Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1876)
- Date
- 1876-05-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Iudenlhums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von! Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgärtaer's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen »erden mit 1 Marl 50 Pf. pro Hundert brr 40. Jahrgang. Leipzig, den 30. Mai 1876. J\? 22 3s xebactiosellen Angelegacheitcn roende man sich >tn Dr. £. fiiUippfoB in Sonn; binsichtli» de« Bezug« und der Inserate an NaamaLrtner'» Lnchliandlnnz inLeivzig. Inserate, weich« di« Vonner,- t»g eisgeben, finden in der caranffolgen« des Nus»»« Berücksichtigung. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in •> bis u>;2 Bozen. Preis Brerleltährig 3 'Start. Inserate werden mit 2u Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen. nehmen Bestellungen Inhalt. Leitende Artikel: Erste Bcrathung des Gesetzes, betreffend den Austritt aus den Shnagogengemeinden, im preußischen Ab .qcordnctenhanse. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin. Furth — Oesterreich-Ung arn: Pest, Lin; (an der Donau). — Frankreich: Paris. — Spanien: Madrid. — Rußland: Aus dem Posen'schen.— ifcmttetcn: Die Hvpotbescnsucht. — Die Wilden.— Die Unsterblichkeitslchre bei den ältesten Böllern. — Nachtrag: Aus dem Nassauischen. Seesen (Braunschweig). «£elteit<)e (3Cxh&cC. Bonn, 17. Mai. Erste Seralhung des Gesetzes, betreffend den Austritt aus den Synazogengemeinden, im preußischen Äbgeordueteohause. Bonn, 1 6. Mai 187b. Gestern, den 15., fand die erste Beralhung des qnästionirten Gesetzes statt. Es traten drei Redner in derselben auf, welche die drei difsentirenden Ansichten in dem Abgeordnetenhause über diesen Gegenstand darstellen. Die eine derselben, in glanzender Weise durch den Abg. v. Sybel vertreten, ist gegen die Vorlage, und will sie durch die, von uns vertheidigte Bestimmung amendiren, daß Distentirenden, die sich einen eigenen Gottesdienst Herstellen, die Quote ihrer Gemeindesteuer, welche für den Gottesdienst verwendet wird, zurückgegeben werde. Die andere, vom Abgeordn. Laster vercheidigt, will den Gesetzentwurf so annehmen, wie er ist, und die dritte, vom andern jüdischen Abg. Marburg vorgetragen, will die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Cautelen beseitigen. Es handelt sich zunächst darum, ob die Vorlage einer commiffrrischen Behandlung unterzogen werden, oder die zweite Beralhung ohne eine solche, wenn auch an einem der der folgenden Tage, stattfinden solle. Für eine sorgfältige Vorprüfung durch eine Commission traten von Sybel und Windthor st ein, gegen dieselbe Marburg und Laster. Der Letztere bezeichnet die Verweisung an eine Commission als gleichbedeutend mit einer Ablehnung, weil das Gesetz dann schwerlich in dieser Session noch zu Ende gebracht werden könne. Er zog es also vor, daß das Gesetz in möglicher Hast und Eile, als daß es gar nicht zu Stande komme. Es ist dies für unsere heutige Gesetzgebung sehr charakteristisch. Das Haus schloß sich der letzter« Ansicht durch seine Mehrheit an, und so wird die zweite Berathung in einigen Tagen zu Stande kommen. Wir geben hier die Verhandlung nach dem Berichte in den öffentlichen Blattern, uns vorbehaltend. Einiges noch aus dem stenographischen Berichte nachzutragen, und begleiten dieselbe mit einigen Bemerkungen. Das Wort nimmt zunächst der Abgeordnete Marburg, den Wunsch aussprechend, daß das Haus die Vorlage auch in zweiter Lesung im Plenum berathen und nicht erst in eine Commission verweisen möge. Die Besorgniß, daß sie in dieser Session gar nicht mehr zur Beralhung kommen dürfte, habe Anlaß gegeben zur Bildung einer freien Commission, die auch heute dem Hause eine Anzahl Abänderungen zu diesem Gesetze als Ergebniß ihrer Beralhung zur Annahme unterbreite. Die Commission habe die ersten Paragraphen, die Grundsteine des Gesetzes, nicht angefochten und nur in kleineren Punkten Abänderungen vorgeschlagen. Was die heutige Vorlage biete, sei eigentlich vom Hause schon vor drei Jahren angenommen worden, als es das Gesetz vom 14. Mai 1873 beschlossen habe, und die Regierung habe damals zu den Motiven des des $ 9 erklärt, daß es auf die besonderen Verhältnisse der Juden keine Anwendung finde. Es sei nun Aufgabe der Vorlage, in Betreff der Synagogengemeinden Bestimmungen zu treffen und die Der-