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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-09 · Heft 19 (9.5.1876) · p. Seite 301

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 19 (9.5.1876)
Date
1876-05-09
Page
Seite 301 (sequence 5)
Language
German
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I 301 als unbedeutend hinzustellen. Dem einfachen Wort des gesunden Menschenverstandes tritt hier ein Schwall von Worten, eine Masse schwülstiger Phrasen mit erkünsteltem Esprit entgegen, durch die man sich nur mühsam hindurcharbeitet, und Lies ist schon bezeichnend genug. Erfaßt man endlich den dürftigen Gedankeninhalt, so geht er darauf hinaus, es sei ganz gleichgültig, ob die Juden oder die Römer Jesum gekreuzigt hätten, jene hätten es doch gewollt. Dann führt er einige jüd- Schriftsteller des Mittelalters an, welche in ihrer orientalischen Ueberschwenglichkeit das jüdische Volk bis zum Himmel erhoben und als den Zweck der ganzen Wellschöpfung gerühmt haben. Ueberhaupt hätten die Juden zu allen Zeiten einen großen Fanatismus bewiesen. Dafür weis Hs. freilich nur die Ausrottung der Kanaaniter und die Behandlung Spinoza's anzuführen, und man muß gestehen, daß, wenn man von 1500 vor d. gew. Zeitr. bis 1660 nach d. gew. Zeitt. gar nichts hervorzuheben hat, was einen solchen blutigen Fanatismus erwiese, die Beweisführung völlig mißlungen ist. Aller Schwulst des Herrn Hs. vermag Liese einfache Thatsache nicht umzustoßen. Nun, wir Juden sehen diesem Streite ruhig zu, und muffen der Kraft der Wahrheit den endlichen Sieg zulrauen. Berlin, 24. April. (Privatmitth.) Der bereits in Nr. 10 d. Bl. mitgetheilte und in Nr. 14 besprochene Ministerialerlaß ist nunmehr im Märzheft des „Centralblattes für die gesummte Unterrichtsverwaltung in Preußen" abgedruckt, und geben wir ihn hier seinem Wortlaute nach: 70) Ausschluß der jüdischen Religionslehre von den Gegenständen der Abiturientenprüsung. Attest des jüd. Religionslehrers für die Abiturienten, (cfr. Centrbl. pro 1873 Seite 412 Nr. 203.) Berlin, den 14. Februar 1876. Ew. Wohlgeboren erwiedere ich auf die Eingabe vom 25. v. M., daß ich nicht in der Lage bin, die Aufnahme der jüd. Religionslehre unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung zu gestatten, da dieselbe dem nicht obligatorischen Charakter dieses Lehrobjects widersprechen würde. Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, jedem Ihrer Schüler, der es wünscht, über seine Gesammtleistungen in der jüdischen Religionslehre selbstständig und, ohne daß in dem Maturilätszeugniß Bezug darauf genommen wird, ein Schlußattest auszustellen. Der Minister der geistlichen :c. Angelegenheiten. Falk. An den israelitischen Religionslehrer Herrn Rector N. Wohlgeboren in 9t. U. II. 534. Es darf hierbei nicht vergessen werden, daß „obligatorisch" hier nur eine bedingte Bedeutung hat, indem jeder Schüler, dessen anderweitiger Religionsunterricht genügend nachgewiesen wird, von dem Religionsunterrichte in der Schule überhaupt dispensirt wird. Obligatorisch hieße also hier nur, daß diejenigen Schüler, welche keinen anderen genügenden Religionsunterricht Nachweisen, dem Religionsunterricht in der Schule beiwohnen müssen. Dies ist der Fall für alle christlichen Schüler; für die jüdischen soll diese Nöthigung nicht stattfinden, sogar nachdem der jüdische Religionsunterricht in der Schule selbst stattsindet. Hierdurch ist die ganze Einrichtung in ihrer Wirksamkeit, ihrem Bestände, in die Luft gesetzt, dem Verfall preisgegeben und wird sehr leicht dahin gebracht werden, wieder beseitigt zu werden. Was folgt hieraus? Was wir wiederholt bemerkt haben, daß alle diese neuesten Zugeständnisse für das Judenthum so lange keine Haltbarkeit besitzen, als sie nur durch ministerielle Verfügungen vorhanden sind, und sich auf kein Gesetz stützen. Sie werden in diesem Stadium aus der Halbheit nicht herauskommen, und der nächste Minister kann selbst in diesem provisorischen Zustande sie wieder aufheben. Ueberall soll die wirkliche Gleichberechtigung des Judenthums, wie man sieht, vermieden werden, und ohne diese principielle Unterlage bleibt alles Stückwerk. Berlin, 23. April. Die Hamburger „Reform" enthält von hier folgende Correspondenz: „Die confessionelle Gleichberechtigung, die wohl von der Verfassung verbürgt, scheint bei uns immer mehr in die Brüche gehen zu sollen. Die jungen Leute, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst haben, genießen bekanntlich auch den Vorzug, den Truppentheil wählen zu dürfen, bei welchem sie ihrer Militärpsticht genügen wollen. Jüngst meldete sich nun bei dem Commanveur eines in Berlin garnisonirenden Garde-Kavallerie-Regiments ein junger Mann zum Eintritt in dasselbe. Der Herr Oberst, der etwas von Richard Wagners physiognomischem Talent besitzt oder doch zu besitzen meint, richtete an den Dragoner- Aspiranten, der nicht nur schwarzes krauses Haar hat, sondern dessen Nase auch eine verdächtige Biegung zeigt, die Frage: „Sind Sie Jude?" Als diese Frage verneint wurde, forschte der Herr Oberst weiter: „War Ihr Vater Jude? — Wiederholte Verneinung. — Eine weitere Ahnenprobe verlangte der Herr Oberst nicht; er sagte dem jungen Mann die Aufnahme in das Regiment zu und erklärte feine vorigen Fragen nach Confession und Abstammung mit dem Bemerken, daß er Juden die Aufnahme in sein Regiment entschieden verweigere, weil dieselben zu viel Geld ausgeben und dadurch zu Extravaganzen Veranlassung bieten. — Nähere Mittheilungen über diesen Wilmanns zu Pferde behalten wir uns vor. Die Berechtigung des Herrn Obersten, Juden den Eintritt in sein Regiment zu versagen, will uns doch recht zweifelhaft scheinen. — Eine noch auffälligere Mittheilung geht uns über ein hier garnisonirendes Infanterie-Regiment (die sog. Maikäfer! zu: Bei der jüngst stattgehabten Beförderung der Einjährig-Freiwilligen zu Gefreiten, erössnete ein Feldwebel den Einjährig-Freiwilligen jüdischer Confession, daß er mehrere von ihnen zu dem gedachten Avancement vorgeschlagen habe, daß aber „ihrer Religion wegen" dieser Vor-

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