Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-06-06 · Heft 23 (6.6.1876) · p. Seite 367

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 23 (6.6.1876)
Date
1876-06-06
Page
Seite 367 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227093--34502-3304386
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

367 alle die hohlen Phrasen und Sophistereien, wie Wachs vor der Sonne. Man kann sagen, wenn Lasker sein Gesetz auch durchgesetzt, so hat er doch durch diese Rede Sybel's eine volle Niederlage erlitten. Zunächst ergreift das Wort in der allgemeinen Discussion Berger. Derselbe bittet die Regierung, die Emanation des gegenwärtigen Gesetzes zu benutzen, um die früheren Verordnungen zu prüfen, ob sie mit dem vorliegenden Gesetz im Einklang stehen, und soweit dies nicht der Fall ist, dieselben aufzuheben. Veranlassung hierzu gebe ihm eine jüngst ergangene Verfügung der Kölner Regierung, der zufolge auch Juden zu einer Collecte für die Studirenven der Theologie der Universität Bonn heranzuziehen sind. Regierungs-Commifsar Geh. Rath Beinert erklärt, diese Bitte behufs Kenntnißnahme dem Cultusminifier unterbreiten zu wollen. Dr. v. Sybel: Ich bedaure, daß die Berathung des vorliegenden Gesetzes in so raschem Tempo vorgenommen worden ist. Der über die Petitionen erstattete Bericht hat sich auf die ziffermäßige Anführung beschränkt, daß 72 Petitionen für und 14 gegen das Gesetz eingegangen sind. Es wurde aber nicht angeführt, was mir doch in jeder Weise erheblich geschienen hätte, daß unter den letzteren sich befänden: eine Eingabe des Vorstandes der hiesigen 36,000 Seelen zählenden Synagogengemeinde, eine fast gleichlautende Eingabe der wichtigen Frankfurter und Trierer Gemeinde, so wie die mit einer Denkschrift begleitete Resolution des letzten deutsch-israelitischen Gemeindetages, eines Verbandes von nicht weniger als 139 deutschen Judengemeinden, wovon der weit überwiegende Theil Preußen angehört. Sie sehen also aus diesen Zahlen, welch erhebliches Gewicht nach Zahl und Stellung der Bittsteller riese Petitionen gegen das Gesetz gehabt haben, und ich muß schon nach diesen einfachen Daten die Behauptung des Herrn Abg. Dr. Röckerath, daß die große Mehrzahl der preußischen Juden für dieses Gesetz enthusiasmirt fei, als entschieden unbegründet zurückweisen. Der Gemeindetag erkannte in der von Einzelnen angestrebten Berechtigung, aus dem Gemeindeverband der Juden auszuscheiden, ohne aus dem Judenthum auszutreten, eine Verletzung der Gleichberechtigung der Confessionen, und erklärte zugleich die Ansicht, es könne zwischen den verschiedenen Confessionen innerhalb des Judenthums ein Gegensatz bestehen, für durchaus irrig. Es sind das dieselben Sätze, nach welchen ich die Unnöthigkeit und Schädlichkeit der 1) Wenn die Anzahl der Petttionen gegen den Gesetzentwurf diesmal verhältnißmäßig so gering ist, so darf nicht vergessen werden, daß in den früheren Stadien dieser Angelegenheit eine sehr große Anzahl von Petitionen für die Erhaltung der Beitragspflicht eingegangen war und in der Pelitionscommifsion keine Berücksichtigung gesunden, so daß man der Einsendung von Petitionen eine Bedeutung beizulegen, langst aufgehört hat. Bon den Petitionen zu Gunsten des Gesetzes rührte die Mehrzahl nur von einzelnen Personen her. Redact. Vorlage darzuthun versucht habe. Nachdem das hohe Haus es abgelehnt hat, den Evangelischen den Austritt aus der Parochie zu gestatten ohne den Austritt aus der Kirche, nachdem ganz dasielbe Recht auch auf der katholischen Seite existirl, würde die Zuertheilung der Befugniß des Austritts aus der Synagogengemeinde ohne den Austritt aus der Kirche eine Verletzung der Parität sein. Es würde diese Maßregel ein Privilegium auf der jüdischen Seite darstellen, welches von jenen großen Organen der jüdischen Genosienschaft ausdrücklich als ein privilegium oiliosmn ei periuciosum bezeichnet ist. Mein Herr College Lasker hat mir eindringlich vorgehalten, daß es mir nicht zukomme, mich in die bisherige jüdische Theologie zu vertiefen, um daraus den Satz herzuleiten, es könne auf jüdischem Gebiete eine Bildung verschiedener Confessionen überhaupt nicht stattfinden. M. H.! Ich habe schon hervorgehoben, daß ich einen derartigen Satz nicht ausgesprochen habe, ich begnüge mich mit dem Factum, daß die einzige Differenz sich beschränkt auf gewisse Neuerungen im jüdischen Cultus; da Niemand gezwungen ist, diese Aenverunzen mitzumachen, so handelt es sich hier nur um die Geldfrage, deren Schlichtung die Organe des Judenthums in derselben Weise besprechen, wie ich das früher gelhan habe. Der Abg. Dr. Lasker hat freilich gesagt, die Geldfrage sei ein untergeordnetes Moment, und der Abg. Röckerath hat ihm darin beigestimmt, daß es sich hier um die Dissidenten 'handle, welche einen gewiffen Zwang darin fänden, daß sie Geld für eine von ihnen verabscheute Art des Gottesdienstes zahlen sollen. Nun, m. H., hier tritt gerade die Schlechtigkeit der von Dissidenten vertretenen Sache zu Tage; was ist ras für eine Gesinnung, welche unverhohlen erklärt, daß sie mit denen jede Gemeinschaft bricht und verabscheut, welche nicht ihrer Meinung sind? M. H.l Sind Sie in der That der Meinung, daß es der gesetzgeberischen Gewalt des preußischen Startes gezieme, derartige Gesinnung durch Gesetz förmlich zu sanctioniren? Ich glaube, daß hierin die jüdischen Dissidenten, welche nach Aussage des Dr. Kosch 'gerade die ultraorthodoxen sind, einen sehr wackeren Vertheidiger in Herrn Röckerath gefunden haben, denn, m. H., das ist mir vollkommen klar, er findet bei dieser Gesinnung der Dissidenten die eigne vollkommen wieder; ihm ist alles antipathisch, was irgend auf einem Kirchengebiete, sei es jüdisch oder christlich, das ihm so verhaßte Wort Reform hervorlreten läßt. Ihm erscheint ebenso wie den jüdischen Dissidenten die Synagoge durch die Milbenutzung der Reformer, die katholische Kirche durch die Mitbenutzung der Altkatholiken entweiht. Daß er also für dieses Gesetz stimmt, ist mir erklärlich, ich muß aber meinem verehrten Freunde Lasker zu dieser Bundesgenoffenschast aufrichtig condoliren; ich glaube, ihn muthet die Forderung des Abg. Röckerath an, daß den Dissidenten auch noch dauernd ein Antheil am Kirchhof zusiehe, denn, fährt er fort, wenn nun zufällig an demselben Ort nicht ein zweiter consessionsloser Kirchhof besteht? Nun, m. H., wo soll man dann mit den Judenleichen hin? 'Ruf links: Auf den Communal-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.