Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1876)
- Date
- 1876-04-18
- Page
- Seite 250 (sequence 2)
- Language
- German
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250 oder das andere Gesetz bald so, bald anders aufgefaßt, verstanden unv angewendet werde: immer sollte das ganze Gesetz, wie es nievergeschrieben, unvermehrt und unvermindert von Geschlecht zu Geschlecht überliefert werden, damit es als unantastbares Fundament jeder Entwicklungsphase des Judenthums diene, damit aus ihm die unwandelbaren Principien und religiös-sittlichen Grundsätze zu jeder Zeit gezogen und aus der Erkenntniß zur That werden. Daß neben dieser unantastbaren Schrift sich eine breite Strömung des gesetzgeberischen Lebens ergießen werde, entging wahrlich dem gottbegeisterlen Moses nicht, und lag gerade in den von uns angeführten Vorschriften enthalten. Haben wir doch das Borbilv in der Schrift selbst, wo die Zehn-Worte die allgemeine Grundlage bildeten, aber alsbald die ganze Specialgefetzgebung sich daran knüpfte. Ueberhaupt jedes Gesetz bedarf, weil es eben in Worte gefaßt ist, sehr bald der Auslegung und weil es allgemein ist, der Interpretation zur Anwendung für den einzelnen Fall; dabei treten neue unv veränderte Berhältniffe und Bedingungen auf, welche eine Regelung, zuletzt eine Formulirung nothwenvig machen, wie z. B. vas Gesetz hinsichtlich des Genusses von Fleisch, während des Aufenthalts in ver Wüste im schriftlichen Gesetz selbst verändert ward, als vas Volk an der Grenze des h. Landes angekommen war. Dieser Strom der Auslegung, Erweiterung, Verästelung, Ergänzung, näherer Bestimmung u. s. w. des Gesetzes ist es, was man die Tradition, die Ueberlieferung nennt und mit den Worten und ^2» bezeichnet. Dieser Strom, der auf Moses selbst als seine Quelle zurückgeführt wird, floß wie das wirkliche Leben durch die ganze Geschichte Israels, selbstverständlich bald langsam, schmal unv seicht, bald schnell, tief und breit. Allerdings ist dies für das erste Jahrtausend nach Moses kaum nachweisbar; renn in diesem langen Zeiträume kämpfte sich in Israel der Kampf zwischen der Gotteslehre und dem Heirenthume aus, und während desselben ward zu Zeiten das Gesetz wenig geübt, ja fast vergessen. -) Reben dieser Unsicherheit des inneren und Zerrissenheit des äußeren Lebens konnte natürlich die Auslegung und Verarbeitung des Gesetzes nur wenig Raum haben. Desto reicher und mächtiger ward sie seit den Zeiten Esra's, seitdem Lehre und Gesetz Moses die unbestrittene Herrschaft und eine eifervolle Beobachtung gewonnen hatten. Die Tradition bestätigt dies selbst, indem sie ihre Eontinuitäl nur dürftig an dem Faden: Moses überlieferte sie Josua, dieser den Aeltesten, diese den Propheten, diese den Männern der großen Synode, fortspinnt, während sie von da ab einen fast unübersehbaren Reichthum an hervorragenden Männern aufzuzählen hat. Aber sie bestand doch, denn das Gesetz Moses bestand. Wurde nun das Lerbot, das schriftliche Gesetz durch das Niederschreiben anderer gesetzlicher Bestimmungen zu ver- 2) Daß dies nicht in dem Maße stattfand, wie es jetzt öfter behauptet wird, haben wir aus den Büchern der h. Schrift in unsrer .Einteilung in die ö Bücher Moses 13, III. Auflage, S. 18 :c." nachgewiefen. mehren, beobachtet? Denn dieses Verbot hatte noch eine höhere Berechtigung, als blos die Unantastbarkeit des niedergeschriebenen Gesetzes zu sichern. Es gestattete neben sich die traditionelle Fortentwickelung nach der Entwickelung und Veränderung des Lebens; es erkannte also neben dem unwandelbaren Grundgesetz die Freiheit der Entwickelung und das Recht der veränderlichen Lebensverhältnisse an. Aber es wollte dann auch diese Freiheit sichern, dieses Recht schützen, und zwar dadurch, daß neben dem Gesetze selbst keine aus einer Zeit entsprießende Gesetzgebung durch die schriftliche Fixirung eine Fessel für eine zukünftige Zeit werde, keine Auslegung für alle Zeiten als die allein wahre und unbedingt zu befolgende, keine Ergänzung als für immer gültige, keine neue Bestimmung als unwiderruflich herrschend werde, und io gerade das flüssige Leben in starres Eis sich wandle. Dies ist der richtige Sinn und Zweck jenes Verbotes, voll Weisheit, voll Gerechtigkeit. Wurde, fragen wir, es treu beobachtet in Israel? Fast achtzehn Jahrhunderte nach Moses wurde es beobachtet; kein Versuch wurde, wie es bei den anderen Völkern so vielfach geschah, im alten Israel gemacht, eine andere Gesetzgebung zu schaffen, oder die frühere umzugestalten; der Anlauf dazu Capp. 40—48 im Buche Ezechiel fand nicht die geringste Beachtung; Esra und die Männer der großen Synode, Hillel und Schamai und das erste Tanaim-Geschlecht 'beobachteten das Verbot getreulich. Dann wurde es anders. Die Mischna wurde niedergeschrieben und ihr folgte die Gemara, die babylonische und die jerusalemitische. Die Befürchtung, daß die Traditionen in der Zerstreuung verloren gingen, motivirte die Sammlung und Niederschrift derselben. Und es war auch nur dem Buchstaben nach eine Uebertretung des mosaischen Verbotes, nicht nach dessen Geist und Zweck. Denn indem man die Traditionen, so viele man ihrer erlangen konnte und Jahrhunderte noch die Auslegungen, Entscheidungen und Modificationen der Gesetzeslehrer sammelte, wollte man durchaus nicht den lebendigen Fluß der Fortentwickelung hemmen oder gar verstopfen, was auch nicht im entferntesten geschah, und indem man die Controversen zu Haufen nebeneinanderstellte, und eine Entscheidung in den seltensten Fällen hinzufügte, ja selbst dasjenige, was man als Tradition von Moses selbst cr'OTa rrcab nnbn) ansah, der Auslegung und der Controverse unterzog lz. B. Evujoth 8, 7), hatte man bei der Niederschrift des Talmuds durchaus nicht die Absicht, ein Gesetz zu geben, und dies dem mosaischen Gesetze anzuschließen. Aber die Folgen waren doch anders. Man mußte im Talmud eine neue Gesetzesquelle sehen, und zwar um so mehr, als die Richtung, welche der Talmud eingeschlagen, auf die Casuistik auf allen Gebieten des Lebens ausging, und auch das religiöse und sittliche Leben nach juridischen Normen sorgfältig festzustellen trachtete.-') Bei jedem Schritt und Borkommniß mußte deshalb 3> S. unsere Abhandlung „Zur Charakteristik des Talmuds" in I „Weltbewegende Fragen" Th. H, S- 34'J bis 416.