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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-06-27 · Heft 26 (27.6.1876) · p. Seite 421

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 26 (27.6.1876)
Date
1876-06-27
Page
Seite 421 (sequence 11)
Language
German
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421 Minister und zuletzt der Congreß gutgeheißen, zu protestiren. Er suchte nicht nach politischen Gründen, haschte auch nicht nach rednerischen Effecten, sondern verwies aus das päpstliche Breve und die kategorische Erklärung aller spanischen Prälaten, wonach der §. 11 antikatholisch sei. Vergebens bemühte sich Calberon Collantes, das Gegentheil zu beweisen, denn die Taktik der Regierung beruht eben darauf, den alten Moderados plausibel zu machen, daß der erwähnte Paragraph im Grunde genommen gar nicht liberal sei und einem guten Katholiken keinerlei Gewissensscrupel zu verursachen brauche. Das von possumus des Bischofs, der sich päpstlicher als der Papst zeigte, war gesprochen und hatte seine Wirkung nicht verfehlt. Ein Baron de las Cuatro-Torres erhob sich in heiligem Eifer und entwickelte die von dem bischöf. lichen Vorredner aufgestellte Theorie weiter. Er behruptete, daß katholische Staaten keine Religionsfreiheit haben könnten, und verwies auf die Autorität des Papstes. Wer sich von den Principieu lossagte, welche das Papstchum vertrete, der stehe außerhalb der Kirche. Er sei deshalb kein Anhänger der Inquisition, weil dieselbe gegen unser Zeitalter verstoße, aber er acceptire ihren Geist. Im weiteren Verlaufe schleudert der Herr Baron das Anathema gegen diejenigen, welche sich von der katholischen, einzig wahren Religion lossagten, verwünscht den Geist, der in der modernen Gesellschaft herrscht, und schimpft auf die deutsche Presse, auf Deutschland, das Land des Lasters, wo es keine Familie, keine Religion, keine Kunst, keine Liebe zu den bestehenden Einrichtungen, sondern nur eine niedrige Sinnlichkeit gebe. Von dem Präsidenten eingeladev, bei der Sache zu bleiben, schließt der Fanatiker mit der Erklärung, daß der Syllabus die religiöse Freiheit verdamme, und daß diese Autorität die einzige sei, welche bei Abfassung des § 11 maßgebend sein müsse. Madrid, 16. Juni. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Artikel 11 der Verfassung, betreffend die religiöse Duldung, mit 113 gegen 40 Stimmen genehmigt. Madrid, 12. Juni. Der Bischof von Salamanca erklärte im Senate, daß die spanische Geistlichkeit eine beständige Gegnerin der religiösen Duldung bleiben werde, weil dieselbe mit dem wahren Katholicismus unverträglich sei. Türkei. Koustautiuopel, 14. Juni. Bekanntlich war in der ersten Proclamation des neuen Sultans von einer in's Leben zu rufenden Nationalvertretung die Rede. Die große und kühne Reform wird besonders von Midhat Pascha vertreten. Es ist sehr fraglich, ob er die anderen Minister, die mit ihm zusammen den vorigen Sultan gestürzt und den neuen Thron aufgerichtet haben, für seine Idee gewinnen und sie zur Ausführung bringen werde. Jedenfalls ist es von Wichtigkeit, den Plan Midhat Pascha's näher kennen zu lernen und die „Pester Correspondenz" theilt den ursprünglichen Berfassungsentwurf dieses aufgeklärten Türken mit. Wir geben die Paragraphen wieder, die uns von unsrem Standpunkte interessiren. 1. Der türkische Staat als solcher hat gar keine Religion, erkennt jedoch alle Culte an, beschützt und subventionirt dieselben. 2. Jede Nationalität und Confession behält die freie Ausübung ihres Ritus unter dem betreffenden kirchlichen Oberhaupte und besitzt vollständige autonome Kirchenverwaltung. 5. Die Volksvertretung besteht aus freigewählten Abgeordneten der einzelnen Districte. Die Wahl basirr auf einem gewissen, mit Rücksicht auf den erwünschten soliden conservativen Charakter der Kammer höher angesetzten Census. 6. Alle Unterthanen des türkischen Reiches, ohne Unterschied der Confession und Nationalität, besitzen das acrive und passive Wahlrecht. 12. Alle Unterthanen des türkischen Reiches, ohne Unterschied der Confession und Nationalität, sind vor dem Gesetze gleich und haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten. 13. Alle Würden und Aemter, sowohl im Civilals im Militärdienste des Reiches, sind allen Unterthanen gleichmäßig zugänglich. 15. Für Criminalfälle werden Assisen eingeführt. Die Geschwornen werden aus der Mitte der Bevölkerung ohne Unterschied der Confession und Nationalität erwählt. Mögen nun von diesen Ideen, welche dem Islam geradezu widersprechen, vorläufig noch nicht viele realisirt werden: es ist merkwürdig genug, daß dieselben in der Türkei von einer so einflußreichen Persönlichkeit ausgesprochen wurden. Wir möchten noch die Bemerkung anknüpfen, daß auch aus diesem Entwürfe hervorgeht, man möge sich nicht von den europäischen Zeitungen irre machen lassen, wenn sie stets nur bei den vorzunehmenden Reformen von Muselmännern und Christen sprechen. Die türkische Regierung versteht überall auch die Juden darunter, welche an mehreren Orten einen sehr beträchtlichen Theil der Bevölkerung ausmachen. (Dies versicherte uns persönlich schon im Jahre 1554 Bely-Pascha, der damalige türkische Gesandte in Paris. Redaction.) 26*

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