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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-30 · Heft 22 (30.5.1876) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 22 (30.5.1876)
Date
1876-05-30
Page
Seite 355 (sequence 9)
Language
German
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355 Fälle gestattet wird, daß die durch den Tod des israel. Lehrers erledigte Stelle wieder mit einem Israeliten besetzt werde. Allein sobald ein Israelit an einer cons. gemischten Schule Anstellung erhalten, ist letztere res fpecisifch christlichen Charakters entkleidet und bedarf es eben nur rer unausgesetzten Agitation der betreffenden Gemeinden, um recht viele solcher Ausnahmsanstellungen zu erwirken und dadurch aus diesen Halbheiten und unklaren Zuständen herauszukommen. Bezüglich der Frage der Zulässigkeit eines Abzugsgeldes beim Hinwegzuge aus einer israel. Cultusgemeince ist aus Anlaß einer deßfallstgen Berufung (vermutlich betrifft es den in Nr. i:; d. A. Z. v. I. erwähnten Fall) am 19. April 1876 eine Entschließung detz Cultusministeriums an die kgl. Regierung in Ansbach ergangen, in welcher folgende für die Cultusgemeinden Bayerns principiell wichtige Stelle sich befindet. Die Berechtigung der israel. Cultusgemeinden zur statutarischen Einführung sogenannter Abzugsgelder und ähnlicher Auflagen gründet sich auf den Umstand, daß die Religionsgesellschaft der Israeliten in ' Bayern verfaffungsmäßig eine Privalkirchengefellschaft bildet und derselben als solcher die Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten, wie eie Aufbringung der zur Aufrechierhaltung des Cultus und der Cultuseinrichtungen erforderlichen Mittel überlasten ist. Der Einwand, daß die Erhebung solcher Abzugsgelder im Widerspruche stehe mit Bestimmungen des § 1 des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom l. November 1867 kann nicht als begründet erachtet werden, da israel. Gemeinden, welche durch Majoritätsbeschlüste Auflage zum Zwecke der Bestreitung ihrer Cultusbedürfniste einführen, nicht als Obrigkeiten im Sinne des Freizügigkeilsgesetzes aufgefaßt werden können. Im Anfchtuffe zu der in Nr. 19 der A. Z. d. I. geschehenen Erwähnung der Stiftung eines Stipendiums des verstorbenen Arztes Herrn vr. Hollstem hier für jüd. Sludirende und der event. Theilnahme auch nichtjüdischer berichte schließlich, daß der kürzlich verstorbene Privatier Herr Ifaac Apfelbaum hier, der hiesigen Cultusgemeinde 17,142 Mark 86 Pf. zu einer Brautstiftung testaulentarisch vermacht hat. Oesterreich - Ungarn. Pest, im Mai. (Privatmitth.) In einer so großen Gemeinde, wie Pest geworden, nimmt Alles einen Maßstab an, mit welchem gleiche Anstalten in allen anderen Gemeinden gar nicht zu mesien sind. So giebt uns der Bericht der Chewra- Kadischa aühier für das Jahr 1875 den Ausweis, daß die ordentlichen Einnahmen sich aus 69,648 fl., die Ausgaben auf 67,781 fl. bezifferten, also mit einem Ueberschuß von 1866 fl. abschließen. Die Chewra unterhalt ein Siechenhaus, welches jetzt 2l Stiftlinge befaßt, und 7746 fl. im vorigen Jahre kostete (also durchschnittlich 320 fl. p. Kopf». Die eigenen Einnahmen dieses Hauses betrugen 4268 fl., so daß die Chewra 347 7 fl. aus chren Mitteln zufchießen mußte. Die Unterstützung armer Kranken und sonstiger Hausarmen erforderte 9285 fl., sowie auch die Chewra zur Erhaltung des israelitischen Spitales 9968 st. beitrug. Bon 1329 Sterbesäüen wurden 771 Verstorbene auf Kesten der Chewra beerdigt, wofür 9444 fl. zu verausgaben waren. 52 Mitglieder der Chewra verstärken im vorigen Jahre. Ein Verein von so großen Dimensionen kann seine segensreichen Zwecke nur durch zwei Mittel erfüllen, einerseits durch eine entsprechende Organisation, andererseits durch eine energische, mit Selbstaufopferung vollbrachte Leitung. Uno beides kann man unsrer Chewra nachrühmen. Sie hat erst im Jahre 1874 neue statutarische Bestimmungen getroffen, welche sich durchaus bewährt haben, und ihre Borsteher machen sich ihre Aufgabe durchaus nicht leicht. So besuchen sie persönlich die Armen, bevor sic ihnen eine Unterstützung bewilligen, um sich von ihrer Bedürftigkeit zu überzeugen. Einem solchen Institute bringt zwar eie Ungunst der Zcitverhältniffe eine Vermehrung der Anforderungen, aber Gott sei Dank keine Verminderung der Mittel. So erhielt das Siechenhaus fttzl wieder 10,000 st. aus dem Legate des Herrn W. v. SchoSberger. Linz (an der Donau), 16. Mai. Heute Bormittag fand hier die feierliche Grundsteinlegung des israelitischen Gotteshauses in der Bethlehemstraße im Beisein des Statthalters Baron Wiedenseld, des Bürgermeisters Dr. Wifer, mehrerer Gemeinderäthe und vieler Honorationen statt. Frankreich. Paris, 15. Mai. (Privatmitth.) Der gegenwärtige Municipalrath von Paris, in seiner Mehrheit aus Raticalen bestehend, hat, wie auch die deutschen Zeitungen berichteten, beschlcffen, allen Wohlthärigkeitsanstalten, welche unter geistlichem Cinflusie stehen, die städtischen Subventionen zu streichen. Es ist nicht unsre Sache, diese Maßregel zu kritistren. Es ist gewiß, daß die wohlthatigen Anstalten, wenn sie von Priestern geleitet werden, bisweilen allein zum Vortheil der Strenggläubigen und solcher, die sich kirchlich benehmen, verwendet werden. Aber ebenso gewiß ist es, daß im großen Ganzen die Wohlthärigkeit ohne die lebhafte religiöse Empfindung außerordentlichen Schaden leiden würde. Bei uns Juden nun stand diese ganz besonders zu allen Zeiten unter dem Einfluß der Religion, wie dies bereits im mosaischen Gesetze zum Ausdrucke kommt. Dagegen hat sich ein priesterlicher oder rabbinischer Einfluß bei unsren Wohlthätigkeitseinrichlungen niemals geltend gemacht, außer daß die Rabbinen stets die Mitglieder ihrer Gemeinden zu wohlthatigen Werken anfeuerlen. Die Vereine und Anstalten standen stets allein unter Verwaltung von sogenannten Laien. Der Segen hiervon hat sich gerade in unsrer Zeit sehr bewährt, denn sowohl unter den Spendern als auch unter den Unterstützten wurde und wird niemals darnach gefragt, ob sie orthodoxen oder reformistischen

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