Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1876)
- Date
- 1876-06-06
- Page
- Seite 365 (sequence 3)
- Language
- German
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365 Jahre 1847 haben sich die Judenzemeinden sehr gut befunden,'', bevor der Zwang hineinkam, und der Separatismus hat seitdem nicht in dem Maße zugenommen, wie es den Anschein haben mußte, daß er zunehmen würde. Ich weise hin auf die Opferwilligkeit und Leistungsfähigkeit der Gemeinde und einzelner Juden. Ich erinnere darau, daß gegenwärtig da^ wo eine größere Zahl von Juden aus der Gemeinde ausgetreten ist und eine besondere Gemeinde gebildet hat, sie doppelte Beiträge bezahlt und, wie man weiß, sehr bereitwillig. (??) Ich weise ferner darauf hin, daß sie über ihre Pflicht hin sich zu großen Opfern entschloffen haben, Krankenhäuser, Armenpflege und eigene Schulen unterhalten, was sonst die Communen oder der Staat leisten müßte. Die fünf in Danzig existirenven Judengemeinden sind nicht nach dem Gesetz von 1847 constituirt, man hat dort von vornherein gegen dieses Gesetz protestirt, weil es der inzwischen eingetretenen Verfassung zuwider war. Die Regierung hat darauf verzichtet, irgend welche Maßregeln dagegen zu ergreifen, etwa Zwang einieten zu lassen, und ich kann versichern, es sind mir nur zwei Fälle in den langen Jahren bekannt, daß Jemand aus einer Gemeinde ausgetreten wäre, und auch da nur wegen einer Differenz bei Steuer-Reclamationen; in dem einen Falle erfolgte sogar noch der Rücktritt zur Gemeinde. Sie sehen, es bedarf keines Zwanges, ich glaube auch, die Sache wird friedlich verlaufen; Einzelne werden vielleicht auslreten, aber von Maffenaustritt, der den Bestand der Gemeinde gefährden könnte, wird keine Rede sein. Ich glaube allerdings, daß die Gemeinden vielleicht ihr Ziel etwas kürzer werden stecken muffen, daß sie vielleicht verzichten müffen, ein Krankenhaus zu halten oder die Armenpflege auszuuben, sondern sie den Communen überlasten muffen; sie werden keine Schulen halten können, man mag dies den Vereinen und Stiftungen Lberlaffen. Ich betrachte dies als 6) Es ist merkwürdig, mit welcher Leichtfertigkeit sich die Redner auf der Tribüne des Abgeordnetenhauses bisweilen ohne alle Sachkenntniß auslaffen, und flößt dies kein großes Vertrauen auch für andere Gebiete ein, welche der allgemeinen Kenntniß fernliegen. Die süd. Gemeinden in jenen obengenannten älteren Provinzen befanden sich vor 1847 meist im größten Verfall. Sie vegetirten nur, und da, wo sich etwas Leben regle, waren die heftigsten Streitigkeiten an der Tagesordnung. So z. B. hat vr. Honigmann in Breslau eine sorgfältige Vergleichung der Zustände in der Gemeinde Breslau vor und nach dem Gesetze von 1847 «soweit dies die Gemeindeverfaffung betrifft), geliefert, und selbst statistisch die Belege gegeben, wie verfallen alle Institute dieser Gemeinde gewesen, und welcher Aufschwung, verbunden mit Herstellung vollständigen Friedens, durch die Gemeindeverfaffung von 1847 für sie alle bewirkt wurde. Wir machen Herrn Hirsch keinen Vorwurf daraus, daß er von Liesen Dingen keine Kenntniß hat; aber Laß er ohne solche darüber abzusprechen wagt, ist stark. Wenn er in dieser seiner Jungfernrede solche Unrichtigkeiten sich erlaubt, so erregt seine Laufbahn als Abgeordneter keine großen Hoffnungen. Revaction. ein Uebel, das nicht früh genung beseitigt werden kann.'« M. H., ich glaube, Ihnen mit gutem Gewissen den $ 1 zur Annahme empfehlen zu können, muß aber dem Amendement des Collegen Marburg entgegentreten. Ich möchte so weit als möglich gehen, damit nicht Jemand frivoler Weise auslreten kann; ich möchte auch, daß die Einheit der Gemeinde möglichst gewahrt werde,s) wenn nicht die religiösen Bedenken des einen Theils den Institutionen der Gesammtgemeinde widerstreben. Ich schließe, m. H., und empfehle Ihnen die Annahme des § 1. Die Discusfion wird geschloffen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Sybel abgelehnt und 8 1 unverändert beibe- 8 2 wird debattenlos genehmigt. § 3 wird in folgender Faffung angenommen: Der Aufnahme der Austrittserklärung muß ein hierauf gerichteter Antrag vorängehen. Derselbe «st durch den Richter dem Vorstände der betreffenden Synagogengemeinde ohne Verzug bekannt zu machen. Die Aufnahme der Austrittserklärung findet nicht vor Ablauf von vier Wochen und spätestens innerhalb sechs Wochen nach Eingang des Antrages zu gerichtlichem Protccolle statt. Abschrift des Protocolls ist dem Vorstände der Synazogengemeinde zuzustellen. Eine Bescheinigung des Austritts ist dem Ausgetretenen auf Verlangen zu ertheilen. 4 und 5 ergeben keine Debatte. 8 6 lautet: Die Austrittserklärung bewirkt, daß der Ausgetretene 1) an den Rechten, welche den Mitgliedern der Synagogengemeinde als solchen zuftehen, mit Einschluß des Rechts der Mitbenutzung des Begrabnißplatzes der Synagogengemeinde, vom Tage der Erklärung ab nicht mehr Theil zu nehmen hat, und 2) zu Leistungen, welche auf der persönlichen Angehörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen oder welche hinsichtlich der dieselbe beaufsichtigenden Beamten durch Gesetz und Verwaltungsvorschrift allgemein den Juden eines bestimmten Bezirkes auferlegt sind, vom Schluffe des auf die Austtittserklärung folgenden Kalenderjahres ab nicht mehr verpflichtet wird. Der Ausgetretene hat jedoch zu folgenden Lasten der Synagogengemeinde für die dabei 7) Herr Hirsch hält die jüdische Armenpflege, Krankenhäuser und Schulen für ein schnell zu beseitigendes Uebel. 'Run, in Preußen liegt die Armenpflege auch der Juden den Communen ob. Dennoch fühlen sich die Juden verpflichtet, für ihre Armen noch außerdem zu sorgen, weil eben die Communen nicht im Stande sind, den Bedürfnissen der Armen vollständig zu genügen; es geschieht dies auch seitens der anderen Confessionen. Die Wohlthätigkeit ohne die religiöse Anregung ist im Ganzen stets nur dürftig. Ueber die jüv. Schulen und Krankenhäuser wollen wir mit Herrn Hirsch nicht discutiren. Wir wollen nur constatiren, daß er selbst von seinem Gesetze den Untergang der jüd. Armenpflege, Schulen und Krankenhäuser erwartet. R e d a c t. Si Der Mann will das Gesetz, aber auch die Einheit der Gemeinde und die Vermeidung des frivolen Austritts — das heißt Logik! Herr Hirsch scheint zum Gesetzgeber wie gemacht! Redact. 23*