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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-07-04 · Heft 27 (4.7.1876) · p. Seite 435

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 27 (4.7.1876)
Date
1876-07-04
Page
Seite 435 (sequence 9)
Language
German
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433 Sonntag Vormittag, Mittwoch und Sonnabend Nachmittag statt. In der Synagoge ist ein Theil der beiden Seitenschiffe zu Damenplätzen eingerichtet. Auf dem Friedhofe ist der Preis der Erbbegräbniffe bis Ende 1876 für jede Parcelle 675 Mark, von 1877 an 750 Mark. Die Einnahmen betrugen 33,391 Mark; ebensoviel die Ausgaben, jedoch einschließlich 2100 Mark Tilgung und 1647 Mark Uebertrag. Die Gehalte allein bettugen 13,590 Mark. Außerordentlich erfreulich ist ein Blick über die 15 wohlthätigen Vereine und Stiftungen, die im Schoße der Gemeinde bestehen, und ihren Zwecken gemäß auf's Segensreichste wirken. Mag der thätige Vorstand in seinen gegenwärtigen Gliedern noch recht lange die Freude haben, derartige Berichte jährlich zu veröffentlichen. Posen, im Juni. (Privatmitth.) Die hiesige, an Zahl bedeutende Gemeinde ist an wohlorganisirten Instituten nicht reich, und um so mehr könnnen wir lobend die „Israelitische Waisen- Knaben-Anstalt" hervorheben, über welche der 38. Jahresbericht soeben erschienen ist. Die Anstalt befaßt jetzt 17 Waisen unv hat 5 Lehrlinge unter ihrer Obhut. Im verfloffenen Jahre haben sich die jährlichen Beiträge, sowie die Geschenke und Legate ansehnlich vermehrt. Die Einnahmen betrugen 17,303 Mark, worunter allerdings auch die Legate und Dotationen begriffen sind. Die eigentlichen Ausgaben für die Anstalt betrugen 8995 Mark «es kamen also durchschnittlich auf einen Knaben 53oMark). Mögen die sich vergrößernden Mittel auch eine Vergrößerung der Zahl der Zöglinge gestatten! Auö Mecklenburg, im Juni. (Lüh. E. B.» Die im September v. I. erlaffene großherzogliche Verordnung, betreffend die Prüfung von Lehrerinnen für Bürger- und höhere Mädchenschulen, beschränkte den Kreis der Bewerberinnen um die Zulassung zu dieser Prüfung auf Angehörige des evangelisch-lutherischen Bekenntnisies, indem unter den der Meldung beizufügenden Papieren ein Taufschein aufgeführt und unter den Prüfungsgegenständen hinsichtlich der Prüfung in der Religion solche Forderungen gestellt wurden, welche die Zugehörigkeit zur evangelisch-lutherischen Kirche voraussetzen. Im Einklänge damit stand es, daß ern Rostocker Kaufmann israel. Bekenntnisses, welcher im Mär; d. I. seine Tochter zur Prüfung anmeldete, eine Zurückweisung dieser Anmeldung erfuhr, welche lediglich darauf gestützt war, daß das junge Mädchen als Israelitin die Forderungen der Prüfungsordnung zu erfüllen außer Stande sei. Ein Theil der mecklenburgischen Preffe machte sofort auf die ernsten Bedenken aufmerksam, welche einer solchen Beschränkung des Wirkungskreises der Prüfungscommission auf das evangelisch-lutherische Bekenntniß entgegenständen, und diese Hinweisung ist, wie sich jetzt zeigt, nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen. Aus einer Bekanntmachung der Commission ergiebt sich, daß schon an der nächsten, nach Michaelis d. I. abzuhaltenden Prüfung die Theilnahme auch solchen Bewerberinnen frei stehen wird, welche einem anderen christlichen Bekenntniffe als dem evangelisch-lutherischen oder welche der israelitischen Religion angehören, und daß für diese die Prüfung in der Religion ganz wegfällt. Dem entsprechend wird unter den der Meldung beizufügenden Papieren nicht mehr ausschließlich ein Taufschein, sondern „ein Tauf - bezw. Geburtsschein" aufgeführt. Auffallend ist bei dieser sonst durchaus sachgemäßen Aufhebung der bisherigen Beschränkung nur, daß sie nicht auch mittelst großherzoglicher Verordnung erfolgt ist, sondern nur durch die Prüfungscommission und zwar nicht einmal unter Berufung auf höhere Autorität bekannt gemacht wird. Güstrow (Mecklenburg», im Juni. (Privatmitth.) Bekanntlich hatte die Mecklenburger Judenheit das eigentümliche Schicksal, zuerst zwei Radicalreformer Holdheim und Einhorn und dann zwei Orthodoxe Lipschütz und Cohn zu Landesrabbinern zu haben. Jetzt sind wir von beiden Extremen erlöst und gleiten unter dem neuen Landesrabbiner 0r. Feilchenfeld (früher in Culm, auch Mitglied der Synode in Leipzig) im Fahrwasser der gemäßigten Reform langsam aber hoffentlich sicher vorwärts. Herr 0r. F. liegt seinen Amtspflichten eifrig ob, und macht in ven Gemeinden bei seinen Rundreisen einen wohlthätigen Eindruck. Wir sahen ihn jüngst auch hier, wo er die Religionsschule unsres jetzigen Predigers, Herrn Löwi, inspicirte und im trefflichsten Zustande fand. Seine Gastprevigt fand allgemeinen Beifall. Bon hier reiste er nach Rostock, um die jetzt dort ansässigen Juden zu einer Verständigung und Bildung einer Gemeinde zu bringen. Kattowitz, 19. Juni. (Privatmittheil.) In vielen Städten ist die Verschmelzung der einzelnen confessionellen Elementarschulen in eine Simultanschule während des letzten Jahres bereits durchgeführr, in anderen steht dieselbe noch bevor. Die Initiative zu einer solchen Umgestaltung des Schulwesens scheint in den meisten, wenn nicht in allen Fällen von der Königlichen Regierung auszugehen. Auch bei uns hat der diesbezügliche Antrag die katholische, evangelische und jüdische Schule in eine Anstalt zu vereinigen, die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erhalten, in welcher die Hälfte der Mitglieder jüdische sind. Der Vorsitzende des Magistrats gab mir und Anderen die feste Zusicherung, baß die religiösen Jntereffen der jüdischen Confession auf das Beste in der Simultanschule gewahrt werden würben. Am Sonnabend sollten die jüdischen Lehrer und Schüler vom Unterricht vollständig rispensirt sein. Für die christlichen Schüler wurde am Sonnabend nur Religion und Choralgesang angesetzt, während am Sonntag die jüdischen' Schüler einen Theil ihres Religionsunterrichts genießen sollten. Eine ähnliche Berücksichtigung sollten die jüdischen Feiertage finden. Thatsächlich wurde der Lectionsplan in der angebeuteten Weise entworfen und nach demselben seit Eröffnung der neuen Anstalt (April dieses Jahres» unterrichtet. Nunmehr hat die Königl. Regierung zu Oppeln die Bestätigung dieser Einrichtung versagt; sie hat den jüdischen Lehrern aufgegeben an allen Schultagen ven lehrplanmäßigen Unterricht zu ertheilen, evenr. für eigene Kosten genügende Vertremng zu beschaffen, und eine Berücksichtigung des

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