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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-16 · Heft 20 (16.5.1876) · p. Seite 318

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 20 (16.5.1876)
Date
1876-05-16
Page
Seite 318 (sequence 6)
Language
German
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318 möchte man auch dieses Bindemittel beseitigen. Sollte es übrigens wahr sein, was wir durchaus bezweifeln, daß die Mehrheit der Petitionen gegen diese Bestimmung des Gesetzentwurfes lauteten, so bewiese es die Rührigkeit der Gegner und die Fahrlässigkeit der Freunde. Wir glauben jedoch, daß sich seitdem das Berhältniß hinsichtlich der Petitionen geändert hat. Karlsruhe, 6. Mai. In den letzten Tagen berieth das Abgeordnetenhaus über die Schulgesetznovelle, deren Artikel 1 in folgender Fassung angenommen wurde: „Der Unterricht in der Volksschule wird sammtlichen schulpflichtigen Kindern gemeinschaftlich ertheilt, mit Ausnahme des Religionsunterrichts, sofern die Kinder verschiedenen religiösen Bekenntnissen angehören." Hierdurch werden alle confessionellen Schulen zu Privatschulen gemacht, die selbstverständlich unter der Aufsicht des Staates stehen. Die politische Gemeinde kann ihre Berpfiichwng, diese confessionslose Volksschule zu halten, durch keine confessionelle Schule erfüllen. Alle Klosterschulen werden aufgehoben. Die Ultramontanen wehrten sich mit aller Macht gegen dieses neue Gesetz, ohne etwas auszurichten. Es ist hiermit im Großherzogthum Baden das Gesetz einfach so: die öffentliche Schule ist confessionslos. abgesehen vom . confessionellen Religionsunterricht. Jede confessionelle Schule ist Sache der betr. Religionsgemeinve und darum Privatschule. Schöulauke, 15. April. Durch Codicill vom 26. August 1850 hatte der in Berlin am 13. Januar 1851 verstorbene, hier geborene Kaufmann Salomon Schoenlank eine Summe von 5100 Thlr. ausgesetzt, aus deren Zinsen seine armen Verwandten und auch hiesige christliche Arme 20 Jahre nach seinem Tode unterstützt werden sollten. Dies Legat hat der Magistrat in Schönlanke bis Ende v. I. verwaltet und kürzlich mit den ersparten Zinsen den Salomon Schoenlank'schen Erben zurückgezahlt. jUfit Rücksicht auf die Mühewaltung, welche die langjährige, sorgfältige Verwaltung des Legats dem Magistrat verursacht hat, haben die Erben dem Magistrat in Schönlanke ein Capital zur beliebigen Verfügung für einen vom Magistrat selbst zu bestimmenden Zweck überwiesen. Der Magistrat hat unter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, um das Andenken des Kaufmanns Salomon Schoenlank, der von hier stammte und nicht nur für seine hiesigen armen Verwandten, sondern auch für die hiesigen christlichen Armen gesorgt hat, zu ehren, mit dem überwiesenen Capital eine „Kaufmann Salomon Schoenlank'fche Stiftung" gegründet, dessen Zinsen zum Unterhalte armer städtischer in das hiesige Waisenhaus aufzunehmender Waisen ohne Unterschied der Religion verwendet werden sollen. Bouu, 8. Mai. Durch Vermittlung des engl. Gesandten in Madrid ist dem Könige Alfonso die Petition einer jungst in London abgehaltenen Versammlung jüdischer Delegirten überreicht worden, in welcher nach nahezu vierhundertjähriger Verbannung um Wiederzulassung der Juden in Spanien gebeten wird. Um das Recht, sich ein gesetzlich geschütztes Obdach unter spanischem Himmel zu erwerben, wird darin gebeten, um das Recht freier Religionsübung und um bürgerliche Gleichberechtigung mit den christlichen Unterthanen des Nachfolgers jenes Ferdinands und Jsabellens, unter deren Regierung am 31. März 1492, im Jahre der Entdeckung Amerikas, jenes Edict erschien, welches die Juden von der pyrenäischen Halbinsel verbannte. Dieses Edict ist bis heute in Kraft. Freilich leben einige Juden in Spanien als stille Leute, aber sie sind schutzlos und wehrlos allen Bedrohungen preisgegebev, und ihre Sicherheit ist eine größere und geringere nur je nach dem Grade der Bildung oder Barmherzigkeit ihres nächstwohnenden Nachbars. Wir glauben nicht, daß die Verhältnisse in Spanien für ein solches Gesuch günstig sind, da soeben mit großer Mühe in dem neuen Verfaffungsgesetze ein Artikel (11) angenommen worden, der in zweideutiger Fassung Andersgläubigen eine Art von Duldung zugesteht. Mehr läßt sich jetzt nicht erwarten, und wenn die spanische Regierung überhaupt antwortet, so wird sie auf diesen Art. 11 verweisen. Man wird sich erinnern, daß der Redacteur d. Bl. im Jahre 1854, als ein kurzer fteiheitlicher Aufschwung unter der Verwaltung Espartero's in Spanien stattsand, an diesen und die Cortes ein in spanischer Sprache abgefaßtes Memoire richtete, in welchem er die Aufhebung des Edicts vom 21. März 1492 verlangte und dieses Gesuch ausführlich begründete. (S. die deutsche Übersetzung in Nr. 39, 1854). Das Gesuch machte damals großes Aufsehen in Spanien, wie aus Thatsachen, die wir damals mittheilten, zu ersehen ist, und wenn auch die Cortes sich zu dieser Aufhebung des gedachten Edicts nicht entschließen konnten, so decretirten sie doch die volle Glaubensfteiheit in ihrer Verfassung. Allein der Sturm der Reaction warf diesen jungen eben gepflanzten Baum bald wieder um. Die Londoner Delegirten ersuchten uns, durch ihren Secrelär, um ein Exemplar jenes Memoires und wir schickten ihnen das letzte, was wir besaßen. Da wir darin unsre Gründe auf Stellen aus spanischen Schriftstellern stützten, so bot es noch jetzt nutzbares Material. Wir hätten daher erwarten können, daß die Delegirten uns eine Abschrift ihres Gesuches mittheilen würden. Es ist dies nicht geschehen. BvUU, 8. Mai. (Privatmittheil.) Wir haben heute eine traurige Erfahrung mehr zu verzeichnen. Vor Kurzem wurde einer kleinen Gemeinde in der Provinz nächtlich ihr Friedhof verwüstet. Dasselbe ist in der vorigen Nacht auf die roheste Weise an dem neuen schönen Friedhof der hiesigen jüd. Gemeinde verübt worden. Eine Rotte von Frevlern überstieg die Mauer des Friedhofs, zerstörte sämmtliche Anlagen, z. B. 40 neu angepflanzte Lindenbäume, riß die Grabsteine heraus und zertrümmerte einige davon. Die im Leichenhause befindlichen Geräthschaften ließ sie unangetastet. Der angerichtete Schaden ist sehr bedeutend. Die Untersuchung ist eingeleitet; wahrscheinlich sind es Bösewichter aus einem benachbarten Dorfe gewesen.

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