Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1876)
- Date
- 1876-06-06
- Page
- Seite 372 (sequence 10)
- Language
- German
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372 izwei „gläubige Diöcesanen" des Belzer Rabbi), die sich in einem Wirthshause beim Mech (Kulikower Specialitat) gütlich thaten und im trunkenen Zustande ihren Tischgenossen ein reumüthiges Bekenntniß ihrer Schuld ablegten, festgenommen und dem dortigen Gerichte eingeliefert. Bei den Verhafteten hatte man auch einen großen Theil der entwendeten Kostbarkeiten vorgefunden. Die „Gläubigen" suchen natürlich die Entdeckung de^ Thäter dem Einflüsse des gottbegnadeten Rabbi zuzuschreiben. Aus Ungarn, 21. April. «Privatmitth.) Mehrere Journale brachten gestern ein in unserer politisch aufgeregten Zeit wohl nur Wenige interessirendes Telegramm aus Krakau des Inhalts: „Das Gnadengesuch des in der bekannten Bann-Affaire verurtheilren Neu-Sandecer Kreis-Rabbiners Aaron Halberstamm wurde abweislich beschieden. Der Vater desselben, gleichfalls ein sogenannter Wunder-Rabbi, ist gestern im Alter von 84 Jahren gestorben." Unsere Leser werden sich des Vorgangs noch erinnern. Der Kaufmann Josef Ameisen wollte sich in einer Geschäftsrngelegenheit des Ausspruches des Rabbi Halberstamm in Neu-Sandec nicht unterwerfen, sondern seine Angelegenheit bei dem ordentlichen Gerichte anhängig machen. Daraufhin that Halberstamm und feine Dajanim Jos. Ameisen in den Bann. Der in seinen Ehren und Rechten geschädigte Mann trat gegen die Bannschleuderer klagend auf und A. Halberstamm mitsammt seinen Dajanim wurden zu je 6 beziehungsweise 4 Wochen Kerkers verurtheilt. Groß war die Panik unter den Frommen, und der Oberrabbiner Schreiber in Krakau scheute nicht die Beschwerden einer Reise nach Wien und trat in Begleitung des bekannten Wiener Hofwechslers Deutsch vor die Stufen des Throns mit einem Gnadengesuche. Der Kaiser nahm den ehrwürdigen Oberrabbiner von Krakau huldvoll auf, das Gnadengesuch aber wurde abschläglich beschieden. Aus diesem in culturhistorischer Beziehung bedeutsamen Vorgänge sollten vor allem die ungarischen Gesetzgeber lernen; sie haben in der leichtfertigsten Weise ein Werk sanctionirt, das mit dem Staatsgesetze in Colliston gerälh, dann sollten aber auch die Herren Hirsch, Lehmann und Alle, welche den Schulchan-Aruch heute als die Standarte des Judenthums aufpflanzen und die Unfehlbarkeit des Schulchan-Aruch proclamiren, ernstlich erwägen, wie verkehrt ihr Vorhaben ist. Was Halberstamm gethan, das müßten sie, wenn Conseguenz ihre Sache wäre, ebenfalls thun. Halberstamm har in seinem Vorgehen gegen Ameisen nichts geihan, als dem Ausspruche des Schulchan-Aruch Anerkennung verschafft. Im Schulchan-Aruch Choschan Mischpat $ 26, C. 1 heißt es: arrb»- msaiyai a'isy -:"i -222 yrs mos 'bra '2 iLiri: ib'2«i bene -ms -p:i;a ■pin ib>-2« 717 'IT! 271^222 -jri'b «277 221 112« 271'222 zilb 2'7'1 i-a an . 7iy"i2 miro t cim qi3i rpvi ib-«ai sei . .. 11'2N 2272 2l"ay T pbO'73 12 172'1N7721 17111:2 y*1 TV» 2 Ohne hier die Sophismen der Separatisten in Frankfurt und Mainz aufdecken zu wollen, heben wir nur den einen Punkt hervor, daß Rabbi Halberstamm in Neu-Sandec, das wie Jedermann weiß, nicht in der Türkei liegt, sich streng an den Buchstaben des Schulchan-Aruch gehalten und nach dem citirten Paragraphen gehandelt hat. Was Alle, auch die enragirtesten Orthodoxen längst wisien, das wird ihnen durch diesen Vorfall wieder zu Gemüthe geführt, daß nämlich der Schulchan-Aruch mit den Anforderungen der Zeit nicht immer in Einklang zu bringen und es somit thöricht, ja dem Geiste des Judenthums widersprechend ist, ihm Unfehlbarkeit zu vindiciren. Frankreich. Pariö, 23. Mai. Bien Public richtet folgende Fragen an die Regierung: „Ist es wahr, daß der General de Geslin (Platzcommandant von Paris) zu den bürgerlichen Leichenbegängnisten Emissäre sendet, die ihm die Officiere und Soldaten bezeichnen sollen, welche diesen Leichenbegängnissen in Uniform oder in bürgerlicher Tracht anwohnen? Ist es wahr, daß diese Soldaten und Officiere bestraft werden, wenn sie einem bürgerlichen Leichenbegängnisse anwohnen? Ist es wahr, daß der jüdischen oder der protestantischen Religion angehörende Unterofficiere ihres Grades beraubt wurden, weil sie sich weigerten, bei einer katholischen Ceremonie einen Zug zu commandiren? Ist es wahr, daß gewisse Officiere sich weigern, auf den Registern der jüdischen oder protestantischen Soldaten eine andere Religion einzuschreiben als die katholische? Ist es wahr, daß man den jüdischen und protestantischen Soldaten verbietet, den Leichenbegängnissen ihrer jüdischen oder protestantischen Verwandten anzuwohnen? Ist es wahr, daß die jüdischen und protestantischen Soldaten von den Almoseniers, die sie um jeden Preis bekehren wollen, fortwährend belästigt werden?" Amerika. Rew-Aork, im Mai. Allerorten bewährt das Judenthum seine Lebensfähigkeit, und auf den entferntesten Punkten der Erde pflanzt der Mosaismus das einst auf dem Sinai erhaltene Banner auf. Jetzt ist auch in Victoria, der neugegründeten Hauptstadt der englischen Colonie Britisch-Columbien — letztere bildet den südwestlichsten Theil des britischen Nordamerika — eine Synagoge errichtet worden. Von den etwa 5000 Einwohnern Bictoria's sind 100 Israeliten, die freilich nur au den hohen Feiertagen Gottesdienst halten, indem einer aus der Gemeinde als Chasau fungirt. Die kleine Gemeinde ist ohne Schochet und Mohel; und wenn die Dienste dieses letztern verlangt werden, so muß man ihn 90 deutsche Meilen weit aus Portland in Oregon (Bereinigte Staaten) herholen. — In Wilmi ngton (Nord- Carolina) ist eine neue Synagoge gebaut und deren Einweihung auf den 12. Mai festgesetzt worden.