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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-07-04 · Heft 27 (4.7.1876) · p. Seite 433

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 27 (4.7.1876)
Date
1876-07-04
Page
Seite 433 (sequence 7)
Language
German
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435 Tagen vom Präsident der Universal Peace Union in Philadelphi a eine Einladung zu einem großen Meeting erhielt, welches im künftigen Monat in derselben Halle (Carpenters Hall), in welcher vor hundert Jahren die Bürger Nordamerikas dem Mutterlande den Fehdehandschuh hinwarfen, zum Zwecke einer großen internationalen Demonstration zu Gunsten der Friedens- und Abrüstungs-Idee stattfinden soll." Frankreich. Paris, 15. Juni. (Nach den Arch. isr.) Man ist fetzt gewiß, den im Bau begriffenen dritten großen Tempel von Paris in der llu.; ilcs Tourneiles im September laufenden Jahres einweihen zu können. — In den Verhältnissen der Juden in Algerien stellen sich noch immer sonderbare und widersprechende Vorkommnisie ein. Am 15. Februar d. I. hatte der Friedensrichter von Dra-el-Mizan in einer Streitsache zwischen zwei muselmännischen Parteien zu entscheiden. Die eine Partei hatte unter ihren Zeugen auch einen Juden berufen. Die Gegenpartei machte geltend, baß nach dem muselmännischen Gesetz ein Jude kein Zeugniß gegen einen Muselmann ablegen dürfe, und der Friedensrichter wies den Zeugen ab. Man fragt sich erstaunt, wie dies mit dem französischen Grundgesetz vereinbar sei, nach welchem die Eigenschaft eines Franzosen nichts mit dem religiösen Bekenntniß zu thun habe, folglich ein ftanzösischer Richter gar nicht nach der Religion eines Zeugen ^u ftagen habe, noch weniger aus derselben einen Unterschied in der Behandlung desselben ziehen dürfe? Wenn auch den eingeborenen Muselmännern das Recht verblieben, ihre Procesie untereinander nach dem muselmännischen Gesetze entschieden zu sehen, so kann sich dies doch nicht auf das Gerichtsverfahren beziehen, sonst dürfte auch kein ftanzösischer Friedensrichter dabei fungiren und die Bastonade müßte das hauptsächliche Strafmittel sein. — Das Heft der Archives vom 15. enthält einen langen Brief eines katholischen Geistlichen an einen jüdischen Freund vom 2. August 1873, über besten Abdruck in einem jüdischen Blatte man sich doch verwundern muß, wenn auch eine Erwiderung für das nächste Heft versprochen ist. Derselbe ist recht jesuitisch adgefaßt, läuft zuletzt doch auf nichts als die Bekehrung des Juden hinaus, enthält die gröbsten Verdrehungen der anerkanntesten geschichtlichen Wahrheiten, bringt in schlauer Weise seine Hauptargumente in Neben- und Zwischensätzen an, und trägt zuletzt alle jene Anschuldigungen gegen Judenthum und Talmud vor, die in Deutschland nur in den gemeinsten ultramontanen und pietistischen Pamphleten Vorkommen. Wir hüten uns wohl in Deutschland, solchen Machwerken durch unsere eigene Preffe noch eine größere Verbreitung zu verschaffen, wenn wir ihnen auch die Widerlegung nicht schenken. Noch weniger erscheint uns dies angemeffen, wenn jene Verleumdungen in so scheinbar harmloser, freundschaftlicher und beredter Art geschehen, wodurch Laien sehr leicht geblendet und irregeführt werben können. Schweiz. Zürich, 20. Juni. lPrivatmitth.) Die Schächtfrage steht noch immer in der Schweiz auf der Tagesordnung; doch hoffen wir, daß sie endlich durch die neueste Schrift des Rabbiners Ür. Engelbert von derselben verschwinden werde. Jene ist unter dem Titel: „Das Schächten und die Bouterole. Denkschrift ff." in St. Gallen, Zollikofer'sche Buchhandlung 1870, erschienen, unr behandelt die qu. Angelegenheit in erschöpfender Weise. In der Einleitung nämlich wird der St. Galler regierungsräthliche Antrag und dann zunächst die Geschichte des Schächrverbots in St. Gallen vargestellt. Hierauf bespricht der Berf. „das Schächten im Vergleich zu den übrigen bisher und noch üblichen Schlachtmelhoden", wo er aus den Gutachten der bedeutendsten christlichen Autoritäten in der Thierarznei, welche in dem bekannten Kayserling'schen Buche über diesen Gegenstand veröffentlicht worden, die wichtigsten noch einmal producirt und einige ungedruckte hinzufügt. Da nun die Gegner diesen Gutachten gegenüber, welche einfür allemal erwiesen, daß das rituelle Schächten das Gegentheil von Thierquälerei ist, sich hinter den Einwand flüchteten, daß die Bouterole doch noch viel größere Vorzüge besitze, so behandelt ver folgende Abschnitt die Frage: „bewährt sich die Bruueau'sche Schlachtmethode als eine vollkommene?" Der Berf. sammelt hier die Berichte über die Erfahrungen, welche über die Bouterole gemacht worden, aus Berlin, München, Augsburg, Eger, Frankfurt, Darmstadt, Paris, Aarau, Zürich, Baden, Basel, und selbst St. Gallen, an welchen Plätzen die Bouterole entweder wieder aufgegeben worden oder nur noch selten bei sehr wilden Thieren in Anwendung kommt. Hierzu werden nun in dem Abschnitt „das Schächten im Vergleich mit der Bouterole" Gutachten der Herren Prof. vr. Hertwich in Berlin, John Gamgee in London, Chauveau in Lyon, Directors Gerlach in Berlin, Kreisthierarztes Adam in Augsburg, Hofthierarztes Lyvtin in Karlsruhe, Profestoren vr. Hannover und Bagge in Kopenhagen hinzugefügt, die sich sämmtlich entschieden zu Gunsten des rituellen Schächtens aussprechen. Mit Recht zieHt der Verfaffer den Schluß hieraus, baß theoretisch wie praktisch, das rituelle Schächten glänzend gerechtfertigt ist und nur ein befangener Parieigeist den Standpunkt der Thierquälerei gegen dastelbe festhalten kann. Mögen sich die Thierschutzvereine endlich hierbei beruhigen, und zwar um so mehr als ihnen das Material zu anderweitigem, wohlthätigem Wirken durchaus nicht fehlt. Jndesten kann man sich nicht erwehren, anzunehmen, daß dem ganzen Treiben gegen das rituelle Schächten vielmehr jenes Gelüste der Radicalen, das Judenthum mit der Wurzel auszuronen, ein Gelüste, welches auch viele sonst gemäßigte Christen und in der Gegenwart auch genug radicale Juden anwanvelt, zu Grunde 27

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