Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1876)
- Date
- 1876-04-18
- Page
- Seite 260 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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260 Die Juden hatten damals als Volk bereits ihre politische Selbstständigkeit verloren; ihr Land bildete mit Syrien eine Provinz des großen römischen Weltreichs und wurde von einem Statthalter «Proconsul) verwaltet, der die kaiserlichen Hoheitsrechte ausübte. Nun sucht jedes unter fremde Botmäßigkeit gekommene Volk seine frühere Selbstständigkeit wieder zu erringen, was aber nur durch Aufstände erreicht werden kann, an deren Spitze sich ein Patriot stellt. Solche Aufstände waren auch unter den Juden wiederholt vorgekommen. Es ist einleuchtend, daß der Statthalter des neuen Herrschers die strengste Verantwortlichkeit in Betreff derartiger Empörungsversuche hatte, die nanientlich am Osterfeste äußerst gefährlich werden konnten, weil aus dem ganzen Land eine sehr große Volksmaffe versammelt war. Ein Einzug, wie ihn Jesus unter Hosiannahrufen gehalten, konnte nicht verborgen bleiben. Die Stadtbehörde untersuchte den Vorgang und Jesus wurde gefragt, ob er ein König sei. Er verneinte es nicht, er antwortete nur: „Dn sagst es". In welchem Sinne er dies gemeint hat, ist hier gleichgiltig. Die Untersuchung aber hatte einen politischen Charakter und wurde mithin dem kaiserlichen Beamten übergeben. Was hat die jüdische Stadtbehörde dabei gethan? Nichts anderes, als was die Obrigkeit jeder Stadt unter solchen Verhältnissen thun würde. Man hat den Mann der Bewegung verhaftet, und es ist nicht unmöglich, daß der Rath und die betheiligten Hohenpriester, denen Jesus ein Dorn im Auge war, die Gelegenheit gern benützt haben, um sich seiner zu entledigen, nicht blos, um einen blutigen Aufstand zu verhüten, sondern auch, weil er in seinen öffentlichen Reden nicht gerade sehr glimpflich mit ihnen verfahren war. Aber was haben bei dem ganzen Vorgang die Juden in ihrer Gesammtheit verschuldet? Nicht das Mindeste; es hat sich nicht einmal ein Mann unter ihnen gefunden, der zur Ergreifung behilflich war, und die Behörde mußte sich aus dem engen Kreise seiner Begleiter einen kaufen, der ihn den Häschern bezeichnete. Das Volk selbst hat nichts gethan; was seitens der Stadtbehörde geschehen ist, mußte geschehen. Und wenn heute Jesus in irgend einer Stadt des christlichen Deutschlands mit einer Volksmaffe in einer Weise und unter solchen Umständen einzöge, wie damals in Jerusalem, so würde ihm wahrscheinlich das Gleiche geschehen, wobei die Einwohner gar nicht in Berührung kommen. Wenn die jüdische Behörde in Jerusalem Jesum, nachdem sie ihn vernommen und ein politisches Vergehen gesunden hatte, dem römischen Landpfleger übergab, so war dieses Verfahren wieder in dem bestehenden Landesgesetze begründet, ohne daß das jüdische Volk irgrnd etwas dabei andern konnte. Nur der römische Kaiser hatte das Recht über Leben und Tod, die Untersuchung konnte also nur durch den Vertreter deffelben weiter geführt werden. Die Juden konnten also unseren Herrn Jesum nicht kreuzigen, weil sie unter römischer Herrschaft standen. Wenn sie aber auch politisch selbstständig gewesen wären, wäre es auch nicht möglich gewesen; denn die Kreuzigung ist eine römische, aber keine jüdische Todesstrafe. Nach dem mosaischen Gesetz gab es bei den Juden drei Arten von Todesstrafen: die durch das Schwert, die Steinigung und — die Verbrennung, letztere nur in zwei Fällen, für denjenigen, der eine Frau und Tochter zugleich ehelichte, und für die buhlerische Tochter eines Priesters. Zwar ist 3 Moses 21—23 vom Hängen die Rede, aber es ist damit nur der Leichnam eines Gehängten gemeint, der bis an den Abend an einem Baum aufgehängt werden soll. In Beziehung auf Jesum haben also die damaligen Juden nichts gethan, als daß die zuständige Behörde in Jerusalem die Voruntersuchung geführt, und dann den Angeklagten dem röm. Landpfleger zur Aburtheilung übergeben hat, der den Kreuzestod aussprach. Die Vorgänge, welche bei der Verurtheilung stattgefunden haben, tragen allerdings den Charakter des Drängens dazu seitens der anklagenden Juden, welche aber nicht das jüdische Volk sind. Wie es in allen großen Städten Pöbel giebt, für den jeder öffentliche Vorgang, besonders eine Hinrichtung, ein Fest ist, so gab es auch in Jerusalem eine Anzahl solchen süßen Pöbels, der „Kreuzige" schrie, aber kein vernünftiger Mensch wird die Berliner Eckensteher, Bummler und Sonnenbrüver für das Berliner oder gar für das preußische Volk halten und dieses für deren Treiben verantwortlich machen. Ebenso wenig kann man die damalige „Kreuzige" Schreier als das Volk der Juden ansehen. Die ganze Gerichtsverhandlung vor Pilatus erscheint überhaupt sehr verdächtig. Pilatus, der Vertreter des Kaisers, erscheint als eine Strohpuppe, wie sie Rom niemals als Consuln in die eroberten Provinzen geschickt und als welche Pilatus auch bei anderen Vorgängen sich nicht erwiesen hat. Eine solche Puppe eignet sich nicht zum Nachtwächter, vielweniger zu einem Landpfleger. Man muß also annehmen, daß der Bericht, der sich in den Evangelien findet, die ja erst nach Jahrzehnten geschrieben sind'), von einem Manne herrührt, der die Juden wegen der Verurtheilung verantwortlich machen will. Nach der Darstellung in den Evangelien, die übrigens untereinander in Widerspruch stehen, will Pilatus Jesum freisprechen, weil er keine Schuld an ihm findet; aber die anklagenden Juden bestehen auf der Verurtheilung. Um den Haß noch stärker hervortreten zu lasten, muß selbst die Frau des Pilatus, während er auf dem Richterstuhle sitzt, zu ihm senden und ihm mittheilen laffen, daß sie von dem Angeklagten geträumt habe und ihn für unschuldig halte und ihren Gemahl bitte, darauf Rücksicht zu nehmen. Nun stelle mau sich einen Richter vor, dem, während er amtlich thätig ist, deffen Frau ihre Träume in der Absicht mittheilen laßt, damit auf das Urtheil einzuwirken. Da steht nun der oberste Richter des Landes, der Stellvertreter des Kaisers, zwischen feiner 1) Die ersten drei vor dem Jahre 70 n. Chr., das vierte gar erst in der ersten Hälfte des 2. Jahrh. nach Chr. (Anm. des BerfafferS.)