Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1876)
- Date
- 1876-05-30
- Page
- Seite 348 (sequence 2)
- Language
- German
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hältnifse der Juden überhaupt zu regeln. Seitdem seien 3 Jahre li vergangen, aber heute regele die Vorlage nicht die allgemeinen ii Verhältnisse der Juden, wie seiner Zeit vom Ministertische versprachen worden, sondern biete nur eine Abschlagszahlung auf a diese Schuld; indessen wolle er dem Minister damit keinen Bors Wurf machen; er wisse wohl die Schwierigkeiten zu würdigen, r die in rer Aufgabe, die Gemeindeverhältnisse der Juden in allen ( preußischen Landestheilen zu regeln, lägen. Aber der Gesetzen!- i wurs sei ja auch nicht von dem Cultusminister allein, sondern ( auch dem Minister des Innern und dem Justizminister zu bez handeln, und wenn er bedenke, daß es drei Jahre gedauert habe, i um diese Vorlage herzustellen, so könne er sich denken, wie lange s es bis zur Vorlage eines großen allgemeinen Judengesetzes wahren < würde. >) Beides zugleich aber werde billiger Weise wohl nicht verlangt ' werden können, und er halte daher auch zunächst diese Abschlagsi Zahlung für sehr dankenswerth. Die Besorgnisse, die in einigen ' zu der Vorlage eingegangenen Petitionen niecergelegr seien, theile er nicht; es gebe nur drei Gebote, in denen Interessen der Ge- ' meinven zu berücksichtigen seien: der Gottesdienst, die Wohlthätigkeit und die Schule. Was den Gottesdienst betresse, so sei er deswegen unbesorgt; namentlich sei ja bekannt, daß die Juden für riesen Zweck niemals Opfer gescheut hätten; es falle also in dieser Beziehung jede Besorgniß weg.-) Die Wchlthätigkeit sei aber bei den Juden nicht bloß ein Gebot der Humanität, sondern in der Thal ein Religionsgebor. Bezüglich rer Schule nehme er, Redner, einen besonderen Standpunkt ein; er sympathisire gar nicht für die Einrichtung von jöd. Gemeindeschulen; er wisse nicht, unter welchem Rechtstitel sie entstanden und dem Gesetz einverleibt worden seien; jede kirchliche Gemeinschaft habe für ihren Religionsunterricht zu sorgen, und sei das nicht mög- 1) Wir hoffen, daß hier unter „allgemeinem Judengesetz'' nichts die politischen Verhältnisse der Juden Betreffendes verstanden wird, denn dies ist durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 festgestellt; auch nichts was das jüdische Schulwesen betrifft, denn Lies darf vom allgemeinen Unterrichtsgesetz nicht getrennt werden. Es bleiben also nur die Gemeindeverfassung und die Subvention aus Staatsmitteln übrig. Der Redner hätte sich doch hierüber wohl deutlicher aussprechen müssen. Eine neue Auflage des Judengesetzes vom 23. Juli 1847, wo die politischen, die Unterrichts- und Gemeindeverhältniffe der Juden zusammengeworfen wurden, perhorresciren wir. Redact. 2) Ist es nicht auffällig, wie Jemand, der Gesetze machen will, so leichtfertig über die Schwierigkeiten hinweggehen kann? Bedarf es zum Gottesdienst keines angemessenen Gebäudes, keiner Requisiten, keines Cantors, keines Predigers u. s. w.? Und bedarf es hierzu nicht schwerer Geldmittel, welche durch die Mitglieder beschafft werden müssen, und unter den Umständen, welche dieses Gesetz herbeiführen kann, oft nicht beschafft werden können? Jeder Opfermuth findet an der Möglichkeit seine Grenzen. Redact. 3) Hiermit erweist der Redner nur seinen Mangel an Kenntniß der Vergangenheit. Redact. lich, so müsse eine Religionsschule existiren. >) Sein Wunsch sei überhaupt, daß alle confessionelle Schranken fielen, und seine Hoffnung fei, daß doch noch einmal die Zeit komme, wo wenigstens alle guten Menschen, wenn auch ihre Ueberzeugung von der Anschauung, Existenz und Verehrung Gottes himmelweit voneinander unterschieden sei, sich zu einer Gemeinschaft sammeln werden. Er hoffe, Laß dieses Gesetz ein Gewicht mehr darauf legen werde, um so bald als möglich bürgerliche Kirchhöfe für die jüdischen Gemeinden einzuführen. Auf der anderen Seite gebe ich aber zu, daß Beschränkungen für Len Austritt am Platze sind, und ich habe mich in dieser Beziehung über den § 1 schon ausgesprochen. Nehmen Sie diese Vorlage an. Sie vollziehen damit einen Act der Gerechtigkeit, Sie erreichen eine Etappe in den Bestrebungen zur Wahrung der Gewissensfreiheit, Sie legen den Keim für eine Frucht, die in Zukunft sich segensreich bewähren wird. '>) (Lebhafter Beifall.) v. Sybel: Ich weiß sehr wohl, daß das hohe Haus zu verschiedenen Malen durch seine Resolutionen den Grundsatz gebilligt hat, der durch den vorliegenden Gesetzentwurf verwirklicht werden soll; ich würde also schwerlich zu einem Widerspruch das Wort genommen haben, hätten Sie nicht bei der evangelischen Synodalverfassung hinsichtlich des Antrages Klotz-Birchow eine; Entscheidung in der entgegengesetzten Richtung gefaßt. Der Antrag Klotz-Virchow liegt, wenn er auch etwas weiter gehl als das vorliegende Gesetz, doch mit demselben auf der gleichen vermögensrechtlichen Grundlage; das Princip der beiden Anträge , ist von gleichem Stoff, und, wie mir scheint, ist es nicht verträglich mit consequenter Behandlung der Dinge, hier den jüo. : Dissidenten zu bewilligen, was das hohe Haus vor wenigen > Wochen den evangel. Dissidenten verweigert hat, nämlich die Aufhebung des Parochialzwanges ohne Aenderung des Bekenntnisses. '■) , Der Austritt aus seiner Kirche ist, so hat man eingeworfen, den : jüd. Dissidenten durch das Gesetz allerdings ebenso gestattet wie i den evangel. Dissidenten; trotzdem liegt hier faclisch ein großer l Unterschied vor. Der austretenve evangel. Dissident bleibt immer c noch Christ, wahrend der austretende Jude den jüd. Glauben . gleichsam abschwört. Diese Raisonnements beruhen meiner An- , 4) Und bedarf es zur Erhaltung einer tüchtigen Religions- * schule keiner finanziellen Mittel? Diese Herren wollen die zahlenden Mitglieder aus den Gemeinden hinausbugsiren, und deni noch sollen die Gemeinden alle diese Anstalten erhalten, als genüge? dazu die Erlaubniß, welche der Redner ihnen zu geben die Gnade r hat. Redact. - 5) Dies heißt in's Deutsche übersetzt: nehmen wir die Juden - als Versuchsfeld für die unreifen Ideale, welche auf dem Gebiete e der christlichen Kirche zu verwirklichen wir doch nicht die Macht? haben; mögen die Juden Zusehen, wie sie damit zu Stande kommen. Und so spricht ein Jude! Redact. 6) Man sieht hieran, daß alle Sophistereien Laskers den n gesunden Menschenverstand und die Logik eines vvrurtheilslosen Christen nicht umnebeln können. Redact.