Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1876)
- Date
- 1876-05-23
- Page
- Seite 336 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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336 Die jährliche Steuerlast der Gemeindemitglieder zur Aufbringung des Bedarfs in allen diesen Richtungen ist demgemäß eine sehr bedeutende. Falls man es nun Jedem gestatten würde, sich ohne Weiteres von dem bisherigen Verbände loszusagen, wozu die Versuchung schon aus pecuniären Gründen sehr stark sein wird, so ist nicht abzufehen, wie die Gemeinden ihren Verpstichtungen sollen Nachkommen können. Die richtigen Mittel und Wege zu finden, wie das an sich anzuerkennende Princip ohne Gefährdung privatrechtlicher, öffentlicher und sittlicher Jnteresien in's Leben einzuführen sei, ist unsers Erachtens eine sehr schwierige Aufgabe; ihre Lösung wird nach unserer Ueberzeugung der Gesetzgebung nur dann gelingen können, wenn die Ansichten und Anträge der zunächst und hauptsächlich Beiheiligten, welchen auch die volle Kennwiß der bestehenden und zu beobachtenden concreten Verhältnisse und aller in Betracht kommender Rücksichten beiwohnt, vorher gehört worden sind. Hiernach stellen wir das gehorsamste Gesuch: „Es mögen vor der Beschlußfassung über die Regelung „der Verhältnisie der israelit. Gemeinden Bertrauens- „manner der bestehenden Gemeinden, eventuell Vertreter „der Israeliten — welche von denselben zu wählen „sind — über die obschwebenden Fragen gehört werden." In tiefster Ehrerbietung verharrt Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main, gez. Ignaz Creizenach. Joseph Josephthal." Frankfurt am Main, den 11. April. lS7t>. Nachbemerkung der Redaction. Wir haben die Petition mittheilen wollen — da ja der Raum dieses Blattes nicht gestattet, auch nur eine kleinere Zahl der vielen Petitionen abzudrucken — weil sie von einer der größten Gemeinden ausgehl und ein recht anschauliches Bild der nächsten Folgen des vorliegeuden Gesetzentwurfes giebt. Aus dem Datum derselben ist es uns nicht erkennbar, ob sie vor oder nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes abgesandt worden. Denn daß das Peütum, jüdische Vertrauensmänner einzuberufen, seitens des Staats- Ministeriums, nachdem der Gesetzentwurf dem Landtage vorgelegt worden, nicht mehr erfüllt werden konnte, also nutzlos war, ist einsichtlich; wurde es zugleich an das Abgeordnetenhaus gerichtet, läßt sich auch da kaum ein Erfolg erwarten. Allein hierauf kommt es im jetzigen Augenblicke auch kaum mehr an, und die Petition hat immerhin den Werth, die Verhältnisie einer großen Gemeinde, dem Gesetzentwürfe gegenüber, recht thatsächlich dargestellt zu haben. Ju jeder anderen Beziehung sind wir mit dem Inhalte dieser Petiüon nicht einverstanden. Dieselbe erklärt sich mit dem Princip des Gesetzes in Uebereinstirnmung. Wir glauben, daß der Jude, der nicht aus dem Judenthume tritt, auch eine Verpflichtung gegen die Gesammtheit seiner Genosien- 'chaft zum Fortbestände und zur weiteren religiös-sittlichen Wirksamkeit behält, die mit einigen Thalern des Jahres zu erfüllen nicht allzuschwer lastet. Ein Princip überhaupt, dessen Verwirklichung sofort die zerstörendsten Folgen in Aussicht stellt, kann von vornherein kein richtiges sein. Es muß einseitig, also kein Princip, kein allgemein gültiges sein. Die obige Petition bezeugt dies selbst. Sie sagt, daß viele kleinere Gemeinden nicht fortbestehen, ihre Culturaufgaben — wir möchten doch auch die Cultusaufgaben hinzufugen — nicht mehr werden lösen können. Wiegt dies so wenig, ober lebt nicht die bei Weitem größere Mehrheit der Juden in den mittleren und kleineren Gemeinden? Wir bekennen offen, daß auf Grund der wirklichen Verhältnisie uns die größeren Gemeinden durch das Gesetz bei Weitem mehr gefährdet erscheinen. Bei ihnen wird Theilung und Zersplitterung in großen Maßen eintreten, während die mittleren und kleineren durch Austritt Einzelner nur geschädigt werden möchten. Die Petition hat auch noch etwas übersehen. Sie spricht von den Schulden und Verpflichtungen der Gemeinden gegen Dritte. Wie steht es aber mit der Zukunft? Können die Gemeinden zukünftig überhaupt noch Verpflichtungen auf mehr als ein Jahr eingehen? können sie noch Schulden contrahiren, selbst zur Befriedigung der unumgänglichsten Bedürfnisse? Dies Alles steht dem vorliegenden Gesetzentwurf entgegen. Warburg, 8. Mai. iPrivatmitth. verspätet.) Am r. d. feierte der Lehrer der hiesigen israelitischen Gemeinde, Herr I. Oppenheim, sein 2»jähriges Amtsjubilaum. Das verdienstliche Wirken dieses Mannes beschrankt sich nicht bloß auf seine trefflichen Leistungen in seiner Schule, sondern überall sucht ec mit Rath und That denen zu Hülfe zu kommen, die ihn beanspruchen. Nicht nur von vielen Freunden und ehemaligen Schülern, sondern auch von den städtischen Behörden und den Vorständen der höheren Lehranstalten, wurden ihm Glückwünsche dargebracht, zum Theil von werthvollen Geschenken begleitet. Aar Abend fand ein solennes Festmahl statt. Ulm, 10. Mai. i Privatmitth.) In der hiesigen Gemeinde, wie auch auf dem Lande findet jetzt unter den Israeliten eine lebhafte Aufregung statt. Abgesehen von den schon oft besprochenen Wünschen einer anderen Organisation der israelitischen Oberkirchenbehörde, die nach dem veralteten Gesetz von 1828 vonr Könige ernannt wird, ohne daß die jüdischen Gemeinden selbst, auf die Wahl irgend einen Einfluß besitzen, und einen Katholiken zum Vorsitzenden hat, abgesehen hiervon, ist folgender Umstand die Ursache der Aufregung. Im vorigen Jahre wurde bekanntlch die Personalsteuer für jüdische Cultuszwecke aufgehoben. Um den Ausfall in den Einnahmen der Centralcaffe zu decken, kam nun im Februar d. I. eine unter Zustimmung des konigl. Cultusministeriums erlaffene Verfügung, nach welcher für die Besteuerung zu Gemeinde- und Landeszwecken eine Vermögenssteuer eingeführt werden soll. ,