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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-30 · Heft 22 (30.5.1876) · p. Seite 359

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 22 (30.5.1876)
Date
1876-05-30
Page
Seite 359 (sequence 13)
Language
German
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359 großen Ideen, wenn man sie als „eingeborene" betrachtet, nicht so zu verstehen, als ob sie als Begriffe von selbst schon im Geiste vorhanden seien. Vielmehr erachten wir, daß sie als nothwendige Folgerungen aus den Gesetzen der menschlichen Seele anzusehen sind. Bon der Wirkung auf die Ursache zu schließen ist das Gesetz des menschlichen Geistes, und aus diesem folgt in Nothwendigkeit die Frage nach der ersten Ursache aller Ursachen, aller Wirkungen — die Vorstellung von Gott. Es ist ferner ein Gesetz, daß LaS Selbstbewußtsein sein Nichtsein nicht zu begreifen vermag, daher selbst den Schlaf nicht erkennt und den Faden seiner Thätizkeit ununterbrochen fortspinnt, deshalb auch die Vergangenheit nur im Zusammenhänge mit sich begreift und die Zukunft nur im Berhältniß zu sich selbst versteht. Dieses Gesetz crgiebt von selbst den Bestand des Selbstbewußtseins auch nach dem Tode, die Unsterblichkeit. Man kann also diese Ideen nur insofern „eingeboren" nennen, als sie nach dem eigenen Gesetze in der Seele entstehen müssen. Die Gegner, welche schließlich doch die allgemeine Verbreitung der Unsterblichkeitslehre, diesen Konsensus omnium gentium **l lemporum, nicht leugnen konnten, mußten nach einem anderen Ursprung derselben suchen, und verfielen auf den Traum. Ein Häuptling ist gestorben; sein Körper ist starr und steif; aber man träumt von ihm, als ob er noch sich bewegte, spräche, handelte; so muß er da sein, ein weiteres Leben führen — und die Unsterblichkeitslehre ist da! Man muß gestehen, dies ist selbst Träumerei, und doch hingen ernste, scharfdenkende Männer ihr an. So besangen macht das Streben, einen Ausweg zu finden, wenn man den einfachen, natürlichen aber gegebenen durchaus verschmäht. Sah man denn nicht am anderen Morgen den Leib des Häuptlings noch so steif und starr wie am vorigen Tage? Träumte man nicht von zahllosen Dingen und Situationen, von welchen man sich bald überzeugte, daß sie doch nicht vorhanden? Herr Garrau sagt einfach und schlagend: „Noch mehr, zugegeben daß im Beginn das Menschengeschlecht in seiner Unwissenheit den Träumen einen unbedingten Glauben geschenkt habe, so hätten doch die Forsschritte der Erfahrung, des Wissens ihn allmälig abgeschwächr und zerstört: der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele würde so nach und nach verschwunden, und langst nicht mehr davon die Rede sein. Wenn daher der Mensch noch heute bei rem Gedanken beharrt, daß er nicht ganz sterbe, so muß in dieser Hoffnung etwas ganz Anderes liegen als eine Illusion der Wilden — er hat sie aus den lebendigen Quellen feines Selbstbewußtseins, in dem unfehlbaren Gefühl geschöpft, welcher er von seiner eigenen Persönlichkeit hat." Wir fügen noch hinzu. Wenn jene Wilden den Gedanken eines zukünftigen Lebens aus dem Traume geschöpft haben sollen: so mußten sie doch schon damals die Vorstellung haben, daß der Mensch außer diesem Körper noch Etwas sei, ras für sich bestehen könne und fortbestehe, ja daß dies das eigentliche Wesen des Menschen sei — sie mußten also Körper und Seele unterscheiden, welche im Leben auf Erden eng und harmonisch miteinander verbunden seien, im Tode sich trennten, so daß der Körper verwest, die Seele fortbesteht. Ohne diese Erkenntniß hätten sie selbst vermittelst des Traumes den Gedanken eines Fortlebens nicht fassen können. Halten sie aber schon jene Erkenntniß, so waren sie bereits an der Quelle der UnsterblichkeitSlehre selbst und brauchten den Traum nicht als Hülfsmitrel. Die Gegner haben also nur einen Umweg gemacht, um an demselben Ausgangspunkte anzulangen. Es versteht sich, daß, wenn vom Ursprung der Unfierblichkeitslehre die Rede ist, auch jenes Schattenreich besprochen wird, welches bei den kindlichen Völkern den Glauben an die Unsterblichkeit ausgemacht haben soll. Die Verstorbenen sollten in der Vorstellung jener kindlichen Zeit als „Schatten" fortgelebt haben. Man beruft sich dabei vorzugsweise auf die Schilderung, welche Homer vom Besuche der Unterwelt durch Odysseus giebt. Wir haben ries an einem anderen Orte widerlegt. So wenig wie man dem Dichter eine geschichtlich treue Darstellung der Ereignisse zuschreibt, ebenso wenig kann man behaupten, daß, wenn er große ausführliche poetische Gemälde bringt, er nur die Vorstellung des Volkes und seiner Zeit ausmalt, vielmehr läßt er auch hier seiner schöpferischen Phantasie die Zügel schießen. Homer spricht auch vom dem Gerichte, welches die Seele jedes Verstorbenen erwarte und mit unerbittlicher Strenge die Strafe für den Bösewicht bestimmt. Nun, so gescheit ist auch der älteste Mensch gewesen, um zu wissen, daß man einem „Schatten" nichts anthun kann. Die ganze Vorstellung eines schattenhaften Bildes des Verstorbenen kommt einfach daher, daß der Mensch sich eine Individualität, so lange die Abstractionskraft des Geistes noch nicht entwickelt ist, nicht ohne ein leibliches Bild vorstellen kann, welches nun für einen Verstorbenen nicht mit dem verwesenden Leibe ausgefüllt sein konnte, aber die Umrisse seiner ehemaligen leiblichen Gestaltung annehmen mußte. Die Vorstellung des „Schattens" war also nur die äußerliche, welche die von dem wirklichen Fortleben der Seele bedingte noch ausschloß. Nachtrag. Auö dem Nafsauischeu, 14. Mai. Schon seit Wochen ist unsere ganze Umgegend durch eine Jnjurienklage um der bei diesem Processe betheiligten Persönlichkeiten willen in die erregteste Spannung versetzt worben. Der Pfarrer und Schulinspector Bode von Ruppertshofen hatte nämlich während einer Fahrt von St. Goarshausen nach Bogel seinen Reisegesellschafler im Postwagen, dek, Nastatter Bürger Salomon Oppenheimer, mit den beleidigendsten Worten angeredet; dann suchte er ihn zum Christenthum zu bekehren, indem er ihm die Zukunft, nämlich „als Jude zu sterben", sehr schwarz ausmalte. Der durch eine solche Aeußerung schwer gekränkte Mann reichte alsbald beim königl. Amtsgericht zu Nastätten eine Klage auf Ehrenkränkung

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