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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-30 · Heft 22 (30.5.1876) · p. Seite 353

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 22 (30.5.1876)
Date
1876-05-30
Page
Seite 353 (sequence 7)
Language
German
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das Judemhum Sympathie verdient, um Gefahren abzuwenden. Aber ich behaupte, daß die Kraft des Judenthums nicht geringer ist als die irgend eines andern lebendigen Religionsbekenntnisses. Und wie die Juden durch Jahrtausende dargethan haben, daß sie sich in einer Gemeinschaft zu erhalten gewußt haben, trotz der Anfeindungen von außen her, so vertraue ich ganz der Zukunft, daß sie eben so sicher halten werden an ihrer Lehre und Gemeinschaft, selbst wenn der Staat ihnen nicht das Privilegium des Zwanges und Druckes giebt, daß solche den Gemeinden zugehören müsien, welche ihrem innersten Wesen nach und aus Gewisiensbedenken streben, aus derselben herauszukommen. M. H.! Weshalb ich nicht allein aus allgemeiner Analogie, sondern im Änteresie des Judenthums für dieses Gesetz so außerordentlich eintrere, ist, daß ich den Zustand umändern möchte, in welchem fämmtliche jüdische Bewohner derselben Gemeinde verpflichtet sind, der Gemeinde zuzugehören, gleichviel ob die heftigsten Streitigkeiten in Bezug auf die heiligsten Dinge sich daraus entwickeln. M. H.! Das nenne ich Herabdrückung des idealen Standpunktes, wenn man lediglich, um einen gewisien Geldzuschuß zwangsweise zu erhallen, sich nichts daraus macht, ob über die intimsten Gewissenssragen Unreinheit der Gesinnung getragen wird an die Stelle, wo allein Reinheit der Gesinnung walten sollte. Diese glaube ich, wird durch dieses Gesetz befördert; übrigens wird der praktische Erfolg doch wohl nicht ras Auseinanderlaufen sein. Eine Veränderung wird vielleicht vergehen, es werden die einzelnen Gemeinden und Personen nicht mehr mit derselben Leichtigkeit zu Reformern sich auswerfen und einen gewissen Gottesdienst den Gemeinden aufzwingen, dem viele Mitglieder nicht beiwohnen wollen.-') M. H.l Wir haben ja so viele Religionsbekenntnisie in Preußen, die diesen staatlichen Zwang nicht genießen. Ich nenne die Mennoniten; hier beruht Alles aus Freiwilligkeit. Haben Sie nun gehört, daß diese Gemeinden auseinanderlaufen? Im Gegentheil, sie halten um so fester zusammen, kein staatlicher Zwang führt sie so innerlich zusammen, eben so eine ganze Anzahl sonstiger Confessionsbekenner. Warum sollen die Juden gerade diese Gemeinschaft haben? -'/ Haben Sie es ihnen abgemerkt, daß sie kühl oder gleichgültig sind gegen ihre Religion? Vielleicht giebt es keine Religion, die so viele Märtyrer abgegeben hat als gerade die Juden unter Aufopferung ihrer weltlichen Jnteresien; denn, m. H., sie haben nicht einmal oen Trost gehabt, daß ihr Martyrerthum belohnt worden wäre mit äußerer Anerkennung ihres Muthes, sondern sie haben zum Schaden kommen lassen. Er sieht nicht, daß er unsren Gegnern ein halbes Zugeständniß macht. Redact. 22) Ist das eines Gesetzgebers würdig, sich auf ein „wird doch wohl nicht" zu berufen, wenn er die Folgen seines Gesetzes erwägt? Redact. 23) Diesen Satz des Herrn Laster werden wir ein anderes Mal besonders beleuchten. Er hat hiermit endlich den Grund seines Verhaltens kundgegeben, die Feindschaft gegen die Reformen des Gottesdienstes. Redact. und Verlust ihres Lebens Spott und Hohn davon getragen, und doch haben sie sich überall bewahrt. Meinen Sie in der That diese paar Thaler, die Ihnen der Abz. v. Sybel retten will, werden für die Gemeinden ein mächtigeres Band fein?'-*) M. H., ich halte diese Bertheivigung für eine wohlwollende und dankenSwerthe, aber für keinen Grund, rer in Wahrheit Gerechtigkeit der Lebenskraft des jüdischen Glaubens zu Theil werden läßt, wie ich nach meiner Auffassung das lhue. M. H., zur Geschäftsbehandlung habe ich nur ein paar Worte zu sagen. Natürlich will ich die aufmerksamste Behandlung des Gegenstandes, aber die Verweisung in eine Commission ist für riese Session gleich einer verhüllten Ablehnung des Antrages. «Ruse: O nein!« M. H., die Geschäfte liegen danach; am Donnerstag über acht Tage werden wir vor den Ferien noch die Geschäfte hier führen, und nach den Ferien, glaube ich, werden wir im Wesentlichen als eine Ausgleichsgesellschaft bei den etwaigen Widersprüchen des Herrenhauses hier zusammentreten. Ich meine, rer Unterschied zwischen dem Anträge des Herrn v. Sybel und dem Anträge der Negierung sei so kenntlich, daß man dazu eine commissionelle Untersuchung nicht mehr braucht; dagegen würde ich, wenn die Forderung austritt, heute nicht die zweite Lesung vorzunehmen, um in der Zwischenzeit allen denjenigen, die ein wesentliches Amendirungsinteresse haben, Gelegenheit zu geben, zusammen zu berarhen, nicht widersprechen, denn ich wünsche dieses Gesetz nicht etwa im Sturm zu nehmen, sondern es soll nach allen Seiten hin erwogen werden. -r<) Wird der Gegenstand abgefetzt, so werden Sie volle Erwägung eintreten lassen 24) Wir möchten die Logik des Herrn Laster befragen, ob es keinen Unterschied ausmacht, die Beilragspflicht zu haben und zu verlieren, oder aber sie nicht besessen zu haben? Im ersteren Falle war die Organisation daraus gebaut, im letzteren nicht. Redact. 25) Der für das Ideale schwärmende Lasker erscheint hier alles Idealen baar. Hat er denn keine Empfindung davon, wie das Gefühl der Zusammengehörigkeit in einer Gemeinde moralisch wirkt, wie demoralisirend hingegen, wenn zwei oder mehrere Gemeinden nebeneinander bestehen, die sich um ihre Mitglieder in den Haaren liegen, die sich gegenseitig befeinden und mißachten? Bekanntlich ist der Haß, den in Zwist gerathene Brüder hegen, schlimmer als jeder andere. Lasker brüstet sich Herrn v. Sybel gegenüber, das dieser den Gemeinden nur ein paar Thaler retten wolle — während Sybel einsieht, daß die Zersplitterung dieses kleinen Häufleins dasselbe ganz kraftunv hülflos machen würde, wahrend Lasker von dem moralischen Werthe eines gemeindlichen Verbandes keine Ahnung hat. Rein! Lasker will den Gemeinden die paar Thaler nehmen unv zugleich die religiössittliche Festigung, die in den ersteren liegt. Redact. 2tz) Was hilft dies „wünschen", wenn man das Gegentheil lhut. Die commissarische Behandlung würde den Gegenstand auch im Detail zur Reise gebracht haben, und die Folgen, wenn dieses Gesetz noch ein Jahr hätte auf sich warten lassen, wären wahrlich nicht so schwer gewesen, wie ein „im Sturm" gemachtes I Gesetz haben kann. Redact.

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