Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1876)
- Date
- 1876-06-13
- Page
- Seite 380 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Jahre 1S3J die Gemeinde zu Magdeburg, und so folgten nach und nach viele Gemeinden, wenn auch nur in einzelnen Einrichtungen. Es sind also bereits sechzig Jahre über diese Bestrebungen hingegangen. Es wurden zahllose Streitschriften und unzählige Abhandlungen über diese Frage verfaßt; sie wurde aller Orten discutirt; vier Nabbinerversammlungen zu Braunschweig, Frankfurt, Breslau und Casiel und zwei Synoden zu Leipzig und Augsburg beschäftigten sich damit; die bedeutendsten Männer unter den neueren jüdischen Theologen widmeten dem Gegenstände Zeit und Kräfte. Kann also Jemand behaupten, daß die gottesdienstliche Reform nicht mit der größten Besonnenheit, mit der sorgfältigsten Prüfung und in sicherer Weise, unterstützt von Wiffenschaft, Kritik und gewisienhafter Berücksichtigung der Verhältnisse durchgearbeiter und festgestellt worden sei? Wer solches behauptet, ist geradezu leichtfertig. In einer fo schnelllebigen Zeit sechs Jahrzehnte auf einen im Grunde gar nicht complicirten Gegenstand zu verwenden, ist wahrlich eine Sache der Weisheit und des unabweislichen Bedürfniffes. — Roch mehr wird dieses unterstützt, wenn wir schließlich die Gemeinde, welche Reformen eingeführt, überblicken. Die Zahl derer, welche einen wirklich vorgeschrittenen Standpunkt eingenommen, ist an den Fingern herzuzählen; eine größere Zahl hat sich mit einem geringeren Maße von Lerbesierungen begnügt, und die ungeheure Mehrheit der mittleren unv kleineren Gemeinden steht noch immer auf dem Standpunkt von vor sechzig Jahren. Aber sehen wir uns nun zweitens die Reformen selbst an. Verdienen sie die Bezeichnung, die ihnen Laster ertheilt hat? Ist etwa der bisherige Ritus in feinen wesentlichen Theilen, in seinen charakteristischen Momenten angegriffen und verändert worden? Ist etwa der Gottesdienst von Sabbath. Fest-, Fast- und Wochentagen den Tagen und Zeiten nach verrückt worden? Sind seine Abschnitte nicht beibehalten? Nimmt die hebräische Sprache, selbst wo einige Gebete in der Muttersprache eingeschoben worden, nicht den breitesten Raum ein? Bilden die Vorlesungen aus der h. Schrift in der Ursprache nicht den Mittel¬ und Kernpunkt des Gottesdienstes? Sind die sg. „Pflichtgebete", dieser eigentliche Grundstock des Gebetritus, beseitigt? Alles dies und was irgend wesentlich zum jüdischen Gottesdienste gehörte unv Vieles, was unwesentlich, ist getreulich durch die Reform bewahrt und sestgehalten worden: wie kann also ein Mann wie Lasker von Leichtigkeit und Auswersen sprechen, und sich freuen, daß sein Gesetz Zustände herbeiführen werde, in welchen den Reformen ein Riegel vorgeschoben würde!! Und worin bestehen denn nun die Reformen? Zunächst in der Predigt in der Muttersprache. Nun, will Herr Lasker die deutsche, französische, englische, italienische, holländische, dänische, schwedische Kanzel in 1) Bei dem Folgenden sehen wir selbstverständlich von der „Berliner Rcsormgenossenschaft" ab, da diese in ihrer Art alleinstebt und leine Nachahmung gesunden hat. den Synagogen wieder mundtodt machen? Meinl er etwa, daß neben der parlamentarischen Rednerbühne keine Kanzel und kein Katheder mehr uothwendig ist? Alsrann: die andächtige unv weihevolle Ruhe im Gottesdienst, deren Gegentheil die Synagoge zum Spottnamen gemacht. Hierauf: der ordnungsmäßige Vortrag der Gebete mit Chorgesang, mit oder ohne Orgel: die Beseitigung der Barocken, von den Besuchern des Gottesdienstes mit äußerst geringer Ausnahme gar nicht mehr verstandenen Piutim u. dgl. und einiger anderen, später eingeführten, den Gottesdienst übermäßig verlängernden Gebete, der dreijährige Cyklus oder der einjährige in kleineren Abschnitten und höchstens noch einige Veränderungen in den Ausdrücken, welche die Wiederherstellung der blutigen Opfer und die Wiederaufrichtung des Davidischen Thrones betreffen. Dies ist das Ganze der gottesdienstlichen Reform. Wir haben nun gar nichts dagegen, wenn Lasker erklären würde: Ich, für meine Person, bin gegen alle diese Reformen, ich will, daß Alles so bleibe. wie es vor sechzig Jahren gewesen: kein Titelchen soll verändert werden: keine Predigt, alle alte Unordnung, der frühere Singsang rer Vorbeter und das Geschrei des Publikums, alle Piutim, Jehirazons, alle Mi scheberach, auch die Versteigerung der Mizwolh; ich will, daß man auf's Eifrigste für den Davidischen Thron und die blutigen Opfer bete, auch im Namen derer, die es nicht wollen, sowie für die babylonischen Fürsten und Weisen, die nicht mehr existiren, denn die Beseitigung des Jekum purkan ist eine Reform. Wie gesagt, wir haben nichts dagegen, wir haben nichts gegen den aufrichtigen und vollständigen orthodoxen Stabilismus, dem Herr Lasker angehören will. Nur aber hüte er sich, Diejenigen zu brandmarken, welche der entgegengesetzten Meinung sind und die seit sechzig Jahren die Verbefferung des jüdischen Gottesdienstes mit Hingebung angestrebl haben uno anstreben. Denn allerdings eine Brandmarkung ist es, wenn man aus religiösem Gebiete „Leichtigkeit" und „Sichaufwerfen" seinen Gegnern an den Kopf wirft! Wer das Obige überblickt, der ersieht daraus, daß drittens, die Gemeinden, wenn sie sich zu Reformen entschließen, gar nicht leichtsinnig handeln können, sich zu Reformern gar nicht aufwersen können. Denn hier ist bereits Alles geebneter Pfad. Was die Gemeinden zu thun beschließen, ist Alles vorbereitet und fertig. Sie können gar nichts Neues thun. Sie brauchen nur nach ihren Verhältniffen und Bedürfniffen zu erwägen, aus welche Punkte sie ihre Reform beschränken oder ausdehnen mögen. „Sich aufwersen" heißt nichts Anderes, als etwas thun, was ohne Beispiel und Vorbild ist, und wozu man keinen Berus hat. Für die Reform des Gottesdienstes haben aber die Gemeinden zahlreiche Beispiele um sich her und Belehrung aller Art, und den Berus haben die Gemeinden allein, da eine andere Instanz gar nicht vorhanden ist. Der schwere Tadel, der hiermit aus die reformirenden Gemeinden geworfen worden, fällt deshalb auf den zurück, rer ihn erhoben.