Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1876)
- Date
- 1876-04-18
- Page
- Seite 261 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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261 Frau, die ihm sagen laßt: „Berurtheile nicht, der Mann ist unschuldig", und den anklagenden Juden, welche ein Tovesurtheck verlangen, um den Angeklagten los zu werden. Was macht die Puppe? Sie verurtheilt und wäscht sich dann die Hände, als wenn sich ein ungerechtes Unheil durch Händewaschen in ein gerechtes verwandeln ließe. Die Darstellung des ganzen Vorganges ist augenscheinlich der Ausdruck des Haffes gegen die anklagenden Juden, zu deren gesetzlichem Berufe die Ueberweisung des Angeklagten an die römische Behörde gehörte. Dieser Haß hat sich im Volksmunde immer schärfer ausgebildet, bis zu der Zeit, da die Evangelien geschrieben wurden. Leider sind wir blos auf die Nachrichten in den neutestamentlichen Schriften angewiesen, denn andere gleichzeitige Schriftsteller haben über den Vorgang nicht berichtet. Er muß also zu seiner Zeit still vorüber gegangen sein. Nur von einem einzigen jüdischen ESchriftsteller ist er erwähnt, bei Josephus, wo es heißt, daß Jesus von Pilatus „auf die Anzeige der bei uns einflußreichsten Männer .mit dem Kreuzestod bestraft worden sei."-) Dann noch bei einem römischen, bei Tacitus, welcher sich also ausdrückl: „Der Urheber des Namens „Christen" war Christus, der unter der Regierung des Tiberius durch den Procurator Pontius Pilatus hingerichtet wurde." Es ist damit gezeigt, daß die damals lebenden Juden als Volk mit der Kreuzigung Jesu gar nichts zu thun gehabt haben; von den spater lebenden aber sagt es der gesunde Menschenverstand. Aber auch die zeitgenössischen Juden, die wenigen ausgenommen, welche in Jerusalem nach den damaligen Gesetzen gegen ihn einschritten, sind völlig unschuldig an dem Tode Jesu. Das jüd. Volk selbst war überhaupt nicht zur Verfolgung anders Glaubender geneigt. Die Anschauungen der Pharisäer, Sadducäer und Effäer gingen weit auseinander. Auch das Auftreten Jesu selbst beweist, daß man dem jüdischen Volke keinen Fanatismus zur Last legen kann. Er ist drei Jahre unangefochten im Lande umhergezogen. Wir möchten wiffen, ob er das, was ihm damals im jüdischen Lande gestattet war, in unseren Tagen in jedem beliebigen christlichen ausführen dürfte? Wenn er auf irgend einem Berge eine Rede halten und mehrere Tausend Zuhörer um sich versammeln wollte, müßte er nicht jetzt davon erst der zuständigen Polizeibehörde 48 Stunden vorher Anzeige machen? Und würde er dann Genehmigung erhalten? In welchem Lande würde er jetzt drei Jahre unbehelligt umherziehen und in der Weife wirken können, wie er es damals im jüdischen Lande gekonnt hat? Wollen unsere Leser einmal die Rede lesen, die er Matthäus 23 damals gehalten hat, und sich vorstellen, er spräche jetzt zu unseren „Schriftgelehrten", den Hohen- und den anderen 2) Bekanntlich ist der ganze Paragraph, der bei Josephus über Jesus handelt, erst diel spater versaßt und eingeschoben. Es steht dies bei allen Kritikern und unbefangenen Gelehrten fest. Redact. d. A. Z. d. I. Priestern, als da sind die Cardinäle (vom Heiligen Vater zu schweigen), die Erzbischöfe und Bischöfe, die Aebte und Kanoniker oder die General- und anderen Superintendenten, die Consistorial- und Kirchenräthe — in solcher Weise und dazu noch in einer Volksversammlung, wie lange würbe ihn wohl der Aussicht führende Beamte reden laffen? Ich hoffe, es geht aus dieser kurzen Fastenbetrachtung, die auf ausführlichere Begründungen, des karg zugemessenen Raumes wegen, verzichten muß, zur Genüge hervor, daß die „Juden Jesum nicht gekreuzigt" haben, sondern der römische Landvfleger in Folge des Strafantrages der Sladtbehörde zu Jerusalem. Ob und welche Schuld diese dabei trifft, ist in Bezug auf unfern Satz gleichgiltig. Das jüdische Volk als solches ist so wenig dafür verantwortlich, als das bayerische für die Thaten seines Ministers Abel, oder das preußische für die Manteuffeleien in der Reactionszeit der fünfziger Jahre. Wenn Hunderte von freisinnigen Männern wegen Anschauungen, die in unseren Tagen zu ehrenvollen gerechnet werden, wenn der edle Wirth in Kaiserslautern, wenn Eisen mann in der Münchener Frohnseste. wenn Kinkel in Naugard und Spandau die Zuchthausjacke getragen und Wolle gesponnen haben, hat dies das bayerische und preußische Volk verschuldet und noch dazu so, daß man ihre Urenkel im zehnten Gliede deshalb anklagen darf? Nur blinder Fanatismus hat eine so blödsinnige und gehässige, mit der unparteiischen Geschichte im Widerspruch stehende Anklage erheben können. Und daß sie Jahrhunderte unserer Zeitrechnung hindurch ausrecht erhallen worden ist, macht dem christlichen Verstände — die Liebe wollen wir nicht in Rechnung bringen — wenig Ehre. Danken wir Gott, daß eine vernünftige humane Bildung es jetzt so weit gebracht hat, daß Christen und Juden als Mitglieder einer menschlichen Gesellschaft gleichberechtigt nebeneinander leben, wobei es sich wenig ziemt, dieses Zusammenleben durch gehässige Vorwürfe zu verbittern. Käme es aber aus Erhebung von Vorwürfen und Beschuldigungen an, so könnten die Juden der Verleumdung gegenüber, „unseren Herrn Jesum gekreuzigl" zu haben, ganze Gebirge von Anklagen gegen die Christen aufsühren; denn Hundertlausende von ihnen sind in Spanien, in Deutschland und Italien dem Wahne von Christen geopfert oder, da, Verbrennen nicht mehr opportun, bis in die neuesten Zeiten herab, einzeln wie M o r - tara, unter dem milden Pontificate des ehemaligen Freimaurers Pius IX., der bekanntlich lieber segnet als stuchl, ihren jüdischen Ellern „all majornii dei gloriamgeradezu geraubt worden, um für die „alleinseligmachende" Kirche erzogen zu werden. Ja, muß denn ein Christ, der einen Blick in die Geschichte dieser entsetzlichen Judenverfolgungen gethan hat, nicht errölhen bei dem Gedanken, was Alles im Namen des „Christenlhums" gesündigt worden ist? Aber wir trauen unseren jüdischen Mitbürgern in Stadt und Land so viel gesundes Unheil zu, daß sie die jetzigen Christen