Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1876)
- Date
- 1876-05-30
- Page
- Seite 350 (sequence 4)
- Language
- German
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350 heben. Dieser Antrag ist übereinstimmend mit dem des Rabbiners Philippson, eines Mannes von hervorragender Stellung in der jüdischen Literatur, der mit der größten Bestimmtheit die völlige Auflösung und Zerrüttung aller jüd. Communalverhältniffe für die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes voraussagt. Auch ein früheres Mitglied dieses Hauses, der allseits hochgeachtete Di*. Kosch, hat sich mit Entschiedenheit gegen die Aufhebung des Parochialzwanges ausgesprochen, auch der Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde hat sich gegen diese Vorlage erklärt, und ich kann nur mit der Forderung aller dieser Petenten sympathisiren, daß dieser tief eingreifende Gegenstand nicht ohne das reifliche Erwägen der Licht- und Schattenseiten jeder möglichen Abhülfe etwa anerkannter Beschwerden hier zu einem Beschlüsse führe. Ich würde daher Vorschlägen, den Gegenstand zur reiflichen Prüfung und Berichterstattung an die Justizcomnnssion zu verweisen, und dahin geht auch mein Antrag. Vr. Lasker") wendet sich gegen die von dem Vorredner vorgebrachten Argumente, von denen er auch nicht ein einziges als richtig anzuerkennen vermag. Wo wird in diesem Gesetze gefordert, daß die austretenden Juden ein Recht an dem Gemeinde- Vermögen der Juden haben sollen? Das ist willkürlich hineingelegt. Nun sagt aber Herr v. Sybel, ja, positiv wollen diese Herren nicht Antheil an dem Vermögen haben, aber negativ dadurch, daß sie Beiträge fortan nicht zu leisten brauchen. Auch das ist logisch nicht richtig, und Sie selbst haben den Gegenbeweis gegeben, denn Sie gestatten ja den Austritt aus der protestantischen Kirche und entziehen die Austretenden der Beider Gemeinde zahlen sollen. Dies ist es, was wir durch die von uns beantragte Bestimmung beseitigen wollen. Redact. 11) Wir verweisen hinsichtlich vieler einzelnen Aussprüche Lasker'S in dieser Rede, um uns nicht zu widerholen, auf unsere Kritik seiner früheren, diesen Gegenstand betreffenden Reden, sowie auf mehrere der obigen Bemerkungen. Im Ganzen scheint uns seine Rede mehr die eines Kanzelredners als eines Gesetzgebers zu sein. Er beruft sich überall auf das Ideale im Judenrhume. Nun, wir glauben zu denen zu gehören, welche für das ideelle Judenthum am meisten und ausdauerndsten gearbeitet haben, zu denen, deren ganzes Bestreben dahin gerichtet war, das Bewußtsein des ideellen Judenthums in den aufwachsenden Generationen zu wecken und zu pflegen, und es überhaupt für das Bewußtsein unserer ganzen Zeit in's Licht zu stellen. Aber wir haben auch dreißig Jahre amtirt und sind seitdem 15 Jahre der aufmerksamste und unabhängigste Beobachter. Wir wiffen, daß alles Ideale, um lebendig zu bleiben und zu wirken, der praktischen Unterlage, der wirklichen Institute bedarf, der Organe, durch welche es seine Stimme mitten im Gewühle des realen Lebens verlautbar mache und die Geister ergreife. Hierzu genügt es nicht, für daffelbe hinterdrein einige Phrasen auf der Tribüne zum Besten zu geben; dauernder Anstrengung, und noch mehr der realen Wirkungskreise und der für diese erforderlichen Mittel bedarf es zu diesem Zwecke'. Alles dies verkennt Herr Lasker, und wir bedauern, daß er durch diese Rede seine Befähigung als Gesetzgeber, der das Ideale durch die gegebenen praktischen Mittel realisiren soll, wenig documentirt hat. Redact. tragspflicht. Aber daraus haben sie nicht gefolgert, daß sie berechtigt wären, an dem positiven Vermögen Antheil zu nehmen, so wenig, wie sie aus der Ablehnung dieser Klausel gefolgert haben, daß nur die Austretenden auch fortan Beiträge leisten müssen, weil sie sonst der Kirche einen Theil des Vermögens vorenthalten. >2) Weiter hat Herr v. Sybel behauptet, die Juden brauchten bloß aus der Synagogengemeinschaft der jetzt bestehenden Juden auszuscheiven. Auch das ist juristisch unwahr. Zu der Erklärung, daß sie trotz ihres Austritts, wie Herr v. Sybel glaubt, in der Judenheit verbleiben, können die Juden eben nicht gelangen. M. H.! Bei allen bisher behandelten Gesetzen haben Sie mit Recht ven Grundsatz festgehalten, daß Sie nicht aus dogmatischen Grundsätzen den Beweis zu führen suchen, daß kein Platz vorhanden fei für eine anderweitige Confessionsbildung. Wenn ich mich vermessen würde, sei es über die jüdische, sei es über die christliche Religion, Betrachtungen anzustellen, so würden Sie sagen, ich gehe auf ein Gebiet über, daß ich entweder gar nicht verstehe, oder welches zu erörtern das Haus gar nicht berufen ist. (Sehr wahr!» An der Grenze der Religion machen die politischen Körperschaften Halt! «Ruf aus dem Centrum: Das sollten sie, das thun sie aber nicht! 1:?) M. H.! Nur mit den äußern Angelegenheiten der Religion können Sie sich beschäftigen. und ver Streit zwischen den Katholischen, welche den Maigesetzen widersprechen, und zwischen der Mehrheit des Hauses besieht eben darin, naß jene behaupten, die Maigesetze griffen in die innern Angelegenheiten ein (sehr richtig! im Centrum), während die Mehrheit der entgegengesetzten Ansicht ist. Herr v. Sybel erklärt, das, was p,e Juden auszusetzen hatten, sei lediglich eine Geldfrage, denn der Streitigkeiten wegen, die im Gottesdienste etwa Vorfällen, trenne man sich nicht. Nun, m. H., haben sich nicht die christlichen Gemeinschaften aus Gründen, die weit noch nicht heranreichen an solche Verschiedenheiten des Gottesdienstes, getrennt? Das historische Factum, daß religiöse Bekenntniffe entstehen aus rer Verschiedenheit res Gottesdienstes, müssen Sie doch anerkennen. (Sehr wahr!) M. H.! Aus Achtung vor diesem Hause nehme ich Anstand, geschichtliches Material zu entwickeln, welche Spaltungen über die geringfügigsten Kleinigkeiten bis zum Bürgerkriege innerhalb der christlichen Religion geführt haben. u) Ich beklage dies, wenn es geschieht; aber, m. H., ich habe kein 12) Laster bleibt dabei, den Austritt aus der Kirche mit der Aushebung des Parochialzwanges zu vermengen und die Zuhörer dadurch ZU verwirren. Die vollständige Klarlegung durch Sybel scheint er gar nicht verstanden zu haben. Redact. 13) Sehr richtig Redact. 14) Nun, billigt Herr Lasker solche Vorkommnisse? Will er sie bei den Juden auch einführen, wie es sein Gesetz thun wird? Was hat ven Fall Jerusalems verursacht? Nicht das Schwert der Römer» sondern das der Parteien that es. die, wenn sie sich um ves einigen Ganzen willen verständigt hätten, den Römern volle« Widerstand zu leisten vermocht hätten! In welche IWidersprüche geräth Laster! Redact.