Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1876)
- Date
- 1876-04-18
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ei« ««parteiisches Organ für alles Wische Interesse. 2 bi» Sogar. Preis 3 LkarL. Onferate werde» Me PetitzeUe oder berat bumsen. einmal in HerauSgegeben von Rabbiner vr. Lu-wiz philipflsou in Bonn. Verlag von vaumgärtaer's Buchhau-luog in Leipzig. In tebactioneaen Vngeteaenfcitca wende man fich an vr. C. PtziU-pstn in Bonn; binfichtlide« Bezugs und der Jw'eratean »«unglrtner'« »nchdaubluuq «Leipzig. Znseralr, welche di» vonirrr,- angeben, finden Inder caranstolgenden Nminncr Bemckftchrigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Ps. pro Hand ert 8 erechuet. 46. Jahrgang. Leipzig, den 18. April 1876. JSf 16. Zuhalt. Leitende Artikel: Nichts hinzu und nicht« davon! — Deutschland: Bonn, Berlin, Fürth, Edenkobeu (Pfalz», Hamburg. (Schottland), London. — Schweiz: Aarau. — Belgien: Brüssel betrachtung). — Vermischtes. SUtktAiCbt (Stxhitef. Bonn, 12. April. : 127273 V-I2H »bl 1'bs yvri »b Nichts hinzu und nichts davon! Im 5. B. Moses 4, 2 heißt es: „Thut nichts hinzu zu dem Worte, welches ich Euch gebiete und thuet nichts davon", und 13, 1: „Alles was ich Euch gebiete, das sollet Ihr wahren zu thun: thue nichts hinzu und thue nichts davon". Welches ist der rechte Sinn dieser Worte, die so feierlich und bestimmt am Eingang zur Wiederholung des Gesetzes und vor dem Beginn der Wiederholung der Specialgesetze noch einmal ausgesprochen werden? Etwa, daß außer diesen niedergeschriebenen Gesetzen nichts Anderes jemals Gesetz in Israel werden solle? Dem widerspricht vie Natur jedes niedergeschriebenen Gesetzes und noch mehr die Natur der Dinge. Denn in ersterer Beziehung ist es unmöglich, daß ein niedergeschriebenes Gesetz alle Verhältnisse des Lebens, alle sittlichen, socialen, politischen und rechtlichen Momente des gesellschaftlichen und individuellen Lebens vollständig umfasse, so daß niemals eine Ergänzung nothwendig wäre. Andererseits ist das menschliche Leben der Entwickelung unterworfen, der Ausbreitung und Vervielfältigung; von innen heraus, wie von außen her, ist es beständig in Bewegung und Fluß; die geistige Thätigkeit, wie die äußeren Beziehungen, bringen im Laufe der Zeiten unwiderstehlich Veränderungen hervor in Literarischer Wochenbericht: Bonn. — AeitungsnachriLten: — Oesterreich-Ungarn: Wien. — Großbritannien: Dundee . — Feuilleton: Die Juden haben Jesum gekreuzigt. (Eine Fasten- Anschauung und Bedurfniß, denen das gültige Gesetz Rechnung tragen muß und trägt. Dem widerspricht aber auch die jüdische Tradition nicht bloS durch sich selbst, sondern auch ausdrücklich, wenn sie einentheils vorschrieb und selbst betbätigte, durch Aufstellung vorsorglicher, verhütender Gesetze die treue Ausübung des Gesetzes zu sichern, Aboth l, 1 vs vrr, also eine Vermehrung des Gesetzes, anderntheils dem obersten Gerichtshof die Befähigung erlheilte, Gesetze der Schrift zeitweise aufzuheben, Sanhedr. 46, 1. Jebam. 90. 2. Maim. Hilch. Mamr. 2, 4., also eine Verminderung des Gesetzes. Wenn nun demungeachtet Maimonides die völlige llnveranderlichkeit des Gesetzes znm 9ten der 13 Glaubenssätze machte, vgl. M. Neb. 3, 41: so muß er eben in den oben angeführten Schriststellen einen anderen Sinn verstanden haben. l) Dann kann aber der richtige Sinn nur der sein, daß dieses schriftliche Gesetz nicht vermehrt und nicht vermindert, also kein weiteres Gesetz in Israel niedergeschrieben und dem mosaischen Gesetze hinzugefügt und gleichgestellt werden soll. Diese Vorschrift hatte auch ihre volle Berechtigung. Das niedergeschriebene Gesetz Moses sollte die unwandelbare Grundlage des Judenthums in allen seinen Beziehungen sein und bleiben. Ob das eine oder das andere Gesetz im Laufe der Zeiten außer Gebrauch käme — wie dies ja sei: dem Falle des Tempels und der Zerstreuung des Volkes mit einem großen Theile dieses Gesetzes geschehen ist — ob das eine I * Raschi'S Auslegung, der diese Schriflstcllen nur auf, die Form der Ausübung der Gesetze "bezieht, ist um so weniger zu berücksichtigen, da er, wie die von ihm angeführten Beispiele zeigen, schriftliches und mündliches Gesetz hierbei untereinander wirft.