Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-06-13 · Heft 24 (13.6.1876) · p. Seite 385

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 24 (13.6.1876)
Date
1876-06-13
Page
Seite 385 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227094--34521-3304406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

385 wünschenswerth fein, hier Abhülfe zu schaffen: und deshalb, meine Herren, habe ich den Antrag Ihnen heute vorgelegt, der soeben vertheilt worden ist, rer gerade diesen einzigen Fleck, auf den eine Beschwerde begründet worden ist, erledigt, der die Zahlung doppelter Eultuskosten beseitigt. Ueber irgend etwas anderes, wiederhole ich, ist bisher Klage nie geführt worden; mein Antrag nimmt diese Beschwerde hinweg und es fällt dann jedes berechtigte Motiv fort, um für die Dissidenten den bisher bestehenden Parochialzwang aufzuheben. Mein Antrag ist wesentlich gleichlautend mit einer Petition, die der Rabbiner Philippfon an die Staatsregierung und an das Hohe Haus gebracht hat, ein Mann, der in der jüdischen Literatur und Publizistik eine sehr bedeutende und hervorragende Stellung einnimmt und zu den ansehnlichsten Beförderern des jüdischen Reformbestrebens gehört, der aber mit der größten Bestimmtheit die völlige Auflösung und Zerrüttung aller jüdischen Communalverhaltniffe voraussagt, wenn der vorliegende Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangen würde. Meine Herren, dieser Mann steht mit dieser seiner Auffaffung durchaus nicht allein da; der hier lebende Rechtsanwalt Makower, von dem ich weiß, daß mein verehrter Freund Lasker die höchste persönliche Hochschätzung für ihn hegt, hat in einem sehr interessanten unv lesenswerthen Bucke über die jüd. Gemeindeverhältnisse eine ganz ähnliche Auffaffung entwickelt und ganz ähnliche Propositionen gemacht. Das frühere Mitglied unseres Hauses, ein Mann, von dem keiner der Herren Collegen der Fortschrittspartei mir widersprechen wird, daß er Jahre lang zu den Zierden jener Partei und unseres Hauses gehört hat, Herr l»r. Kosch aus Königsberg hat im Jahre 1871 mit der größten Energie sich gegen die Aufhebung des Parochialzwanges bei den jüdischen Gemeinden ausgesprochen. Er schrieb damals: die unbedingte Aufhebung des Gesetzes von 1847, welches den Gemeindezwang für die Indifferenten und Ultraorthodoxen beseitigen würde, wäre der Todesstoß für die gerade durch jenes Gesetz, insoweit es sich auf die Beitragspflicht aller Mitglieder bezieht, begünstigte fortschreitende Culturentwickelung der Juden und des Judenthums während der letzten Decennien. Ebenso hat sich der meines Wissens ebenfalls auf liberalem Standpunkt stehende Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde in einer Petition an das Hohe Haus ausgesprochen. Es sind das aber alles Männer, von denen wir ebenso wohl eine sachgemäße Auffaffung jüdischer Eultusverhältniffe wie eine große Erfahrung auf dem Gebiete des praktischen Gemeindelebens, die Bedürfnisse und Anforderungen desselben anerkennen müssen. Mehrere dieser Herren, Herr l)r. Kosch z. B., sowie der Adressat des von ihm geschriebenen Briefes, Herr Kohner, haben Anträge gestellt, die sich in einer ähnlichen Richtung bewegen, wie der von mir eingebrachte des I),-. Philippson, die aber doch in ihren einzelnen Maßregeln erhebliche Divergenzen zeigen. Jedenfalls kann ich mit einer Forderung dieser Petenten auf das herzlichste sympalhisiren, nämlich mit der Forderung, daß dieser dem größten Theile der Mitglieder deS Hauses fern liegende Gegenstand, dieser für viele Tausende unserer Landesangehörigen so wichtige Gegenstand nicht ohne das reiflichste Erwägen jeder Licht- und Schattenseite und jeder möglichen Abhülfe etwa anerkannter Beschwerden hier zu einem Beschlüsse führe. Eben deshalb betone ich ausdrücklich, daß ich meine hier vorliegenden Anträge nicht in dem Sinne einbringe, daß ich nun den lebhaften Wunsch hätte, sie heute hier schon angenommen zu sehen, im Gegentheil, die vorhin erwähnte Proposilion der Herren 1>r. Kosch und Kohner scheinen mir eben so sehr der Erwägung würdig. Bor allen Dingen aber möchte ich Sie dringend warnen, daß wir hier nicht, weil früher einmal bei Gelegenheit einer Resolution das Haus den Beschluß gefaßt hat, gewisse Dinge dein Ministerium zu empfehlen, eine Resolution, die an sich noch nicht eine praktische Schöpfung in sich schloß, die blos aussprach, der Gegenstand sei einer ernsten Erwägung werth, — ich sage, daß wir nicht blos deshalb jetzt, wo es sich um eine praktische folgenschwere Entscheidung handelt, heute schon zum Abschlüsse drangen, «eil wir früher einmal resolvirt haben, sondern daß wir den Gegenstand jetzt in eine Commission zur näheren Prüfung und Berichterstattung überweisen, was ich hiermit beantragt haben will, indem ich hinzusetze, daß bei der Natur des Gegenstandes, wo es sich nicht um religiöse, sondern um rechtliche Fragen handelt, es mir angemessen erscheint, den Gesetzentwurf an die Justizcommission zu überweisen, und dahin geht mein Antrag. 2bei£iuicj 6itax&uxr&teu. Deutschland. Berlin, 31. Mai. (Privatmitth.) Es ist hier doch sehr ausgefallen, daß alle drei Abgeordneten jüdischer Religion für das Austrittsgesetz eingctreten sind, es vertheibigt, ja erwirkt, und daß alle drei gegen alles und jedes jüdische Interesse sich erhoben haben. Denn sie sprachen nicht allein gegen die Einheit der Gemeinde, sondern auch gegen die jüdischen Schulen, gegen die jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten z. B. Krankenhäuser, gegen die jüdische Armenpflege und die Friedhöfe und drückten die Erwartung aus, daß das qu. Gesetz die Beseitigung aller dieser Anstalten zur Folge haben werde. Man sieht, was für ein blasses und schwindsüchtiges Ding diese Herren aus dem Judenrhume machen wollen — und dies gerade zu einer Zeit, wo der Ultramontanismus das ganze katholische Bclk in Deutschland unc

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.