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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-04-11 · Heft 15 (11.4.1876) · p. Seite 240

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 15 (11.4.1876)
Date
1876-04-11
Page
Seite 240 (sequence 8)
Language
German
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240 Im Talmud wird die Arbeit jedem Menschen zu einer heiligen Pflicht gemacht. Es heißt: „Wie der Vater seinen Sohn im Gesetze unterrichten und ihn ausstatten muß, so muß er ihm auch ein Gewerbe lernen lassen." „Den Sohn kein Gewerbe zu lehren, heißt ihn zum Morde erziehen." Wenn nun heute die Juden noch vorzugsweise dem Handel obliegen, so dürfen wir nicht vergessen, daß das noch eine Folge des christlichen Ausschlußsystems ist. Wer hat denn die Juden in diese Lebensrichtung hineingetrieben? Wer hat sie zum Handelsvolke gemacht? Doch nichts anderes als der über 15 Jahrhunderte auf ihnen liegende christliche Druck. Durften die Juden denn ein Gewerbe betreiben, durften sie den Acker bebauen? Seit wann datirt denn ihre Emancipation in Preußen und Oesterreich, seit wann in kleineren Staaten? Wie viele Juden aber haben sich nicht schon heute dem Handel ab- und anderen Berufsthätigkeiten zugewandt? Sollen alle auf einmal dem Handel entsagen, weil sie wegen ihrer „überlegenen Gewandtheit" den Christen plötzlich unangenehm geworden sind? Um aber zu zeigen, wie lauter die Vorschriften und Regeln des Talmuds auch über den Handel sind, mögen noch nachstehende Aussprüche zum Schluffe Platz finden. „Es ist Sünde, die Früchte zu vertheuern und die laufenden Preise zu steigern." „Mische in gute Waare keine schlechte." „Ein Hauptbetrüger ist derjenige, welcher in Maaß und Gewicht betrügt." „Der Kaufmann soll nicht Süßigkeiten an die Kinder schenken, um sie in seinen Laden zu locken." „Der Weinhändler soll in seinem Geschäfte nicht Wohlgerüche von aromatischen Weinen verbreiten, um glauben zu machen, daß er in demselben ausgesuchte Weine halte." „Ueber das Sechstel des Werthes ist Betrug und der Contract ist nichtig." Sapienti sat! Berlin, 27. Marz. Die „Norddeutsche Allgem. Zeitung" schreibt: „Der Gesetzentwurf über den Austritt aus den Synagogengemeinden, über welchen eine commiffarische Verständigung unter den betheiligten Ministerialressorts stattgefunden hat, ist jetzt dem Staatsministerium zur Beschlußfassung vorgelegt worden, unv wird daher voraussichtlich binnen Kurzem dem Landtage zugehen." (Bei der außergewöhnlichen Masse wichtiger und umfangreicher Gesetzentwürfe, welche der preußische Landtag in dieser Session noch zu bewältigen hat, könnte es nur durch besondere Umstände geschehen, daß der bett. Gesetzentwurf noch beide Häuser des Landtages passiren könnte. Berlin, 27. März. «Privatmitth.) In diesem Blatte darf wohl auch die an Inhalt und Ausdruck vorzügliche Festrede nicht mit Stillschweigen übergangen werden, welche der Professor der Beredtsamkeit Curtius an dem diesjährigen Gebuttstage des Kaisers und Königs- (22. März) in der Aula der hiesigen Universität vor dem ausgewähltesten Auditorium hielt. Die Anerkennung der Wissenschaft vermag das Judenthum für die gemeinen Angriffe zu entschädigen und zu ttösten, welchen es in der jüngsten Zeit wieder einmal ausgesetzt war. Curtius ist der würdige Nachfolger von August Boeckh, dessen beredte Stimme bei derselben Gelegenheit in wissenschaftlicher Erörterung sich ebenfalls einige Male für das Recht des Judenthums und der Juden ausgesprochen hat. Was Boeckh an classischer Ruhe, an gediegenem Maße in der Form besaß, das ersetzte Curtius durch den Schwung der Rede und die phantasiereiche Einkleidung seiner wissenschaftlichen Gedanken. Er gab diesmal in kurzen Zügen einen geschichts-philosophischen Abriß, in welchem er ausging von der Eigenart der beiden Völker die den größten Einfluß auf alle modernen Nationen ausgeübt haben, des jüdischen und des hellenischen. Bei jenem die Erfüllung mit der reinen Gottesidee, bei diesem die harmonische Gestaltung des menschlichen Daseins, Staatsleben, Kunst und Wissenschaft, Alles zu einer schönen Form verklärend. Beide traten durch diese Eigenart in Gegensatz und Kampf zu den Nachbarvölkern, sie fühlen sich als „auserwählt" und jene sind ihnen Ungläubige oder Barbaren. Dann ging der Redner besonders auf den Hellenismus ein, zeichnete den Kampf des Christenthums gegen denselben, der Reformation gegen die Renaissance, und wie das wahre Leben der modernen Völker nur in der Vereinigung der religiösen Idee mit dem griechischen Geiste gefunden werden könne. Die Rede machte einen tiefen Eindruck auf alle Zuhörer und ist uns als ein abermaliges Zeugniß für die weltgeschichtliche Bedeutung des Judenthums sehr willkommen, besonders da es von einem Manne ausgeht, der sein Leben der Erforschung und Würdigung des hellenischen Geistes gewidmet hat. Berlin, im März. (Privatmitth.) Das hiesige Beth- Hamidrasch, dessen älteres Statut vom Jahre 1768 dakirt, hat gegenwärtig ein „revidirtes Statut" zu Stande gebracht, und erläßt auf Grund desselben eine Aufforderung, der zur Erhaltung desselben bestehenden Gesellschaft als Mitglied beizutreten. Der Zweck dieser Anstalt ist in § 2 und 3 folgendermaßen ausgedrückt: „In dem Beth-Hamivrasch sollen durch regelmäßige Lehrvorträge die Hörer zu einem tieferen Berständniß der talmudischen Lehrobjecte geführt und es soll zu einer Ausbildung Gelegenheit geboten werden, welche die Erlangung eines Rabbinatsdiploms (Mdr-nn mnrr) ermöglicht. Außerdem sollen homiletische unv gemeinverständliche Vorträge über biblische Bücher oder talmudische, rituelle, auch jübischreligionsphilosophische Werke gehalten werden." Ebenso steht die Benutzung der Bibliothet innerhalb der Lehrräume frei. Der Gottesdienst in der zu ihr gehörenden Synagoge wird unverkürzt nach dem bisherigen Ritus abgehalten. Interessant ist die dem neuen Statute vorangedruckte Geschichte dieses Beth-Hamidrasch. Wir sind gewiß, daß das in seiner Alterthümlichkeit ehrwürdige Institut recht viele Freunde finden wird.

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