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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-06-06 · Heft 23 (6.6.1876) · p. Seite 371

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 23 (6.6.1876)
Date
1876-06-06
Page
Seite 371 (sequence 9)
Language
German
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371 Die Regierung zu Königsberg hat nun in ihrer Bestätigung folgende Bedingung an mich gestellt: „Der an die evangelische Stadtschule zu Ortelsburg anzustellende jüdische Lehrer Grunwald ist verpflichtet, den, diese Schule besuchenden isral. Kindern den jüdischen Religionsunterricht zu ertheilen". Demnach hat der Rector dieser Schule bei der Aufstellung meines Stundenplanes, diese von der Regierung gestellte Bedingung berücksichtigen müssen, so daß die vier Religionsstunden, die ich wöchentlich den jüd. Kindern erlheile, in den Lectionsplan der Stadtschule ausgenommen sind, und dieser Unterrichrsgegenstand auch bei den Versetzungen in Betracht gezogen wird. Der Religionsunterricht wird innerhalb der Schulzeit in einem Clafsenzimmer der Stadtschule ertheilt. I. Grunwald. Creutzburg O/S., im Mai. (Privatmitth.) Seit dem 1. April c. wird auch hier der Religionsunterricht am Gymnasium ertheilt und von der Stadt dotirt. — Zugleich sehen wir mit größter Zuversicht den allseiligen Berbesierungen auf dem Gebiete der Schule, wie auch des Cultus entgegen, seitdem wir in der Person des Herrn Rector Landau (früher in Thorn) einen ebenso tüchtigen, bewährten Pädagogen, als einen in allen Zweigen der jüdischen Wiffenschaft bewanderten Rabbiner und trefflichen Kanzelredner gewonnen haben. Unsere nächsten Bestrebungen werden sich auf Errichtung der Simultanschule, wie auf Reform des Gottesdienstes richten. Buuzlau (Schlesien», 15. Mai. (Privatmittheil.) Auf meiner Studienreise durch Schlesien, hatte ich Gelegenheit in den bedeutenderen Städten dem jüdischen Gottesdienste beizuwohnen. Die jetzt von so vielen Gemeinden angebahnte zeitgemäße Richtung findet sich hier merklich ausgebildet; wir sehen die Schlesier sich über die engen Schranken erheben, welche eine starre Orthodoxie um den Gottesdienst gezogen. Der Gottesdienst soll auf Herz und Gemüth einwirken , die Seele erheben, uns unsere Gottähnlichkeit fühlen laffen. Fand ich das je in einem Gotteshause, so war es in Bunzlau. Der Leiter des Gottesdienstes ist der Cantor Herr M. T., der ihn in dieser Gestalt begründete und auch als Religionslehrer segensreich wirkt. In der Gemeinde findet dies vielen Anklang, und die Humanität ist ein Grundzug der Gemeinde. Daher kommt es, daß die Stellung der Juden in Bunzlau eine sehr angesehene ist; und die christlichen Mitbürger fördern und unterstützen selbst durch die That die Zwecke der Gemeinde. So steuert die Stadt zur Erbauung eines neuen Tempels die nicht unbedeutende Summe von 4500 Mark der Gemeinde bei; dem jüdischen Cantor ist die Communalsteuer erlaffen; für den jüdischen Religionsunterricht werden die Zimmer der städtischen Lehranstalten unentgelttich eingeräumt. Oesterreich-Ungarn. Prag-Smichow, im Mai. (Privatmitth.) Wollen Sie im Interesse des Judenthums folgenden Zeilen in Ihrem gesch. Blatte Raum geben. In einem Orte meines Bezirks liegt folgender Fall vor: Ein Jude ließ sich vor mehreren Jahren taufen, ehelichte eine Nichtjüdin, die ihm einen Sohn gebar, der, nebenbei gesagt, ebenfalls die Taufe empfing. Nach einer Zeit erkrankte der Barer, und als er sich dem Tode nahe sah, erklärte er seinen Rücktritt zum Judenthume und ordnete zugleich an, daß auch der Sohn in das Judenthum ausgenommen werden solle. Nach dem Tode des Vaters nahmen seine jüdischen Verwandten den Knaben zu sich, meldeten bei der politischen Behörde seinen Uebertritt zum Judenthume an und erzogen ihn jüdisch, versäumten aber bis heute, die Beschneidung an ihm vollziehen zu lassen. Nun wird der Knabe bald das dreizehnte Jahr zurückgelegt haben, und da wollen ihn die Verwandten nach jüdischem Brauche zur Thora anrufen laffen. Da aber — nach Mischna, Kidduschin 661», Gemara 68 a, Jebamoth 23 a und Jerusch. Kidduschin. Abschn. 3, Halacha 15, codificirt Maimuni, Hilchoth Jffure Biah, Abschn. 15, Hal. 4, Abschn. 12, H. 7 und Hilchoth Jibbum, Abschn. 1, H. 4, ebenso Eben Haeser § S — der Sohn einer Nichtjüdin als Nichtjude und bei feinem Eintritt in's Judenthum als gewöhnlicher Proselyt zu betrachten ist, ein Proselyt aber — nach Jebamoth 46 0, noch deutlicher und entschiedener Jerusch. Kidduschin, Abschn. 3, Hal. 15, codificirt Maimuni, Jffur Biah 13, 6, Jore Dea, $ 268 — ohne vorhergegangene Beschneidung nicht in's Judenthum ausgenommen werden darf: so habe ich entschieden, daß der Knabe zu keiner religiösen Function zuzulassen sei, so lange er nicht beschnitten ist. Ich sehe mich veranlaßt, diese meine Entscheidung hiermit der Oeffentlichkeit zur allgemeinen Begutachtung vorzulegen. Rabbiner vr. Samuel Back. Lemberg, 20. Mai. Folgender Vorgang dient zur Charakreristik: Im Wohngebäude des Belzer Rabbi, welcher schon seit Jahr und Tag zahlreichen Hilfesuchenden in ihrer Bedrängniß und Noch mit seinem „auf göttlicher Inspiration beruhenden" Rath beisteht und hierdurch dem Neu-Sandecer, sowie dem Sadogoraer Wunderrabbi eine erfolgreiche und selbstverständlich auch einträgliche Concurrenz bietet, wurde in' der Nacht vom 17. auf den 18. d. M. ein äußerst verwegener Einbruchsdiebstahl verübt. Aus einer im „Raritätenschrank" wohlverwahrten und mit verschiedenen „Sicherheitsschlössern" versehenen Easette wurde eine große Anzahl werthvoller Antiquitäten, seltener Edelsteine und anderer Kostbarkeiten, die beiläufig einen Werth von 12,000 ft. repräsentirten, entwendet; außerdem bemächtigten sich die Einbrecher auch mehrerer kostbarer Thorarollen und einer prachtvollen Silberschatulle, die zahlreiche Münzen von beinahe unschätzbarem archäologischen Werthe enthielt. Die auf die erstattete Anzeige seitens der Sicherheitsbehörde gepflogenen Recherchen blieben, Dank einem Zufalle, nicht lange erfolglos. In der bei Lemberg gelegenen Ortschaft Knlikow wurden nämlich gestern die Thäler 23

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