Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1876)
- Date
- 1876-04-11
- Page
- Seite 241 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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241 Berlin, 2. April. Wir halten den Kampf über den Börsen- und Actienschwindel durchaus für keinen solchen, welcher das Iudenthum direct angeht. Er ist für uns nur dadurch von besonderem Interesse geworden, daß die persönlichen Feinde der Zucen sich fort und fort bemühen, zum eigentlichen Schlachtfelde das Iudenthum und die Gesammtheit der Juden für die traurigen Resultate jenes Schwindels verantwortlich zu machen. Wir können mit Recht sagen, „die persönlichen Feinde", da den meisten derselben die eigennützigen Motive nachgewiesen werden können. Um die augenblickliche Situation zu charakterisiren, sei hier ein Artikel der „Tribüne" vom 30. Marz wiedergegeben. Das Buch von Otto Glagau über „den Gründungsschwindel in Berlin" hat in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, wenn auch nur im Vorbeigehen, die ihm gebührende öffentliche Kritik gefunden. Eine dreiste Unwahrheit, ersonnen, um den Ruf eines uneigennützigen, streng sachliche Ziele verfolgenden Mitgliedes der Gesetzgebung hinterrücks zu bewerfen, wurde als solche aufgedeckt, und das Urtheil des Hauses in Ausdrücken wie „Pasquill", „Frechheit von Schriftstellern" dem stenographischen Berichte einverleibt. Selbst ein dankbarerer Leser des Buches aus dem Centrnm verwahrte sich ausdrücklich gegen die persönlichen Ueberfalle des Verfassers. Damit ist diesem literarischen Erzeugniß, selbst wenn sich Weizenkörner unter seiner tendenziösen Spreu befinden sollten, ein warnendes Stigma aufgedrückt. Von diesem aber fallt ein ebenbürtiger Antheil auch auf Die, welche auf dieser unsauberen Grundlage weiter gearbeitet haben. Und hier kommt zunächst die mehrfach besprochene Schrift des hiesigen Stadtgerichsrath Wilmanns, betitelt: „Die goldene Internationale", in Betracht. Herr Wilmanns, dessen sachliche Bestrebungen in wirthschaftlicher Hinsicht wir hier bei Seite lassen, bedient sich zum Zweck seiner Beweisführung des Glagau'schen Buches nicht nur als Unterlage, sondern laßt den im Parlament als Pasquillanten gekennzeichneten Schriftsteller in einem ganzen Theile seiner wirthschaftspolitischen Abhandlung für sich selber sprechen. Er ergänzt diese Citate, deren durch Leidenschaft vergiftete Spitze sich gegen den corrumpirenden Einfluß des Judenthums richtet, indeß auch durch eigene Behauptungen in derselben Richtung, über deren sachliche Berechtigung wir ebenfalls uns des Urtheils hier enthalten. Diese Behauptungen gaben, wie seinerzeit erwähnt, dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde Anlaß, beim Präsidium des Stadtgerichts ein Gesuch um Einleitung disciplinarer Schritte gegen Wilmanns einzureichen. Der Versuch, auf diese Weise die Sache in das rechte Licht zu stellen, war ein wenig glücklicher. Der Verfasser ist Jurist genug, um die rechtliche Tragweite seiner Worte ermessen zu können und hatte sich in dieser Beziehung durchaus nicht vergriffen. Nur an einer Stelle hatte er den Fuß direct auf das persönliche Gebiet gesetzt, aber auch hier mit einem Vorbedacht, der an die Klugheit der Schlange, der großen Lehrmeisterin der Jesuiten, erinnert. Dem „goldenen Netze, mit welchem das Iudenthum von den Börsen aus die Völker umgarnt hat", stellt Herr Wilmanns als zweites Netz die Presse zur Seite, „vermöge deren das Judenthum die öffentliche Meinung in den seinen Elassenintereffen dienenden Anschauungen gefangen halt". Zur Veranschaulichung dieser Gefangenschaft excerpirte der Herr Verfasser den Berliner Wohnungsanzeiger und theilte die Namen einer Anzahl von hiesigen Redacteuren und Zeitungsverlegern mit, die, wie er sich rusdrückte, „so deutlich sprächen, daß es eines weiteren Commentars nicht bedürfe". Dem Leser des Buches war auf diese geschickte und gefahrlose Weise der Glaube beigebracht, daß sämmtliche namhaft gemachte Personen Juden seien (obwohl thatsächlich unter den 22 Namen sich 14 christliche befanden) und daß sämmtliche angeführte Blatter „in den Elassenintereffen des Judenthums gefangen seien". Der rechtskundige Herr Verfasser aber lachte sich in's Fäustchen. — Wie die Klarstellung der Sache auf rechtlichem Wege eine Unmöglichkeit war, so war sie es auf privatem natürlich nicht minder. Ein kürzlich gemachter Versuch beweist dies. Der Redacteur der Berliner Wespen, der gleichfalls in der Liste der in den Elassenintereffen des Judenrhums Gefangenen einen Platz gefunden, wandte sich brieflich an den Stadlgerichtsrath Wilmanns mit dem Ersuchen, ihm auch nur aus einer Nummer seines Blattes den Nachweis zu führen, daß das letztere für und nicht gegen die Gründungen und Speculanten, für und nicht gegen die Herrschaft der Börse das Wort ergriffen hätte. Die uns mitgetheilte Antwort des Stadtgerichtsraths Wilmanns lautet so, wie sie nach dem Vorstehenden dem Einzelnen gegenüber nur lauten konnte, nämlich: Geehrter Herr'. Auf Ihr geehrtes Schreiben v. 27. d. M. erwidere ich ergebenst, daß nach dem Wortlaute meiner Schrift das Verzeichniß der Chef-Redacteure von mir lediglich angeführt ist „als Beispiel dafür, welchen Umfang die Herrschaft der Juden über die Presse erlangt hat." — Ich habe aber nicht die Thatsache behauptet, daß alle von mir angeführten Chef-Redacteure Juden seien (dies haben Sie nach einer mir zugestellten Nummer der Wespen anscheinen angenommen), und eben so wenig, daß alle von mir ausgeführten oder auch nur alle von Juden redigirten Zeitungen den Elassenintereffen des Judenthums dienen. Ich habe deshalb auch keine Veranlassung, Ihnen den Beweis der Thatsache zu liefern, daß speciell die von Ihnen redigirten Wespen „für oder nicht gegen die Gründungen und Speculanten, für oder nicht gegen die Herrschaft der Börse das Wort ergriffen haben". Hochachtungsvoll Berlin, den 28. März 187b. Wilmanns. In dieser Erwiderung ist das Schema gegeben, nach welchem Herr Wilmanns auch jedem andern lästigen Fragesteller in bequemer und „correcter" Weise die Thür zu weifen vermag. Die Beweisführung in seinem Besuche bleibt, wie er selbst, 15