Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1876)
- Date
- 1876-04-18
- Page
- Seite 253 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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253 Leviten sprachen die Verse 15—26, und das Voll beantwortete jeden Spruch mit Amen. Es sollte dies also eine feierliche Bestätigung des Gesetzes seitens des ganzen Volkes sein, und die Worte der Leviten zugleich deutlich auf dem Stein zu lesen sein. Auf die Dauerhaftigkeit der Schrift, die doch nur für diese Volksversammlung bestimmt war, während die Steine zur bleibenden Erinnerung an den Act dienen sollten, kam es nicht an. Allein die Alten besaßen einen Leimkalk, der die Farben überaus lang frisch erhielt, wie man in Egypten häufig Felsen mit solchem Leimkalk bekleidet trifft, der die Farben bis heute kenntlich an sich trägt. Diese Art monumentaler Schrift ist deshalb auch bei den Israeliten nicht zu übersehen, i) — Auffallend ist es, daß der Vers, die wichtige Stelle Jerem. 36, 18. bespricht, aber die für unsren Gegenstand höchst bedeutenden Verse 22, 23. gar nicht in Erwägung zieht. Man brachte das Buch des Baruch, in das er die Weiffagungen des Jeremias geschrieben, zum Könige, der im Winterhause saß, und vor ihm brannte die Kohlenpfanne. V. 23: „Und es war, wie Jehudi drei oder vier Seiten (mnbn Columnen, Andere: Abschnitte) gelesen, zerschnitt er sie mit dem Messer des Schreibers (isvrr lyns) und warf sie in's Feuer in der Kohlenpfanne, bis die ganze Rolle (Hbaar: bs) auf dem Feuer in der Kohlenpfanne verzehrt war." Man sieht hier also — abgesehen davon, daß hier iss und s-sbs» völlig synonym gebraucht werden — daß das Schreibmaterial kein Stein, kein Holz, kein Metall, kein Wachs, aber auch nicht unserm Papier ähnlich, das zerrissen werden konnte, sondern ein Stoff sein mußte, der mit dem Messer leicht zu zerschneiden war, d. h. präparirte Haut, die nicht zu stark war, um auch bald auf dem Feuer in der Kohlenpfanne zu verbrennen. Wir glauben, daß diese Stelle hierfür entscheidend ist. Interessant ist auch noch die Erwähnung des „Messers des Schreibers". Wozu konnte dieses gebraucht werden, ja norhwendig sein? Es läßt sich nichts denken, als zum Spitzen des Calamus, des Schreibrohrs, wie unser Federmesser zum Schneiden des Gänsekiels. Mil dem Gebrauche der Stahlfeder ist das Federmesser zum Wegfall gekommen. Ebensowenig war es bei dem metallenen Griffel oder Meißel verwendbar. Hier hätten wir also einen Beweis für den Gebrauch des Schreibrohrs. — Wir können dem Berf. nicht beistimmen, wenn er aus 4 Mos. 5, 23. den Gebrauch des Wachses als Schreibmaterial erweisen will, weil sich dasselbe im Wasser leicht abstreicheu lasse. Es scheint uns, als ob sich dies gerade von Wachs, das sich im kälteren Wasser verhärtet, nicht behaupten ließe. Ein Stückchen Haut, worauf die wenigen Worte 21. 22. mit Farbe (Dinte ths) geschrieben waren, konnte in das Gefäß getaucht, und die Farbe schnell abgelöscht werden. Wenn man den Gebrauch des Wortes nn» 2 Mos. 32, 32. vergleicht, wo aus einem Buche ein Name gelöscht werden soll, so ist das Gesagte einsichtlich. — 1) Die anderweitigen Fragen, welche die angef. Stelle hervorruft, s. in unsrem Commentar zur Stelle. Was der Verf. über die Verbreitung der Schreibekunst bei den allen Hebräern sagt, ist zu oberflächlich gehalten. Vgl. unsre „Einleitung in die fünf Bücher M." dritte Aust. S. 26.- Zur Geschichte der Hexenprocesse in Erfurt und Umgegend. Ein Beittag zur Culturgeschichte des 17. Jahrhunderts. Vortrag, gehalten im Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Erfurt von vr. Jaraczewski, Rabbiner. Erfurt, Villaret 1876. Wir erwähnen hier dieses Schriftchens, um dem Berf. für seine lichtvolle Darstellung unsre Anerkennung auszusprechen. Wer in ihm die Mittheilung aus den betteffenden Actenstücken liest, der wird, wenn er die Jahreszahl 1687 bemerkt, wieder einmal erschrecken. Es handelt sich hier um ganz objective Justizsachen, wo die Gerichtspflege die scheußlichsten Greuel nicht aus eigennützigen Motiven, nicht aus leidenschaftlichen Beweggründen, sondern aus dem finstersten Aberglauben heraus vollführte, der die Geister gefangen hielt und die Gesetzgebung beherrschte, Greuel, an denen nicht bloß der einzelne Richter, sondern auch die Schöppenstühle der Universitäten vollen Antheil hatten. Und dies vor nicht zwei Jahrhunderten, und mehr als anderthalb Jahrhunderte nach der Reformation! Man muß dergleichen lesen, um zu wissen, was die von gewissen Seiten gepredigte Umkehr oder Rückkehr zu bedeuten hat! — Die Prager Buchhandlung Jakob W. Pasch eles hat ihren illustrirten israelitischen Bolkskalender für das Jahr 5637 bereits versandt. Er enthält auch diesmal gute Aussätze erustern und leichtern Inhalts. Eine Bemerkung, die wir bei den ftüheren Jahrgängen gemacht, und die auch diesmal sich uns aufdrängte, wollen wir aussprechen: nämlich, der Herausgeber möge bei den zum Schlüsse hinzugefügten Anekdoten doch ein wenig wählerischer sein. Es sind immer solche darunter, die, wenn sie sich in nichtjüdischen Blättern fanden, für großen Rischus erklärt würden.-Unsere Leser werden sich des Stteites erinnern, der sich über die Echtheit oder Unechtheit der moabitischen Thon-Alterthümer erhoben hat. Nachdem nämlich der berühmte Mesastein aufgefunden worden, brachten Beduinen aus Moab eine große Menge Thongeschirre, Töpfe, Krüge, kleine Idole und Figuren und Thonscherben, viele mit Inschriften versehen, nach Jerusalem. Zwei Sammlungen derselben kaufte die preußische Regierung an und ließ sie nach Berlin bringen. Alsbald erhob man, von dem Franzosen Ganneau geführt, die Beschuldigung, daß diese ganze Töpferwaare gefälscht, in Jerusalem selbst verfertigt sei. Mehrfache Untersuchungen an Ort und Stelle vermochten keinen objectiven Beweis für die Echtheit zu führen. In der jüngsten Zeit erschien eine Broschüre von den Professoren Socin und Kautzsch in Basel, welche die Unechtheit mit den ttiftigsten Gründen zu erweisen schien. Gegen diese nun erscheint in der nächsten Zeit in Stuttgart bei Schweizerbart eine Schrift des Prof. Adolf Koch in Schaffhausen, deren Aushängebogen einzusehen uns freundlichst gestattet ist. Sie wendet sich gegen die Beweisführung der Baseler Broschüre und beseitigt eine Reihe von Zweifeln, welche diese mit