Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1876)
- Date
- 1876-06-20
- Page
- Seite 401 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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401 Orte, der zwei Stunden von hier entfernt ist. Dieser Verband ward durch die Weigerung der politischen Gemeinde Rülsheim, den alten Friedhof erweitern zu lasten, aufgelöst. Das Bezirksamt Wertheim, wohin die Gemeinde Rülsheim gehört, unterstützte die Weigerung der Letztem und gestattete nur bis zum 1. Mai d. I. die Beerdigung auf dem dortigen Friedhofe. Die einzelnen der zum Verbände gehörigen Gemeinden waren somit gezwungen, eigene Friedhöfe anzulegen. Der hiesige Synagogenralh wandte sich in diesem Betreffe an den Gemeinderath, welcher sofort einstimmig beschloß, die Herstellung des neuen Friedhofs aus der Gemeindecaffe zu bestreiten. Da jedoch der Voranschlag sich auf einige 1000 Gulden belief, mußte die Genehmigung des Ministers des Innern eingeholt werden. Dieser entschied dahin, daß der allgemeine Friedhof auch den Israeliten zur Benutzung freistände und eine weitere Ausgabe zu diesem Zwecke nicht statthaft sei. Diese Entscheidung entsprach den Wünschen der Bevölkerung keineswegs; denn offen gestanden, befand sich weder die Mehrheit der christlichen noch der jüdischen Einwohner auf dem Standpunkte der Regierung. Es mußte also, um der Anschauung der Mehrheit zu entsprechen, ein Ausweg gefunden werden, der beiden Theilen gerecht wurde. Dieser fand sich auch, weil man des Friedens halber zu Opfern und gegenseitigen Concessionen bereit war. Unsere christlichen Mitbürger, d. h. die durch ihren Güterbesitz Anspruch auf einen Bürgergenuß zu machen hatten, verzichteten auf ein Jahr auf diesen und überließen den Ertrag deffelben der jüdischen Gemeinde. Vorige Woche ward der neu hergestellte Friedhof, der nur durch eine Mauer von dem christlichen getrennt ist, durch den Bezirksrabbiner Flehinger aus Merchingen unter allgemeiner Betheiliguug eingeweiht. Auch die übrigen Gemeinden des ehemaligen Verbandes haben sich in ähnlicher oder anderer Weise mit den politischen Gemeinden verständigt. Maier. Laneuburg (Pommern), 0. Juni. (Privatmilih., Am 6. Juni d. M. feierte das M. Priester'sche Ehepaar zu Lauenburg in Pommern das freudige Fest der goldenen Hochzeit in seltener Rüstigkeit und Frische des Geistes. Auch die Mutter der Jubelbraut, eine 98-jährige Matrone, verherrlichte durch ihre Anwesenheit dem greifen Jubelpaare den Hochzeitstag, der auch für sehr viele, die nicht zum Familienkreise gehörten, ein Freudentag war. Dies zeigte sich ganz besonders bei ver religiösen Feierlichkeit in der Synagoge, an der ein außerordentlich zahlreiches Publikum von Stadt und Land theilnahm. Der Gemeindevorstand, das Repräsentaniengcollegium, sämmrliche jüd. Vereine und nichtjüdische Gratulanten äußerten theils durch Ansprachen, rheils durch Adreffen ihre Freude und Theilnahme dem Jubelpaare. Möge dieses in steter Kraft und Gesundheit noch viele Jahre der Familie erhalten bleiben! Homburg v. d. H., im Juni. lPrivatmitth.) Daß die preußische Staatsregierung, abgesehen von dem Austrittsgesetz, die Verfaffungen der jüdischen Gemeinden, wie sie verschieden in den verschiedenen Landestheilen besteht, als rechtsgültig anerkennt, und nöthige Berbefferungen auf dem Verwaltungswege zu Stande bringt, bezeugt eine Bekanntmachung der Königlichen Regierung „Abtheilung des Innern" in Nr. 40 des „Kreisblattes für den Obertaunuskreis", in welcher die Königliche Bestätigung eines neuen Statuts, betreffend „die Bildung des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Homburg" veröffentlicht wird. Wir haben bereits über den Inhalt dieses Statuts in d. Bl. berichtet, und heben als wesentlich nur § 2 und 3 hervor: 2. Sämmtliche männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder der israelitischen Religionsgemeinde, welche sich selbstständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben für die israelitische Religionsgemeinde während ver letzten drei Jahre nicht im Rückstände geblieben sind, wählen in geheimer Abstimmung nach absoluter Majorität der erschienenen Wahlberechtigten den Vorstand, und zwar zunächst den ersten Vorsteher und dann die vier übrigen Vorstandsmitglieder auf sechs Jahre. Die Wahl ist überall zugleich auf eine entsprechende Zahl von Stellvertretern zu richten. Das Wahlgeschäft wird durch einen Abgeordneten der Regierung geleitet. Es scheidet von den, außer dem ersten Vorsteher, den Vorstand bildenden Mitgliedern nach Ablauf der ersten drei Jahre die Hälfte nach dem Loose und demnächst jedesmal nach Ablauf von drei Jahren die nach der Dienstzeit ältere Hälfte aus. 3. Die Wahlen des ersten Vorstehers und der Mitglieder des Vorstandes unterliegen der Genehmigung der Bezirksregierung. (Eine Repräsentanz der Gemeinde ist nicht beliebt worden.) Auö Württemberg, im Mai. lPrivatmitth.) Nachdem Ergebniffe der Volkszählung vom 1. Dec. 187 b zählt Württemberg 6432 männliche und 6449 weibliche, zusammen 12,881 Israeliten oder 0,68 pCt. der Gesammtbevölkerung. Verglichen mit der Zählung von 1871 hat die evangelische Bevölkerung um 3,8, die katholische um 2,3, die der Israeliten um 5,2 pCt. zugenommen. Die Zahl der Israeliten hat sich also in ziemlich stärkerem Berhältniffe als die der Gesammtbevölkerung vermehrt. Stuttgart zählt gegenwärtig 2318 Israeliten. Gegenüber den öfteren Klagen, daß selbst in den größten und prachwollsten Synagogen und befferen jüdischen Gemeinden ver Anstand und die Ruhe der Besucher der Gotteshäuser gar vieles zu wünschen übrig laste, daß in denselben mehr Privatunterhaltung und Scherz als Andacht und Ehrfurcht herrsche, verdient die israelit. Gemeinde Buttenhausen wegen der ausgezeichneten Ordnung und Ruhe, die in ihrem geschmackvoll neurestaurirten Gotteshause herrscht, einer öffentlichen Anerkennung. Herr Rabbiner Stern, bekannt durch seine Predigten „die Gottesflamme", har es sich seit dem Beginn seiner Wirksamkeit dort zur besonderen Aufgabe gemacht, dem Gottesdienste durch energische Aufrechthaltung der äußeren Ordnung, durch Einführung des Geiger'schen Gebetbuches, durch Vorlesen der Haphthoroth und Psalmen in deutscher Sprache, durch deutsche Gebete