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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-16 · Heft 20 (16.5.1876) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 20 (16.5.1876)
Date
1876-05-16
Page
Seite 316 (sequence 4)
Language
German
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Austretende kern evangelischer Christ mehr, hier bleibt er Jude. Provokatorisch! Wenn es in $ 8 heißt, der aus der Synagogengemeinde Ausgetretene, wenn er den Verpflichtungen zu Beiträgen für das nächste Kalenderjahr ledig sein wolle, brauche nur aus dem Judenthume auszutreten — ist das nicht provocatorisch? ist dies etwa „zart"? Wenn der Herr Minister die centrifugalen Richtungen schildert, auch wie ein mißliebiger Kirchenrath u. s. w. zum Austritt bestimmen könne, wie durch die Beförderung des Austrittes der Kirche die tüchtigsten Kräfte entzogen werden könnten — paßt dies nicht alles ganz genau auch auf die jüdischen Gemeinden? Und wenn er hierbei die Gewissens» freiheil gar nicht in Frage gestellt sieht, ist dies bei den Juden nicht ebenso der Fall? Dies hestätigt denn auch der Referent Dr. Gneist, der in dem Anträge Virchow-Klotz keinen Schutz der Gewissensfreiheit, sondern mehr einen Schutz der Rechthaberei sieht. Wenn endlich Abg. Klotz bei dem gegenwärtigen Zustande der evangelischen Landeskirche ohne festen „Bekenntnißstand", alle religiösen Parteien in ihr behalten zu können glaubt, ist dies im Judenthume nicht erst recht der Fall, wo ein „fester Bekenntnißstand" gar nicht möglich ist, mit Ausnahme der monotheistischen Grundlehre? Ware es daher recht, Kirche und Synagoge immer und immer wieder mit verschiedenem Maße zu messen, und für die Juden Maßnahmen zu treffen, die man für die Kirche perhorrescirt, Grundsätze gegen die Synagogengemeinde gellend zu machen, die man gegen die Kirche für verwerflich hält? Dieses tritt uns so recht entgegen, wenn wir die am ersten Tage vom Abg. Dr. von Sybel zu Gunsten der Synodalordnung gehaltene Rede lesen, die er wohl im Namen der ganzen nationalliberalen Fraction hielt. Er bekämpft darin das Recht des Individualismus, er bekämpft die unbeschränkte Freiheit des Individuums auch auf kirchlichem Gebiete. Er sagt unter Anverm: „Wenn man das Princip der Individualität als die unbedingte Grundlage des kirchlichen Lebens betont, ist es da nicht eine Forderung der Consequenz, die freien Individuen ganz und gar auf das Princip der fteien Affociation anzuweisen? Ein derartiges Kirchen- oder beffer Unkirchenfystem besteht auf breitem Boden in langjähriger Praxis bei den freien Congregationen in Nordamerika; dort ist die Bevölkerung eben daran gewöhnt; es wird dieses System aber kein amerikanischer Staatsmann als eine schöne Seite der stolzen Union schildern. Der Zustand also, wo die Gemeinde aus der Gesammtheit der Abonnenten, Subscribenten und Pränumeranten für das Engagiren eines Predigers besteht, dem sie nach Belieben kündigt, dann die Freiheit jedes Predigers. Theologen oder Nichttheologen, sich ein Local anzuschaffen und da gegen beliebiges Entree dem Publicum unter den drastischsten Lockungen den Gottesdienst nach seiner Fassung vvrzuführen: solche Zustände braucht man nur anzudeuten, um die Unmögtlchkeit der Einführung bei unseren Gewohnheiten klarzustellen. Es würde der ganze Eifer der Dissidentenschaft, der linken sowie der nltrarechten Seite, sich dieser Waffe bemächtigen. Wir würden Spiritisten, Mucker und Jnspirirte aller Art bekommen; man würde der Tendenz der sogenannten „Frommen" im Lande fteies Feld geben, welche davon ausgehen, daß bas officielle Kirchenthum hohl und profan geworden sei, daß die rechte Erfassung des echten süßen Kerns des heiligen Lebens nur im Conventikelleben zu finden sei. Eine Begünstigung derartiger Tendenzen wäre der Tod unseres Kirchenchums, und unsere Bevölkerung würde bei der Annäherung unseres kirchlichen Lebens an den Congregationalismus sich bald mit Ekel und Ermüdung von jedem Kirchenwesen abwenden. M. H.! Auf diesem Wege würden Sie die evangelische Kirche in Staubkörner zerschlagen, und wenn Sie dann ftagen wollten, wessen Geschäft Sie in letzter Instanz gemacht hätten, dann glaube ich, würde Ihnen Niemand beffer antworten können als der Herr Abgeordnete für Meppen. Also der unbedingte Individualismus kann uns auch in der Kirche nicht die Freiheit Aller verbürgen, auch hier überwältigt dann der Kluge den Thoren, der Starke den Schwachen, es würde keine Freiheit, sondern Knechtung gerade der Majorität das Resultat sein." Wir stimmen Herrn v. Sybel bei; aber wir fordern von ihm, daß er dieselben Ansichten auch auf die jüdischen Gemeinden anwende, und deshalb gegen den Gesetzentwurf, und für den Antrag der Gemeinden stimme, daß den Diffentirenden, die sich einen besonderen Gottesdienst errichten wollen, die für den Gottesdienst der Gemeinde zu zahlende Steuerguote erlaffen, refp. zurückerstattet werde. Wir Juden wollen in keiner Weife weder ein Privilegium, noch eine Ausnahmestellung; wir wollen nur die gleiche Behandlung, wie die anderen Glaubensgenoffenschaften. Hält man für diese den Parochialzwang aufrecht, so thue man dasselbe für die Synagogengemeinden. Hebt man ihn auf, so hebe man ihn auch für uns auf — wie Niemand von uns dagegen protestirte, als durch das Gesetz vom 14. März 1873 der Austritt aus dem Judenthume gerade so, wie aus der evangelischen Landeskirche freigegeben wurde. Literarischer Wochenbericht. Pest, 11. April. Die jüngst stattgefundene Feier des 50jährigen Jubiläums des Wiener Tempels brachte uns auch einige beachtenswerthe literarische Producte. Zu dieser Feier veröffentlichte Herr Dr. Ad. Jellinek die erste am Sabbath Noah 1856 im Wiener Tempel von ihm gehaltene Rede: „Jede Zeit hat ihren Mann, und jeder Mann hat seine Zeit". (Wien, 1876). Die älteren Leser dieser Zeitung werden sich der „Wiener Briefe" von H. Zirndorf sJahrgg. 1856 u. 1857) noch erinnern, in denen diese Rede skizzirt wurde. Dieselbe war von besonderer Wirkung und gleichen Eindruck, wie auf die Hörer, macht sie auch heute noch auf den Leser.

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