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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-04-18 · Heft 16 (18.4.1876) · p. Seite 251

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 16 (18.4.1876)
Date
1876-04-18
Page
Seite 251 (sequence 3)
Language
German
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251 das Gesetz zu Rathe gezogen und zunächst aus dem Talmud geschöpft werden. Noch mehr: da die talmuvische Discussion selbst, weil sie eigentlich nur das Protocoll über die einen Gesetzesgegenstand betreffenden Verhandlungen enthielt, kein Mittel zur enigültigen Entscheidung darüber bot, was unter allen Umständen gesetzlich erlaubt oder verboten sei, so mußte endlich auch das Bedürfniß entstehen, aus jener das herauszuziehen, und durch Vergleichung der Autoritäten festzusetzen, was gesetzlich und rechtsgültig sei, mit einem Worte: das Bedürfniß nach Codification. So war denn doch auf Grund des Talmuds dasjenige geschehen, was das mosaische Verbot und die Beschaffenheit des Talmuds verhindern wollten: das mündliche Gesetz, die Tradition wurde codificirt, horte hiermit auf mündlich und Tradition zu sein, schnitt jede weitere Bewegung und Entwickelung ab und stellte ein neues weitschichtiges und allumfaffenves Gesetz auf, das zu unbedingter Beobachtung verpflichtete, und neben welchem das mosaische Gesetz fast verschwand. Eine Reihe solcher Codificationen hatte wenigstens das Gute noch, daß viele ihrer Entscheidungen noch sehr bestreitbar waren und bestritten wurden und sie sich deshalb in der Autorität theilten. Da geschah es, daß Joseph Caro diese Codification zum Abschluß brachte, und im Schulchan-Aruch ein endgültiges Gesetzbuch verfertigte <zum ersten Male erschienen Venedig 1567). Wenn man bis dahin bald auf Maimuni, bald auf Alfaßi, bald auf Ascheri, bald auf Nachmani und Andere recurrirte, so war von jetzt an der Schulchan- Aruch der allgemein anerkannte Codex, und brachte in die damalige Zerfahrenheit der vielen Talmudgelehrten die Einheit hinein. Diese Einheit war wohl anerkennenswerth, wenn sie nicht auf Kosten aller geistigen Bewegung, jedes Lebens und Fortschrittes erlangt worden wäre. Freilich konnte der beschränkte Geist Josepb Caro's, der eine lange Zeit seines Lebens kabbalistischem Wahnwitz gehuldigt hatte, vielen Ehrgeiz besaß, aber auch ein umfaffendes Wiffen auf seinem Gebiete und eine außergewöhnliche Energie, eine solche Autorität nur dadurch gewinnen, weil das geistige Leben in der Judenheit bereits in's Stocken gekommen; aber sein Werk mußte die Indolenz vermehren, die selbstständige Forschung beseitigen, dem Geiste Stillstand gebieten. Er hatte seine Entscheidungen in allen fraglichen Fällen, je nachdem er die Mehrheit der Autoritäten auf der einen Seite fand, getroffen; sich aber auch als Spanier einseitig zu den Gebräuchen der spanischen Juden geneigt, und nur Abergläubisches von den deutschen Juden angenommen. Unter den ungeheuren Bergen von Formvorschriften konnte dem eigentlichen religiösen Gefühl und dem eigentlichen sittlichen Bewußtsein, die in dem agadischen Theile des Talmuds und Midrasch so reiche Nahrung finden, in diesem Codex nur ein sehr geringer Raum gewährt werden, der Pulsschlag des Herzens war in ihm stille gestanden, und die Nervenfäden des Lebens erstorben. Der Schulchan-Aruch im Ganzen, in seinem Wesen und Zweck ist daher eine Uebertretung des mosaischen Gesetzes und eine Verletzung des talmudischen Geistes und Zweckes'. Dies ist keine Phrase, sondern eine unwiderlegbare Thatsache. Jene Einheit, die er erwirkte, konnte deshalb auch nur so lange anrauern, als das Geistesleben in der Judenheit erstarrt blieb. Mit dem Augenblicke — zwei Jahrhunderte nach rem Erscheinen des Schulchan- Aruch — wo der Bann gelöst, wo der jüdische Geist einen neuen Frühling, ein schnelles Knospen und Blühen wieder begann, verschwand auch die Einheit, die, was die Uebunz des Gesetzes in allen seinen einzelnen Formen betrifft, so wenig jetzt und überhaupt, wie in den Jahrhunderten vor dem Schulchan-Aruch nolhwendig ist. Eine neue Entwickelung, wie sie dem Judenthume in allen Zeiten geistiger Regsamkeit eigen war, kam wieder in Fluß. Und da will man nun den Schulchan-Aruch als eine Standarte des Judenthums aufpflanzen'. Da soll der Schulchan- Aruch „das Fundament" des Judenthums sein und bleiben! Ist das nicht eine Ironie auf alle geschichtlichen Thaisachen, aus alle Erkenntniß des Gesetzes? Wem will man dies vorspiegeln? Doch nur der unwiffenden Maffe! Aber man speculirt hierbei doch falsch. Wenn die religiöse Unwiffenheir bei den gegenwärtigen Juden, namentlich bei dem orthodoxen Theil der Masse, die weder Hebräisch, noch Profanes lernt, sehr groß ist, so sind doch die Mittel der Belehrung in unsrer Zeit nicht minder reichlich vorhanden, und wo ein beabsichtigter oder absichtslosy: Jrrthum aufiaucht, erheben sich hundert Stimmen, um ihn wieder zu zerstreuen. Nicht vergeblich senden jüdische Eltern ihre Kinder in einem so überaus großen Verhältniß in die höheren Lehranstalten. Die hier gebildet werden, können den Schulchan-Aruch nicht mehr als „Fundament des Judenthums für alle Zeiten" anerkennen; sie lernen etwas von der Geschichte, und fragen dann auch nach der Geschichte des Judenthums, und die sagt und beweist ihnen: das Fundament des Judenthums ist allein die h. Schrift; alles Andere ist nur Hülfsmittel zu besonderen Zwecken. Aus den letzteren Worten ersieht man, wie es denn unsre Leser längst wiffen, daß wir nicht zu denen gehören, welche mit leichtem Federstriche ganze Jahrhunderte aus rer Geschichte unsrer Religion streichen, ganze Reihen von Erzeugniffen des jüdischen Geistes beseitigen wollen, weil jene nicht unsrer Gegenwart gleichen, und diese eine unbezweifelte Wirksamkeit auf uns nicht mehr üben können — wohl aber und mit ganzer Kraft zu denen, welche jedem Zelotismus entgegentreten, jede Anmaßung einer erdrückenden Autorität über den Menschengeist bekämpfen, jeden falschen Firniß einer geschichtlichen Erscheinung beseitigen, und das Judenthum nicht in eine bloße Werkheiligkeit und Formenknechtschaft aufgehen lasien wollen. Auch rer Schulchan-Aruch ist ein brauchbares Hülfsmittel für das Judenthnm, ein Handbuch, das bei vielfachen Fragen eine schnelle Auskunft giebl -- nur aber darf er sich nicht die Autorität rer h. Schrift anmaßen und eine unbedingte Verfügung über das jüdische religiöse Leben, 16*

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