Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1876)
- Date
- 1876-05-09
- Page
- Seite 308 (sequence 12)
- Language
- German
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308 retten wolle aus der Hand ihrer Verfolger. Und als ein solches Schreiben bei den gottessürchtigen berühmten Männern in Mainz *) anlangte, schrieben sie den jüdischen Gemeinden Frankreichs folgende Antwort: „Alle Gemeinden (nämlich am Rheinhaben Fast- und Bußtage angeordnet. Wir thun das Unsrige. Gott möge euch retten aus aller Noch und Bedrängniß. Wir sind euretwegen sehr in Aengsten. Was jedoch uns anbelangt, so haben wir noch kaum Etwas von der Sache gehört."— Und als die Irrenden") anfingen hereinzukommen in dieses Land u), da verlangten sie Geld, um Brod zu kaufen. Wir gaben es ihnen. Wir dachten über uns nach — betrübten *-) sie doch den König überall und lebten! All dies half uns aber nichts — unsre Sünden verursachten es — denn die Städter > :>) in jeder Stadt, wohin die Irrenden kamen, reizten diese wider uns auf, standen ihnen bei, um Weinstock und Wurzel auf dem ganzen Wege bis Jerusalem auszurotten. — Als nun eine sehr große Schaar der Irrenden angelangt war, da sprachen einige der Herren (Vorgesetzten, Ritter, Grafen :c.), welche in diesem Königreiche sich befanden: „Warum bleiben wir so müßig? laßt uns mit ihnen ziehen! Denn ein Jeder, der diesen Weg geht und sich den Strapazen und Mühen der Reise unterwirft, um zum Grabe des Nazareners zu gelangen, ist zur Seligkeit im Paradiese bereitet und bestimmt." Und da versammelten sich die Irrenden und sie «die Städter), sowohl Herren als gemeines Volk, aus verschiedenen Provinzen, bis sie so viel als Sand am Meer waren, und ließen bekannt machen: „Wer einen Juden tödtet, desien Sünden sollen vergeben sein." — Auch ein Pechach ") -Ritter, Graf, Bischof rc.) war da, der Dithmar 1:>) hieß. Dieser sagte, er gehe nicht aus diesem Königreiche hinaus, bis er einen Juden getödtet hat, nur dann werde er gehen seines Wegs. — Und es geschah als die Gemeinde zu Mainz dieses Alles hörte, da schrien sie gewaltig zu Gott, verbrachten Tag und Nacht im Fasten und Beten, auch Klagelieder recitirten sie, und dennoch hat sich Gottes Zorn nicht von uns gewandt. Vielmehr kamen die Irrenden mit ihren Zeichen herbei, stellten sich vor unfern Häusern aus, und erblickten sie Einen von uns, liefen sie ihm nach und stachen ihn mit Spießen, so daß wir nicht mehr unsre Thürschwelle zu überschreiten wagten. — Und es geschah am 8. des Monats Adar"), an einem Sabbath, da sing das schreckliche Verhängniß uns zu treffen an. Da standen nämlich die Irrenden und die Städter zuvörderst gegen die heiligen Männer der Gemeinde Speyer auf. Sie faßten den Entschluß, die Juden alle in rer Synagoge zu ergreifen, und als sie sahen, daß ihr Rathschluß vereitelt war, indem die Juden in der Frühe die Synagoge besucht, daselbst eilends gebetet und sie schnell verlassen hatten, da fielen sie über dieselben außerhalb der Synagoge her und lödketen 11 Personen. Als aber der Hegemann (Anführer, Herr, Bischof) Johann es hörte, kam er mit Mannschaft herbei, um der Gemeinde Hülfe zu leisten. Viele Juden brachte er in seine Gemächer, um sie vor der Mörderbande zu schützen. Einige von den Städtern1') ließ er ergreifen und ihnen die Hand abhauen. Durch ihn hat uns Gott Rettung gebracht. Auch lebte daselbst ein Gemeindevorsteher: Rabbi Moses b. Jekuthiel. Dieser setzte sein Leben für seine Brüder ein und bewirkte, daß die zur Taufe Gezwungenen, welche noch hier und da im Königreiche Heinrich's vorhanden waren, zu ihrer Religion zurückkehrten. Und auf Anordnung des Königs hat der Bischof Johann sie in Burgen, feste Plätze, gebracht, bis die Feinde Gottes vorüber waren. Daselbst fasteten, weinten und beteten stets; sie waren auch ihres Lebens überdrüßig; denn täglich unelten sich ihre Feinde — und Emmichen 1S) war bei ihnen — um sie zu ergreifen und sie auszutilgen. lyj — Also durch den Bischof Johann, der keine Bestechung annahm, dessen Herz vielmehr Gott erfüllte — er war ein sehr frommer Mann — brachte Gott uns Rettung. Anmerkungen des Einsenders. 1) 3:nri Diese 4 hebräischen Buchstaben bedeuten als Zahlzeichen 856,' d. h. das 856ste Jahr des fünften Jahrtausends nach Erschaffung der Welt, d. i. 1096 n. Ehr. 2) In der Klag- und Bußliedersammlung (Selichot) rührt die bekannte Selicha rnp> b'rpr* rs „Tie Stimme ist Jakobs Stimme" von Kalonymos b. Jehudä her. Da es aber 2 Kalonymos b. I. gab, einen in Mainz und einen in Speyer, so ist's nach Ansicht des Herrn Di . Grätz zweifelhaft, wer von beiden der Verfasser dieser Selicha sei. Da aber in dem von mir entdeckten Manuscript in der Beschreibung der Mainzer Vorgänge solche eigenthümliche Bezeichnungen von Jammerscenen verkommen, die sich wörtlich in der erwähnten Selicha wiederfinden, so ist es mir fast gewiß, daß Letztere die Klagetöne und Seufzer eines Leidensgenossen und Augenzeugen in Mainz enthält und einen solchen zu ihrem Urheber hat. 3) Die Gr. Hofbibliothek dahier ist eine der größten Deutschlands. Ihre Verwaltung ist gegenwärtig unter der ein- und umsichtsvollen Direction des Hrn. Geheimrath Dr. Walter eine ausgezeichnete. Bei Anschaffung neuer Werke wird allen Gebieten des Wissens, auch dem rabbinisch-talmudischen, gebührende Rechnung getragen. 4) Die Decisionen können nicht früher als gegen das Ende des 13len Jahrhunderts verfaßt worden sein; denn ihr Verfaffer citirt außer andern Autoritäten aus der Tosaphisten-Schule auch den berühmten Rabbi Meier b. Baruch aus Rothenburg, bekannt unter dem Namen a-T rra. Er führt nur seine mündlichen Aussprüche an und scheint ein Schüler von ihm gewesen zu sein. Rabbi Meter's Lehrhaus blühte aber erst in der zweiten Hälfte des 13ten Jahrhunderts; er wurde 1286 nach dem Schloß Ensisheim im Elsaß gebracht, wo er in Gewahrsam blieb, bis er 1293 starb; seine Leiche wurde aber erst 1304 nach Worms gebracht und dort begraben. Bei Abfassung der Decisionen war Rabbi Meier schon gestorben; denn der Verfasser fügt bei dessen Namensnennung immer hinzu, womit man nur einen Todten ehrte. — Daß er das von Ascher b. Jechiel, Rabbiner zu Toledo lstarb 1327), verfaßte Hauptwerk für talmudische Gesetzeskunde, bekannt unter dem Namen wrr-i, nicht kannte, geht daraus hervor, baß er ihn nie an führt, was jedoch nicht auffällig sein kann, wenn man erwägt, daß 50 Jahre nach dem Tode des