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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-06-13 · Heft 24 (13.6.1876) · p. Seite 381

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 24 (13.6.1876)
Date
1876-06-13
Page
Seite 381 (sequence 3)
Language
German
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Ist es nun endlich wahr, daß man „den Gemeinden einen gewissen Gottesdienst auszwängt, an welchem, viele Mitglieder nicht theilnehmen wollen"? Wer ist es, der in den preußischen Gemeinden eine gottesdienstliche Reform beschließen und ausführen kann? Das Gesetz vom 23. Juli 1847 gestattet dies lediglich den übereinstimmenden Boten des Vorstandes und der Repräsentanten, und zwar nach beschränkenden Bedingungen, welche das Statut der Gemeinde feststellen kann. Die Repräsentanten sind Lurch die Gemeinde auf Zeit gewählte Vertreter und der Vorstand ebenso durch die Repräsentanten gewählt. Beide Körperschaften vertreten also die Mehrheit der Gemeinde, aus deren Wahl sie hervorgegangen, und'welche deren Mitglieder nach kurzem Zeitraum durch andere ersetzen kann. Bon einem „Aufzwängen" kann hier also gar nicht gesprochen werden, denn es kann nichts geschehen, was nicht sowohl die Mehrheit der Repräsentanten, als auch die Mehrheit des Vorstandes und zwar beide in Uebereinstimmung beschlosien hat. Es ist also die Mehrheit in der Gemeinde, welche derartige Veränderungen vornimmt. Wir geben zu, Laß Lisientirende Mitglieder in der Minorität vorhanden sind. Soll aber die Mehrheit sich von der Minderheit beherrschen lasten? Würde Lies nicht gerade der „Zwang" sein? Ist Liese Minderheit beträchlich, so hat sie das Recht, sich einen eigenen Gottesdienst zu schaffen. Sind es wenige, so muffen sie sich fügen. Es ist keine Gemeinschaft möglich, in welcher die Ansichten und Wünsche Aller berücksichtigt und befriedigt werden können. Den Einzelnen wird nach seiner Individualität immer etwas zu wünschen übrig bleiben. Es kommt Alles darauf an, ob der gesetzliche und loyale Weg eingehalten worden. Uebrigens läßt sich keine Gemeinde gortesdienste Reformen, die ihr wirklich widerstreben, aufzwingen. Sie hat hundert Mittel, um jene zu vereiteln. Eine Reform in einer jüdischen Gemeinde auszusühren, dazu gehört die Mitwirkung der ganzen Gemeinde — wir sehen hier von den paar Großgemeinden in Preußen ab — wir erinnern z. B. schon an den Chorgesang, zu welchem Herren und Damen aus der Gemeinde erforderlich sind. Man sagt, in religiösen Dingen kann die Minorität, kann jeder Einzelne sich nicht den Ansichten der Anderen unterordnen, sondern hat das vollkommene Recht seiner Individualität. Sehr richtig, soweit dies die Ansichten des Individuums und deren individuellen Ausdruck betrifft. Da aber, wo er sich einer Gemeinschaft anschließt, wo es zum gemeinsamen Ausdruck dieser Ansichten kommt, da hört auch das Recht des Einzelnen auf und geht in das gemeinsame Recht Aller auf. So ergeht es z. B. einem Juden, der nach einer Stadt zieht, wo in der Synagoge ein anderer Ritus als in seiner Heimath vorhanden ist. Er kann nicht sagen, daß ihm der andere Ritus ausgezwungen sei. Endlich ist es mit diesem Diffense, wenn er nicht durch Hetzer und Wühler genährt wird, in unsrer Zeit gar nicht so weit her, wie man es glauben machen will. Der Gegensatz gegen die gottesdienstliche Reform ist in der großen Mehrzahl der Juden in den mittleren und westlichen Ländern Europas, wenn wir einige beschränkte Landstriche ausnehmen, längst abgeschliffen, und das Bedürsniß darnach viel größer als die vorhandene Befriedigung. Nach einer geringen Zahl Jahre hat sich die neue Form so eingelebr, daß dieselben Männer, die sich ihr früher widersetzten, mit jeder, selbst rückgängigen Veränderung derselben höchst unzufrieden wären. Fürwahr, es kommt Alles auf den Geist des Friedens und gegenseitiger Verständigung an. Was will denn Herr Lasker? Müffen nicht an viel mehr Orten die eines verbefferten Gottesdienstes Bedürftigen sich den allen mißbräuchlichen Cultus gefallen lasten? Wäre dies nach seinem Sinne kein „Aufzwängen"? Er sehe sich doch die Berlheiriger der Stabilität an : Wersen sich da nicht Leute zu Rittern auf, die ihre anderweitige Treue gegen die jüd. Satzungen hierzu gar nicht berechtigt? Nein, Herr Lasker hat Worte fallen lasten, die nicht allein unziemlich, sondern durchaus ungerecht und der Wahrheit entbehrend waren! Oder wie? Will Herr Lasker überhaupt das Bedürsniß nach verbestertem Gottesdienst leugnen? Will er diesem jede Berechtigung absprechen? Hundert Tausende seiner Glaubensgencsten treten als Zeugen gegen ihn auf. Zwei Menschenalter bezüchtigen ihn des Unrechts. Er sehe sich doch die Jugend an, welche nach einer so enormen Proportion „die höheren Lehranstalten" besucht. Er führe diese in die zahlreichen Synagogen alten Schlages, und beobachte, welche Eindrücke sie davon mit sich nach Hause trägt! Die gottesdienstlichen Reformen zu verwerfen, haben nur Zwei das Recht: der aufrichtige Stabile, der außer dem mittelalterlichem Judenthume keines anerkennt, und der Radikale, der das Judenthum aus der Welt schaffen will. Aber auch diese beiden haben solches Recht nur für ihre Person, nicht aber für die große Mehrheit rer Juden in den civilisirten Ländern, welche anderer Ansicht sind und ein anderes religiöses Bedürsniß haben. Die Re-e -es Abg. vr. von Lybel im preußischen Abgeor-netenhause am 22. Mai. Die Rede des Herrn Geheimraths v. Sybel, Prvsestors und Directors der königl. Staatsarchive, ist nach vielen Seiten hin für das gegenwärtige Judenthum von hoher Bedeutung. Der berühmte Historiker zeigt und bethätigt darin eine ebenso seltene Wärme der Empfindung für das, auf tüchtige Leistungen gestützte Recht der jüdischen Gemeinden, wie genaues Studium des einschlägigen Materials. Er spricht in ihr die, unsren Wünschen und Ansichten zu Grunde liegenden Gedanken mit einer Klarheit und Entschiedenheit aus, wie es bis jetzt noch nirgends geschehen war. Fügen wir die Würdigung der bedeutenden Persönlichkeit

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