schicksal getroffen haben. Die Lehrer sind außer Brod gesetzt und einige von diesen, die Familie haben, sind in einer ganz verzweifelten Lage. Und unsere Jugend auf dem Lande und in den kleinen Städten? Sie wird ohne Kenntniß der väterlichen Religion aufwachsen und jeden religiösen Halt verlieren.

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