Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1876)
- Date
- 1876-06-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Jutereffe. HerausgegebeN Voll I» «Lactionellen Angelegenheiten! wende man sich an Ur. r. phiUvrso» in Rabbiner Dr. Laiwiz Mippso» in Bona. ' inLeipzig. Inserate, weich« dis vonaer»- tag eingeben, finde» inder carausfolze». Verlag von Baumgürtner's Buchhandlung in Leipzig. j de» Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. einmal in 2 Ei« •>% Bogen. Preis Sicctehäfcia 3 Mark. Inserate werden mit 2(» Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. AÜe Buchhandlungen, Postämter und Zeimugs - Expeditionen nehmen Befteliungen an. 40. Jahrgang. Leipzig, den 13. Juni 1876. J\? 24. Inhalt. Leitende Artikel: Der Abgeordncle Laster über aottesdicnstiiche Reformen. — Die Rede des Abgeordneten vr. von Sudel im preußischen Abgeordnetenhausam 22. Mai. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin. — Frankreich: Paris. — Belgien: Brüssel. — Tunis: Tunis. — Rumänien: Bukarest. — Rußland: Aus dem Posenschen—Feuilleton: Reminisecn;en von G. Wotf. «Schluß). — Vermischtes. Jütibetide (Xul&ef. Bonn, 7. Juni. Der Abgeordnete Lasker über gottesdienstliche Reformen. In seiner Rede in der Sitzung vom 22. Mai sagte der Abg. Laster, nachdem er die Folgen des von ihm hervorgerufenen und vertretenen Gesetzes in Erwägung gezogen. „Eine Veränderung wird eintreten, es werden einzelne Gemeinden und Personen nichtmehr mit derselben Leichtigkeit sich zu Reformern aufwerfen und einen gewissen Gottesdienst den Gemeinden aufzwangen, an welchem viele Mitglieder nicht theilnehmen wollen." Die Art der Ausdrücke, welche hier Lasker für seinen Gedanken wählt, daß die Gemeinden aus Furcht vor dem Austritt einzelner Mitglieder die Reform des Gottesdienstes unterlassen werden, zeigt, daß Lasker antireformistisch, d. h. orthodox gesinnt ist. Dem gegenüber hat er schon am 26. Mai in einer anderen Rede gesagt, daß er bekanntlich nicht orthodox sei und jedem Fortschritte auf politischem, wie auf religiösem Gebiete huldige. Die Lösung dieses Widerspruches überlaffen wir ihm, da es uns vollständig gleichgültig sein muß, welcher religiösen Richtung Lasker persönlich zugeneigt sei. Aber durchaus nicht gleichgültig kann es uns sein, wenn von der Rednerbühne der Volksvertretung, also eines der höchsten gesetzgeberischen Factoren des Staates ein solches Urtheil über die Reformen des Gottesdienstes, über die reformirenden Gemeinden ausgesprochen, gleichsam als das Resultat aller der reformistischen Bestrebungen im Judenthume ausgesprochen wird. Hier müffen wir fragen: Ist das wahr und thalsächlich, was der Abg. Lasker ausgesagt hat? Sind die schweren Borwürfe, die er „den Gemeinden und Personen^' macht, den „der Leichtigkeit" (d. h. doch wohl Leichtfertigkeit), des „sich aufwerfens", des „aufzwängens", begründet, oder selbst nur „mit Leichtigkeit" vorgebracht? Dies ist es, was unsre Pflicht ist, zu untersuchen und an's Licht zu stellen. Wir wollen auf die stylistische Jncorrectheit, daß „Gemeinden einen gewissen Gottesdienst den Gemeinden aufzwängen" nicht weiter achten, obschon sie Zuhörern, welche ohne Sachkenntnis sind, die Meinung beibringen konnte, als ob die einen Gemeinden anderen Gemeinden ihren reformirten Gottesdienst aufzwängen, während doch jede jüdische Gemeinde in Preußen autonom ist. Wir brauchen auch nicht hervorzuheben, das Lasker hier allein von den Reformen des Gottedienstes spricht und sprechen kann und Jedermann kennt die sonderbare Erscheinung, daß Männer, die sammtlichen jüdischen Satzungen längst für ihre Person den Rücken gewandt, für jeden Piut und Nigun das Schwert ziehen, und gegen die geringste Reform des Gottesdienstes fanakisch eifern. Wir fragen zuerst: Sind die Reformen des jüd. Gottesdienstes mit Leichtigkeit vollzogen, gleichsam aufgeworfen worden? Die Thatsachen beweisen, daß dies unwahr sei. Im Jahre 1818 ging die erste Reform des jüdischen Gottesdienstes in Hamburg vor sich. Im Jahre 1826 waren es die Gemeinden zu Wien und München, welche einen Theil derselben annahmen. Im